Profitieren sie von hohen Kreditbeträgen beim Neubau und Erwerb eines klimafreundlichen Neubaus

Klimafreundlicher Neubau

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) unterstützt die KfW den Neubau sowie den Ersterwerb besonders energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude. Die Neubauförderung unterstützt Bauherren, Unternehmen und Kommunen bei der Realisierung nachhaltiger Bauvorhaben. Ziel ist es, den Energieverbrauch neuer Gebäude dauerhaft zu reduzieren, Treibhausgasemissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus zu senken und nachhaltiges Bauen zu fördern.
Je nach Bauvorhaben und Antragsteller stehen unterschiedliche KfW-Förderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Förderprogramms und begleiten Sie während des gesamten Förderprozesses.

Fördermittel – Klimafreundlicher Neubau

Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) unterstützt die KfW den Neubau sowie den Ersterwerb klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude. Je nach Förderprogramm erfolgt die Förderung über zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Bauvorhaben die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen KfW-Programms erfüllt. Welche Förderung infrage kommt, richtet sich unter anderem nach der Gebäudeart, der Nutzung sowie dem Kreis der Antragsteller.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die KFN-Förderung richtet sich an verschiedene Zielgruppen. Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Privatpersonen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • Unternehmen,
  • Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften,
  • Freiberufler und Einzelunternehmer,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Kommunen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Welche Antragsteller für das jeweilig geltende KfW-Förderprogramm zugelassen sind, richtet sich nach den aktuell gültigen Förderbedingungen.


Welche Vorhaben werden gefördert?

Für Privatpersonen

Für Unternehmen

  • Neubau klimafreundlicher Nichtwohngebäude,
  • Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher Nichtwohngebäude,
  • Vorhaben im Rahmen des KfW-Förderprogramms 299.

Für Kommunen


Förderhöhe

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm, der Gebäudeart sowie den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen und erfolgt in Form von zinsgünstigen KfW-Krediten und Zuschüssen.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des zu Ihrem Vorhaben passenden Förderprogramms und informieren Sie über die aktuell möglichen Förderhöhen.


Fördervoraussetzungen

Für eine Förderung müssen die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen KfW-Förderprogramms erfüllt werden. Je nach Programm können diese Anforderungen variieren.
Zu den wesentlichen Voraussetzungen zählen insbesondere:

  • Einhaltung der Anforderungen an die Energieeffizienz,
  • Begrenzung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus,
  • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik,
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, sofern dies im jeweiligen Förderprogramm vorgesehen ist.

Je nach Förderprogramm können unterschiedliche Effizienzhaus-Standards gefördert werden. Hierzu zählen unter anderem Effizienzhaus 40 sowie Effizienzhaus 55 (im Rahmen der aktuell geltenden Förderbedingungen).

Wichtiger Hinweis zur KFN-Förderung

Die Förderprogramme der KfW und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden regelmäßig angepasst. Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und technische Anforderungen können sich ändern.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.
Aktuelle Informationen zu den KfW-Programmen 297, 298, 299, 498 und 499 finden Sie auf den offiziellen Seiten der KfW.

Gerne beraten wir Sie zu den passenden Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Auswahl des geeigneten Förderprogramms sowie bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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