Ein Energieausweis ist für Nichtwohngebäude verpflichtend

Energieausweis

Energieausweis: Pflicht, Arten und Anforderungen nach GModG

Ein Energieausweis macht die energetische Qualität eines Gebäudes transparent und ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung sowie in vielen Neubau- und Sanierungsfällen gesetzlich vorgeschrieben. Er gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude und unterstützt Eigentümer, Käufer und Mieter bei der Bewertung der Energieeffizienz einer Immobilie.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden die Anforderungen an Energieausweise weiterentwickelt. Dazu gehören unter anderem neue Effizienzklassen, zusätzliche Angaben zu CO2-Emissionen sowie geänderte Regelungen für Nichtwohngebäude.

Energieausweis

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Je nach Gebäudeart und gesetzlicher Vorgabe wird er entweder als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erstellt. Neben der Energieeffizienz enthält er Modernisierungsempfehlungen und dient als rechtssicherer Nachweis gegenüber Käufern, Mietern und Behörden.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist in den meisten Fällen erforderlich bei:

  • Verkauf einer Immobilie
  • Vermietung oder Verpachtung
  • Neubau eines Gebäudes
  • bestimmten Modernisierungs- und Nachweispflichten

Ausgenommen sind unter anderem denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche sowie Gebäude, die nur sehr eingeschränkt genutzt oder beheizt werden.


Wohn- und Nichtwohngebäude im Vergleich

Mit dem GModG gelten unterschiedliche Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.

MerkmalWohngebäudeNichtwohngebäude
Energieausweis erforderlichJaJa
RegelfallBedarf- oder VerbrauchsausweisGrundsätzlich Bedarfsausweis
Verbrauchsdaten möglichJa, sofern zulässigNur in bestimmten Fällen
CO2-AusweisJaJa
EffizienzklassenA-GA-G

Wichtig: Für Nichtwohngebäude ist der Bedarfsausweis künftig grundsätzlich der maßgebliche Energieausweis. Ob ein Verbrauchsausweis zulässig ist, hängt vom jeweiligen Gebäude und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

BedarfsausweisVerbrauchsausweis
Bewertung anhand der Bausubstanz und Anlagentechnik. Unabhängig vom Nutzerverhalten und insbesondere für Nichtwohngebäude sowie viele ältere Wohngebäude vorgeschrieben.

Bewertung anhand der tatsächlichen Energieverbräuche. Häufig für Wohngebäude zulässig, sofern ausreichende Verbrauchsdaten und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Seiten:


Änderungen durch das GModG

Das Gebäudemodernisierungsgesetz modernisiert den Energieausweis und setzt Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie um.

Die wichtigsten Änderungen:

  • neue Effizienzklassen A bis G (statt A+ bis H)
  • verpflichtende Ausweisung der CO2-Emissionen
  • detailliertere Modernisierungsempfehlungen
  • strengere Plausibilisierung der Gebäudedaten
  • für Nichtwohngebäude ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgesehen

Dadurch werden Energieausweise aussagekräftiger und europaweit besser vergleichbar.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art des Energieausweises ab.

Für einen Bedarfsausweis werden beispielsweise benötigt:

  • Baujahr
  • Grundrisse und Flächen
  • Angaben zur Gebäudehülle
  • Informationen zur Heizungs- und Anlagentechnik

Für einen Verbrauchsausweis werden zusätzlich die Verbrauchsdaten des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums benötigt.

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kann der Energieausweis erstellt werden.


Gültigkeit und Aushangpflicht

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Werden jedoch umfangreiche energetische Änderungen am Gebäude vorgenommen, kann eine Neuerstellung sinnvoll oder erforderlich werden.

Für bestimmte Nichtwohngebäude mit Publikumsverkehr besteht außerdem eine gesetzliche Aushangpflicht. Der Energieausweis muss dort gut sichtbar ausgelegt oder ausgehängt werden.

Wir unterstützen Sie

Ob Wohngebäude, Mehrfamilienhaus, Bürogebäude oder Gewerbeimmobilie: Wir erstellen rechtssichere Energieausweise nach den aktuellen Anforderungen des GModG.

Sie benötigen einen Energieausweis oder sind unsicher, welche Art für Ihr Gebäude erforderlich ist? Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen den passenden Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis. Kontaktieren Sie uns.

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