Mit einem Bedarfsausweis lässt sich der theoretische Energiebedarf abbilden

Bedarfsausweis

Bedarfsausweis: Energiebedarf eines Gebäudes ermitteln

Der Bedarfsausweis zeigt die energetische Qualität eines Gebäudes unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Er wird auf Grundlage der baulichen Eigenschaften und der technischen Gebäudeausrüstung berechnet und kann sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude erforderlich sein.

Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis ist eine Form des Energieausweises, bei der der rechnerische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt wird. Grundlage sind unter anderem die Gebäudehülle, die Anlagentechnik sowie bei Nichtwohngebäuden die jeweilige Nutzung. Anders als beim Verbrauchsausweis fließen nicht die tatsächlichen Energieverbräuche der bisherigen Nutzer als Grundlage der Bewertung ein. 

Die hier beschriebenen Regelungen im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) gelten ab dem 01.01.2027.

Wann wird ein Bedarfsausweis benötigt?

Ob ein Bedarfsausweis erforderlich ist oder ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann, hängt von der Gebäudeart und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Bei Neubauten ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis auszustellen. Auch bei bestehenden Gebäuden kann ein Bedarfsausweis erforderlich sein, wenn die Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis nicht erfüllt sind.

Für Wohngebäude gelten dabei andere Voraussetzungen als für Nichtwohngebäude. Bei Wohngebäuden kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden.

Bei Nichtwohngebäuden ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Die energetische Bewertung erfolgt auf Grundlage der baulichen Eigenschaften, der Anlagentechnik und der Gebäudenutzung.


Wie wird ein Bedarfsausweis erstellt?

Für die Berechnung werden die wesentlichen energetischen Eigenschaften des Gebäudes erfasst. Dazu gehören insbesondere:

  • Gebäudehülle: Außenwände, Dach, Fenster, Türen und Bodenflächen
  • Anlagentechnik: Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und gegebenenfalls Kühlung
  • Gebäudegeometrie: Flächen, Volumen und relevante Bauteile
  • Energetischer Zustand: beispielsweise Dämmstandard und Baualtersklasse
  • Energieträger: Art der eingesetzen Energieträger

Bei bestehenden Gebäuden werden vorhandene Bauunterlagen, Pläne und weitere Gebäudedaten ausgewertet. Fehlen wichtige Informationen, können diese im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung oder anhand geeigneter Bildaufnahmen ergänzt werden.

Aus den erfassten Daten wird der rechnerische Energiebedarf des Gebäudes bestimmt und im Bedarfsausweis dokumentiert.

Bedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Der Bedarfsausweis kann für beide Gebäudearten erstellt werden. Die Berechnung berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Anforderungen und Nutzungen.

MerkmaleWohngebäudeNichtwohngebäude
GrundlageGebäudehülle und AnlagentechnikGebäudehülle, Anlagentechnik und Gebäudenutzung
Berücksichtigte TechnikHeizung, Warmwasser, LüftungHeizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
BewertungRechnerischer EnergiebedarfRechnerischer Energiebedarf
RegelfallJe nach VoraussetzungenGrundsätzlich erforderlich

Bei gemischt genutzten Gebäuden können Wohn- und Nichtwohnbereiche je nach Nutzung und technischer Trennung separat bewertet werden. Wir prüfen Ihren Fall gerne individuell.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises benötigen wir, abhängig von Gebäudeart und vorhandener Datengrundlage, unter anderem:

  • Baujahr und Angaben zu Modernisierungen
  • Grundrisse und Flächenangaben
  • Informationen zur Gebäudehülle
  • Angaben zur Heizungs- und Warmwassertechnik
  • Informationen zu Lüftungs- und Klimaanlagen
  • bei Nichtwohngebäuden Angaben zur Nutzung und technischen Ausstattung

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto effizienter kann der Bedarfsausweis erstellt werden.


Welche Vorteile bietet ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis ermöglicht eine standardisierte und nutzerunabhängige Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes.

Ihre Vorteile:

  • objektive Vergleichbarkeit verschiedener Gebäude
  • Berücksichtigung der baulichen und technischen Eigenschaften
  • unabhängig vom individuellen Heizverhalten
  • Grundlage für fundierte Modernisierungsempfehlungen
  • rechtssicherer Nachweis für Neubauten und viele Bestandsgebäude

Wie lange ist ein Bedarfsausweis gültig?

Ein Bedarfsausweis ist 10 Jahre gültig. Werden innerhalb dieses Zeitraums wesentliche energetische Änderungen am Gebäude vorgenommen, kann die Ausstellung eines neuen Energieausweises erforderlich werden.

Wir erstellen Ihren Bedarfsausweis

Wir erstellen Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.

Sie sind unsicher, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie benötigt wird? Wir prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen und beraten Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Das könnte Sie auch interessieren

Standorte in Ihrer Nähe

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Wir haben Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.