Industrie, Handel & Gewerbe
Nichtwohngebäude müssen gemäß GEG § 71a bis Ende 2024 mit modernen Gebäudeautomations- und Steuerungssystemen ausgestattet werden, wenn die Anlagen eine Nennleistung von mehr als 290 kW haben. Ziel ist es, den Energieverbrauch eines Gebäudes effizient zu steuern und zu senken.
Am 28. Mai 2024 ist die Neufassung der EPBD in Kraft getreten. Sie fordert unter anderem nationale Sanierungsfahrpläne, energetische Mindeststandards für Nichtwohngebäude und die Einführung des Nullemissionsgebäudes als Neubaustandard.
Das Energieeffizienz-Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag für die deutschen Klimaziele und setzt wesentliche Anforderungen. Wir erklären worauf es jetzt für Unternehmen ankommt.