Das kommunale Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" unterstütz die Umsetzung von Maßnahmen die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch bei der Errichtung eines Neubaus werden verschiedene Leistungen gefördert.
Gefördert wird der Neuanschluss an das Fernwärmenetz innerhalb des Stadtgebietes. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht durch den Bebauungsplan vorgeschrieben wird.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anschluss-Wärmeleistung der Übergabestation.
Wärmeleistung | Zuschuss |
---|---|
bis 25 kW | 4 500 € |
25 bis 50 kW | 4 000 € |
über 50 kW | 3 750 € |
Bei den folgenden Ausgangssituationen erhöht sich die Fördersumme:
Gefördert wird die Errichtung einer thermischen Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung sowie eine erweiterte Ausführung zur Heizungsunterstützung. Die Kollektoren müssen dabei mindestens eine Bruttokollektorfläche von 4m² einhalten. Anlagen zur ausschließlichen Wärmeversorgung eines Schwimmbads sind nicht förderfähig.
Weitere Anforderungen:
Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung | |||||
Gebäude mit 1-2 WE | 1 000 € je Gebäude und Anlage | ||||
andere Gebäudetypen | |||||
für die ersten 20 m² Bruttokollektorfläche | 150 €/m² | ||||
für jeden m² über 20m² Bruttokollektorfläche | 100 €/m² | ||||
Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung mit Heizungsunterstützung | |||||
für die ersten 20 m² Bruttokollektorfläche | 200 €/m² | ||||
für jeden m² über 20m² Bruttokollektorfläche | 120 €/m² |
In folgenden Fällen wird die Zuschusshöhe angepasst:
Die hier gemeinten Anlagen werden auch als Mini-PV Anlage oder Balkon-PV Anlage bezeichnet.
Gefördert wird die Neuinstallation einer steckerfertigen PV-Anlage. Folgende Anforderungen sind zu beachten:
50% der förderfähigen Kosten werden erstattet (maximal 600 €).
Folgende Kosten werden gefördert: