Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis zeigt die energetische Qualität eines Gebäudes unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Er wird auf Grundlage der baulichen Eigenschaften und der technischen Gebäudeausrüstung berechnet und kann sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude erforderlich sein.
Ein Bedarfsausweis ist eine Form des Energieausweises, bei der der rechnerische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt wird. Grundlage sind unter anderem die Gebäudehülle, die Anlagentechnik sowie bei Nichtwohngebäuden die jeweilige Nutzung. Anders als beim Verbrauchsausweis fließen nicht die tatsächlichen Energieverbräuche der bisherigen Nutzer als Grundlage der Bewertung ein.
Die hier beschriebenen Regelungen im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) gelten ab dem 01.01.2027.
Inhalt
Bedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Vorteile bietet ein Bedarfsausweis?
Wie lange ist ein Bedarfsausweis gültig?
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Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner
Ob ein Bedarfsausweis erforderlich ist oder ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann, hängt von der Gebäudeart und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Bei Neubauten ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis auszustellen. Auch bei bestehenden Gebäuden kann ein Bedarfsausweis erforderlich sein, wenn die Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis nicht erfüllt sind.
Für Wohngebäude gelten dabei andere Voraussetzungen als für Nichtwohngebäude. Bei Wohngebäuden kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden.
Bei Nichtwohngebäuden ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Die energetische Bewertung erfolgt auf Grundlage der baulichen Eigenschaften, der Anlagentechnik und der Gebäudenutzung.
Für die Berechnung werden die wesentlichen energetischen Eigenschaften des Gebäudes erfasst. Dazu gehören insbesondere:
Bei bestehenden Gebäuden werden vorhandene Bauunterlagen, Pläne und weitere Gebäudedaten ausgewertet. Fehlen wichtige Informationen, können diese im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung oder anhand geeigneter Bildaufnahmen ergänzt werden.
Aus den erfassten Daten wird der rechnerische Energiebedarf des Gebäudes bestimmt und im Bedarfsausweis dokumentiert.
Der Bedarfsausweis kann für beide Gebäudearten erstellt werden. Die Berechnung berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Anforderungen und Nutzungen.
| Merkmale | Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
|---|---|---|
| Grundlage | Gebäudehülle und Anlagentechnik | Gebäudehülle, Anlagentechnik und Gebäudenutzung |
| Berücksichtigte Technik | Heizung, Warmwasser, Lüftung | Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung |
| Bewertung | Rechnerischer Energiebedarf | Rechnerischer Energiebedarf |
| Regelfall | Je nach Voraussetzungen | Grundsätzlich erforderlich |
Bei gemischt genutzten Gebäuden können Wohn- und Nichtwohnbereiche je nach Nutzung und technischer Trennung separat bewertet werden. Wir prüfen Ihren Fall gerne individuell.
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises benötigen wir, abhängig von Gebäudeart und vorhandener Datengrundlage, unter anderem:
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto effizienter kann der Bedarfsausweis erstellt werden.
Der Bedarfsausweis ermöglicht eine standardisierte und nutzerunabhängige Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes.
Ihre Vorteile:
Ein Bedarfsausweis ist 10 Jahre gültig. Werden innerhalb dieses Zeitraums wesentliche energetische Änderungen am Gebäude vorgenommen, kann die Ausstellung eines neuen Energieausweises erforderlich werden.
Wir erstellen Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.
Sie sind unsicher, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie benötigt wird? Wir prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen und beraten Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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