Für das Errichten eines Neubaus in der Region Düsseldorf werden verschiedene Leistungen gefördert

Neubauten

Fördermittel der Stadt Düsseldorf - Neubauten

Das kommunale Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" unterstütz die Umsetzung von Maßnahmen die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch bei der Errichtung eines Neubaus werden verschiedene Leistungen gefördert.

Energieeffiziente Wohngebäude

Energetische Neubauten werden mit dem regionalen Förderprogramm von Düsseldorf gefördert

Gegenstand der Förderung ist der Neubau und Ersterwerb von besonders energieeffizienten Wohngebäuden.

Gebäude-StandardFördersatz
EH 40, PH Classic, PH Plus, PH Premium10 % der förderfähigen Kosten, max 10.000 € pro Wohneinheit
EH 40 QNG10 % der förderfähigen Kosten, max 15.000 € pro Wohneinheit

Dieser Zuschuss kann zusätzlich zu den KFW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (297, 298) beantragt werden.

Fernwärmeanschluss

Nahwärmenetz und Fernwärmenetz

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neuanschluss an das Fernwärmenetz innerhalb des Stadtgebietes. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht durch den Bebauungsplan vorgeschrieben wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der durchgeführten Maßnahme.

Erstellung eines NetzanschlussesHauszentrale

20 % der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 €

10 %

Bei den folgenden Ausgangssituationen erhöht sich die Fördersumme:

  • Einbau einer Fernwärme-Etagenheizung: 500 € je Etagenheizung
  • Entfernung zwischen Netz und Übergabestation über 10 bis 25 Meter: 1 000 €
  • Entfernung zwischen Netz und Übergabestation über 25 Meter: 1 000 €

PV-Anlagen

Eine PV-Anlage auf einem Dach eines Wohnhauses

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderprogrammes wird die Neuinstallation oder die Erweiterung von PV-Anlagen innerhalb von 12 Monaten sowie die Neuinstallation von Speichersystemen gefördert.

Grundförderung für PV-Anlagen > 1kWp1.000 €
Leistungsabhängige Förderung *200 €/kWp für Anlagen bis 45 kWp
Batteriespeicherförderung *250 €/kWp Bruttospeicherkapazität
* Die maximale Förderung beträgt 10.000 €

Darüber hinaus gibt es Förderungen für intelligente Messtechnik bei Mieterstrommodellen und Zusatzförderungen für Cradle to Cradle®-Module sowie für am Gebäude integrierte PV-Module oder PV-Fassadenmodule. Zusätzlich wird die Anschaffung von Ladestationen für Elektroautos mit 50 % und bis zu 2.000 € gefördert, wenn entweder eine 6 kWp PV-Anlage installiert ist oder zertifizierter Ökostrom verwendet wird.

Steckerfertige PV-Anlagen

Eine PV Anlage, die an einem Balkon angebracht ist. Wird häufig auch als Balkonkraftwerk bezeichnet.

Die hier gemeinten Anlagen werden auch als Mini-PV Anlage, Balkon-PV Anlage oder Balkonkraftwerk bezeichnet.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuinstallation einer steckerfertigen PV-Anlage. Folgende Anforderungen sind zu beachten:

  • Die installierte Leistung muss mindestens 600 Watt betragen.
  • Die Module müssen die Mindestanforderungen gemäß IEC 61215 sowie 61730 erfüllen.
  • Die aktuellen Vorgaben des Netzbetreibers zur Anmeldung einer Anlage müssen beachtet werden.
  • Die Installation der Anlage kann in Eigenleistung erbracht werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Es werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten mit einem Höchstbetrag von 600 € bezuschusst. Folgende Kosten werden bezuschusst:

  • Materialkosten
  • Kosten für die Installation durch einen Fachbetrieb
  • Kosten für eine vom Netzbetreiber geforderte Überprüfung

Ihr Ansprechpartner

Heiko Ströer Standortleiter Düsseldorf
Heiko Ströer M.Sc.
Standortleiter Düsseldorf