Hausplan

Fördermittel der Stadt Düsseldorf - Neubauten

Das kommunale Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" unterstütz die Umsetzung von Maßnahmen die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch bei der Errichtung eines Neubaus werden verschiedene Leistungen gefördert.

Fernwärmeanschluss

Nahwärmenetz und Fernwärmenetz

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neuanschluss an das Fernwärmenetz innerhalb des Stadtgebietes. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz nicht durch den Bebauungsplan vorgeschrieben wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anschluss-Wärmeleistung der Übergabestation.

WärmeleistungZuschuss
bis 25 kW4 500 €
25 bis 50 kW4 000 €
über 50 kW3 750 €

Bei den folgenden Ausgangssituationen erhöht sich die Fördersumme:

  • Einbau einer Fernwärme-Etagenheizung: 500 € je Etagenheizung
  • Entfernung zwischen Netz und Übergabestation über 10 bis 25 Meter: 1 000 €
  • Entfernung zwischen Netz und Übergabestation über 25 Meter: 1 000 €

Thermische Solaranlagen

Solaranlage auf Dach

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung einer thermischen Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung sowie eine erweiterte Ausführung zur Heizungsunterstützung. Die Kollektoren müssen dabei mindestens eine Bruttokollektorfläche von 4m² einhalten. Anlagen zur ausschließlichen Wärmeversorgung eines Schwimmbads sind nicht förderfähig.
Weitere Anforderungen:

  • Für den Kollektor muss eine gültige Zertifizierung gemäß "Solar Keymark" vorliegen.
  • Ein Mindestertrag von 525 KWh pro Quadratmeter und Jahr muss nachgewiesen werden (siehe Liste der förderfähigen Kollektoren BAFA).
  • Die erzeugten Wärmemengen müssen erfasst werden (Wärmemengenzähler bzw. Regelung mit integrierter Funktion)
  • Es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung
Gebäude mit 1-2 WE1 000 € je Gebäude und Anlage
andere Gebäudetypen
für die ersten 20 m² Bruttokollektorfläche150 €/m²
für jeden m² über 20m² Bruttokollektorfläche100 €/m²
Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung mit Heizungsunterstützung
für die ersten 20 m² Bruttokollektorfläche200 €/m²
für jeden m² über 20m² Bruttokollektorfläche120 €/m²

In folgenden Fällen wird die Zuschusshöhe angepasst:

  • Die Anlage dient teilweise zur Schwimmbadbeheizung: die Fördersumme wird um 20% reduziert.
  • Es werden Vakuumröhrenkollektoren eingesetzt: die Fördersumme erhöht sich um 25%.

Steckerfertige PV-Anlagen

Die hier gemeinten Anlagen werden auch als Mini-PV Anlage oder Balkon-PV Anlage bezeichnet.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuinstallation einer steckerfertigen PV-Anlage. Folgende Anforderungen sind zu beachten:

  • die installierte Leistung muss mindestens 600 Watt betragen.
  • Die Module müssen die Mindestanforderungen gemäß IEC 61215 sowie 61730 erfüllen.
  • Die aktuellen Vorgaben des Netzbetreibers zur Anmeldung einer Anlage müssen beachtet werden.
  • Die Installation der Anlage kann in Eigenleistung erbracht werden.

Wie hoch ist die Förderung?

50% der förderfähigen Kosten werden erstattet (maximal 600 €).
Folgende Kosten werden gefördert:

  • Materialkosten
  • Kosten für die Installation durch einen Fachbetrieb
  • Kosten für eine vom Netzbetreiber geforderte Überprüfung

Ihr Ansprechpartner

Heiko Ströer Standortleiter Düsseldorf
Heiko Ströer M.Sc.
Standortleiter Düsseldorf