Neubauten
Das kommunale Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" unterstütz die Umsetzung von Maßnahmen die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch bei der Errichtung eines Neubaus werden verschiedene Leistungen gefördert.
Energieeffiziente Wohngebäude
Gegenstand der Förderung ist der Neubau und Ersterwerb von besonders energieeffizienten Wohngebäuden.
Gebäude-Standard | Fördersatz |
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EH 40, PH Classic, PH Plus, PH Premium | 10 % der förderfähigen Kosten, max 10.000 € pro Wohneinheit |
EH 40 QNG | 10 % der förderfähigen Kosten, max 15.000 € pro Wohneinheit |
Dieser Zuschuss kann zusätzlich zu den KFW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (297, 298) beantragt werden.
Fernwärmeanschluss
Gefördert wird der Neuanschluss an das Fernwärmenetz innerhalb des Stadtgebietes. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht durch den Bebauungsplan vorgeschrieben wird.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der durchgeführten Maßnahme.
Erstellung eines Netzanschlusses | Hauszentrale |
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20 % der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 € | 10 % |
Bei den folgenden Ausgangssituationen erhöht sich die Fördersumme:
PV-Anlagen
Im Rahmen des Förderprogrammes wird die Neuinstallation oder die Erweiterung von PV-Anlagen innerhalb von 12 Monaten sowie die Neuinstallation von Speichersystemen gefördert.
Grundförderung für PV-Anlagen > 1kWp | 1.000 € |
Leistungsabhängige Förderung * | 200 €/kWp für Anlagen bis 45 kWp |
Batteriespeicherförderung * | 250 €/kWp Bruttospeicherkapazität |
* Die maximale Förderung beträgt 10.000 € |
Darüber hinaus gibt es Förderungen für intelligente Messtechnik bei Mieterstrommodellen und Zusatzförderungen für Cradle to Cradle®-Module sowie für am Gebäude integrierte PV-Module oder PV-Fassadenmodule. Zusätzlich wird die Anschaffung von Ladestationen für Elektroautos mit 50 % und bis zu 2.000 € gefördert, wenn entweder eine 6 kWp PV-Anlage installiert ist oder zertifizierter Ökostrom verwendet wird.
Steckerfertige PV-Anlagen
Die hier gemeinten Anlagen werden auch als Mini-PV Anlage, Balkon-PV Anlage oder Balkonkraftwerk bezeichnet.
Gefördert wird die Neuinstallation einer steckerfertigen PV-Anlage. Folgende Anforderungen sind zu beachten:
Es werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten mit einem Höchstbetrag von 600 € bezuschusst. Folgende Kosten werden bezuschusst:
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