Heizungsrohre
Profitieren sie von hohen Förderungen für eine Heizungsoptimierung

Heizungsoptimierung

Heizungsoptimierung für Wohngebäude

Unter einer Heizungsoptimierung werden Maßnahmen zusammengefasst, die die Effizienz eines bestehenden Heizsystems verbessern, ohne den Wärmeerzeuger vollständig auszutauschen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, die Wärmeverteilung zu verbessern und den Heizkomfort zu erhöhen.
Durch eine fachgerecht optimierte Heizungsanlage können Energieverluste reduziert, Betriebskosten gesenkt und die Leistungsfähigkeit des gesamten Heizsystems verbessert werden. Häufig lassen sich bereits mit vergleichsweise geringerem Aufwand deutliche Effizienzsteigerungen erzielen.

Fördermittel – Heizungsoptimierung Wohngebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt der Bund Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Gefördert werden technische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die den Energieverbrauch senken und die Leistungsfähigkeit des Heizsystems verbessern, ohne den Wärmeerzeuger vollständig auszutauschen. 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen.

Förderfähige Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Sparen durch Optimierung der Heizung

Zu den häufig geförderten Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, inkl. Heizkurvenoptimierung,
  • Austausch und Optimierung von Heizungspumpen,
  • Maßnahmen zur Absenkung der Vor- und Rücklauftemperatur,
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen,
  • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern,
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
  • Systeme zum temperaturbasierten hydraulischen Abgleich,
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Biomassefeuerungsanlagen, z.B.:
    • elektrostatische Staubabscheider,
    • katalytische Nachverbrennung,
    • vollautomatische Verbrennungsregelung.

Ebenfalls förderfähig: erforderliche Staubemissionsmessungen vor und nach der Umsetzung der Maßnahme.


Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • bestehende Heizungsanlage,
  • der Wärmeerzeuger ist mindestens zwei Jahre in Betrieb,
  • bei Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen ist der Wärmeerzeuger maximal 20 Jahre alt,
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der BEG,
  • hydraulischer Abgleich nach Verfahren B bei wassergeführten Heizsystemen,
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.

Wichtiger Hinweis zur Förderung von Heizungsoptimierungen

Die Förderprogramme der BEG werden regelmäßig angepasst. Fördervoraussetzungen, förderfähige Kosten und technische Anforderungen können sich ändern.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderrichtlinien.

Aktuelle Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des BAFA zur BEG EM. Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Planung sowie der Beantragung der passenden Fördermittel.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Das könnte Sie auch interessieren

Standorte in Ihrer Nähe

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Wir haben Niederlassungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.