Neue Fenster und Außentüren können gefördert werden

Förderung für den Austausch von Fenstern und Außentüren

Förderung für Fenster und Außentüren

Der Austausch von Fenstern und Außentüren zählt zu den wichtigsten Maßnahmen, um die Energieeffizienz eines Bestandsgebäudes zu verbessern. Moderner Bauteile erhöhen den Wohnkomfort, tragen zum Werterhalt der Immobilie bei und können die Heizkosten dauerhaft senken.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) stehen für den Austausch förderfähiger Fenster und Außentüren attraktive Zuschüsse zur Verfügung. Unsere Energieeffizienz-Experten unterstützen Sie von der energetischen Planung über die Fördermittelbeantragung bis hin zur erfolgreichen Auszahlung der Förderung.

Fördermittel – Fenster und Außentüren

Der Austausch von Fenstern und Außentüren wird im Gebäudebestand über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) gefördert. Förderfähig sind unter anderem neue Fenster, Dachflächenfenster sowie Außentüren beheizter Gebäude, sofern die technischen Anforderungen des Förderprogramms erfüllt werden.

Die Förderung erfolgt als BAFA-Zuschuss. Je nach Vorhaben können zusätzliche Fördervorteile genutzt werden (z. B. im Zusammenhang mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)). Im Gegensatz zu Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade und weiteren Gebäudeflächen ist fürden Austausch von Fenstern und Außentüren kein Worst-Performing-Building (WPB-Bonus) vorgesehen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Im Rahmen der BEG Förderung für Fenster und Außentüren können verschiedene Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle bezuschusst werden.

  • Austausch von Fenstern
  • Austausch von Dachflächenfenstern
  • Austausch von Balkon- und Terrassentüren
  • Austausch von Hauseingangstüren beheizter Gebäude
  • Austausch weiterer Außentüren beheizter Bereiche
  • energetisch erforderliche Anschluss- und Nebenarbeiten

Welche Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt vom energetischen Zustand, dem Sanierungsziel sowie dem Zusammenspiel mit den übrigen Bauteilen der Gebäudehülle ab. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer technisch und wirtschaftlich geeigneten Lösung.


Förderhöhe

Der Austausch von Fenstern und Außentüren kann je nach Vorhaben über unterschiedliche Förderprogramme unterstützt werden. Im Gebäudebestand erfolgt die Förderung entweder als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundeförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder im Zuge einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude über die BEG WG bzw. BEG NWG. Im Neubau können Fenster und Außentüren als Bestandteil eines förderfähigen Neubauvorhabens im Rahmen der Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) berücksichtigt werden.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen. Neben der Grundförderung können weitere Fördervorteile berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. durch den iSFP-Bonus).

Welche Förderhöhe für Ihr Vorhaben möglich ist, prüfen wir gerne im Rahmen einer individuellen Beratung.


Technische Mindestanforderungen an Fenster und Außentüren

Damit Fenster und Außentüren förderfähig sind, müssen die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt werden. Diese betreffen insbesondere die energetische Qualität der Bauteile sowie deren fachgerechten Einbau.
Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass neue Fenster und Außentüren in das energetische Gesamtkonzept des Gebäudes passen. Eine sorgfältige Planung der Anschlüsse hilft dabei, Wärmebrücken zu vermeiden und den Feuchteschutz dauerhaft sicherzustellen.

Je nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen kann außerdem die Erstellung eines Lüftungskonzepts erforderlich sein.


Welche Kosten sind förderfähig?

Neben den Kosten für neue Fenster und Außentüren können im Rahmen der BEG auch verschiedene Umfeldmaßnahmen förderfähig sein.
Hierzu zählen beispielsweise:

  • Ausbau und Entsorgung bestehender Fenster und Türen
  • Lieferung und Einbau neuer Fenster und Außentüren
  • Fensterbänke
  • Rollladenkästen
  • Anschluss- und Abdichtungsarbeiten
  • Putz- und Malerarbeiten im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme
  • notwendige Begleitmaßnahmen zur fachgerechten Umsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Materialkosten bei Eigenleistungen berücksichtigt werden.
Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der jeweils gültigen Förderbedingungen.


Fördervoraussetzungen

Für eine Förderung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Durchführung an einem Bestandsgebäude
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
  • fachgerechte Ausführung der Arbeiten
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, sofern dies nach den Förderbedingungen erforderlich ist
  • ggf. Erstellung eines Lüftungskonzepts, je nach Umfang der Sanierung

Wichtiger Hinweis zur Förderung für Fenster und Außentüren

Welche Fördermöglichkeiten für den Austausch von Fenstern und Außentüren bestehen, richtet sich nach den jeweils gültigen Vorgaben der BEG. Da Förderbedingungen regelmäßig angepasst werden, empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen Anforderungen bereits vor Beginn der Maßnahme.

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen. Aktuelle Informationen zur Förderung finden Sie auf den offiziellen Seiten des BAFA sowie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Wir unterstützen Sie dabei, die passende Förderung für Ihr Vorhaben zu finden, prüfen die technischen Voraussetzungen und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahme. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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