Mit Sanierungskonzepten und Neubauberatungen zu effizienten Gebäuden

Sanierungskonzept und Neubauberatung

Mit Sanierungskonzepten und Neubauberatungen zu effizienten Gebäuden

Erfahren Sie mit Hilfe eines hoch geförderten Sanierungskonzeptes, wie Sie im Bestand Energie und Kosten sparen können oder gehen Sie beim Neubau über den Standard hinaus und setzen Zeichen!

Einsparpotential ermitteln

3D-Modell Sanierungskonzept

Im Rahmen des BAFA-Förderprogramms "Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen" erhalten kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen und Religionsgemeinschaften eine Förderung für ein energetisches Sanierungskonzept. Dies kann in Form eines Sanierungsfahrplans erfolgen oder als umfassende Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100 oder einem KfW-Effizienzhaus Denkmal.

Auf dieser Grundlage werden wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in der Energieeffizienz aufgezeigt und dargestellt. Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden.

BAFA-Förderung sichern

  • Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an den antragstellenden Berater gewährt. Sie wird als Projektförderung auf Ausgabenbasis bewilligt. Förderfähig ist jeweils das Netto-Beraterhonorar (bei vorsteuerabzugsberechtigten Einrichtungen) oder das Brutto-Honorar (bei nicht-vorsteuerabzugsberechtigten Einrichtungen) .
  • Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro (abhängig von Art und Nutzung des Gebäudes). Für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in Entscheidungsgremien des Beratenden kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro beantragt werden.
  • Die Energieberatung bzw. Neubauberatung des Nichtwohngebäudes kann nur einmal im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, mehrere Beratungen an verschiedenen Objekten bei demselben Beratungsempfänger durchzuführen.

Wir erstellen Ihnen gerne individuell für Ihr Gebäude ein Angebot inkl. der zu erwartenden Förderung!

Rechtzeitig vor Umsetzungsbeginn beantragen!

Bitte beachten Sie, dass die meisten Fördermittel unbedingt vor Umsetzungsbeginn (Beauftragung gilt bereits als Umsetzungsbeginn) beantragt werden müssen!

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung!

Ansprechpartner

Sebastian Rickert Abteilungsleiter Gewerbe und Kommunen
Sebastian Rickert M.Sc.
Abteilungsleiter Gewerbekunden