Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle

Förderung für die Dämmung der Gebäudehülle

Förderung für die Dämmung von Dach, Fassade und weitere Gebäudeflächen

Eine gut gedämmte Gebäudehülle senkt dauerhaft den Energieverbrauch, verbessert den Wohnkomfort und reduziert die Heizkosten. Für viele Dämmmaßnahmen an bestehenden Gebäuden stehen attraktive Fördermittel zur Verfügung, die die Investitionskosten deutlich reduzieren können.
Unsere Energieeffizienz-Experten unterstützen Sie von der ersten Beratung über die energetische Planung bis hin zur erfolgreichen Auszahlung der passenden Fördermittel.

Fördermittel – Dämmung Gebäudehülle

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert das BAFA die energetische Dämmung von Dach, Fassaden- und weiteren Gebäudeflächen im Gebäudebestand, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Vorhaben können zusätzlich weitere Fördervorteile genutzt werden (z.B. durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)). Ab dem ersten Quartal 2027 kann für Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle (außer der Außtausch von Fenster) zudem der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines iSFP oder einer geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude ist. 
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen.   

Welche Dämmmaßnahmen werden gefördert?

Dachpfannen

Im Rahmen der BEG EM können zahlreiche Maßnahmen zur energetischen Dämmung von Dach-, Fassaden- und weiteren Gebäudeflächen gefördert werden.
Hierzu zählen unter anderem:

  • Dämmung von Außenwänden
  • Fassadendämmung
  • Dämmung von Flach- und Steildächern
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Dämmung von Bodenflächen gegen Erdreich
  • Dämmung von Wandflächen gegen unbeheizte Räume

Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes sowie dem geplanten Sanierungskonzept ab.


Förderhöhe

Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle können je nach Vorhaben über unterschiedliche Förderprogramme unterstützt werden. Im Gebäudebestand erfolgt die Förderung entweder als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder im Zuge einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude über die BEG WG bzw. BEG NWG. Im Neubau können Dämmmaßnahmen als Bestandteil eines förderfähigen Neubauvorhabens über die Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) berücksichtigt werden.

Für förderfähige Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade und weiteren Gebäudeflächen gilt derzeit:

  • 15 % Grundförderung
  • zusätzlicher iSFP-Bonus möglich (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind)
  • ab dem ersten Quartal 2027 kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) berücksichtigt werden

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, können sowohl der Förderzuschuss als auch die förderfähigen Investitionskosten steigen.
Welche Förderhöhe im Einzelfall möglich ist, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen. Gerne prüfen wir, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen.

Technische Mindestanforderungen an die Dämmmaßnahmen

Damit eine Förderung möglich ist, müssen die technischen Mindestanforderungen der BEG eingehalten werden.
Hierzu gehören unter anderem folgende Grenzwerte:

  • Außenwände: U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K)
  • Dächer (Schräg-, Flach- und oberste Geschossdecken): U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)
  • Gauben (Dachflächen und Wangen): U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K)
  • Kellerdecken sowie Bode- und Wandflächen gegen Erdreich: U-Wert ≤ 0,25 W/(m²K)
  • Wandflächen gegen unbeheizte Räume: U-Wert ≤ 0,25 W/(m²K)

Je nach Bauteil gelten weitere technische Anforderungen, die bereits bei der Planung berücksichtigt werden sollten.


Welche Kosten sind förderfähig?

Neben den eigentlichen Dämmarbeiten können auch verschiedene Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden.
Hierzu zählen beispielsweise:

  • Gerüstarbeiten
  • Entsorgungsmaßnahmen
  • Putz- und Anschlussarbeiten
  • Klempnerarbeiten (z. B. Dachrinnen oder Anschlüsse)
  • notwendige Begleitmaßnahmen zur fachgerechten Umsetzung

Unter bestimmten Bedingungen können Materialkosten bei Eigenleistungen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung der Förderbedingungen sowie die fachliche Begleitung der Maßnahme.


Fördervoraussetzungen

Für eine Förderung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
  • Durchführung an einem Bestandsgebäude
  • Nachweis der fachgerechten Ausführung
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, sofern dies nach den Förderbedingungen erforderlich ist

Je nach Umfang der Sanierung kann außerdem ein Lüftungskonzept erforderlich werden, um Feuchteschutz und Luftqualität dauerhaft sicherzustellen.

Wichtiger Hinweis zur Förderung von Dämmmaßnahmen

Die Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden regelmäßig angepasst. Dadurch können sich Förderhöhen, technische Anforderungen sowie förderfähige Maßnahmen ändern.

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des BAFA für Förderung von Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Wir prüfen für Sie, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen und begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Antragstellung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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