Energiemanagementsystem
Gemäß EnEfG und EDL-G sind Großunternehmen (Nicht-KMU) ab 2025 verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einzuführen oder Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Aber auch Kommunen und öffentliche Institutionen profitieren von einem strukturierten Energiemanagement – denn hinter dem Energieverbrauch kommunaler Gebäude verbergen sich oft ungenutzte Einsparpotenziale. Wir unterstützen Sie – ob Unternehmen oder Kommune – mit aktuellsten Leistungen, Technik und Know-how bei der Umsetzung Ihrer Energieeffizienzziele.
Inhalt
Was ist ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001?
Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit Bode?
Verpflichtungen für Unternehmen
Was passiert, wenn die Pflicht nicht erfüllt wird?
Unsere Systeme
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner
Ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 dient der kontinuierlichen Steigerung der Energieeffizienz – sowohl in Unternehmen als auch in Kommunen und öffentlichen Institutionen. Es hilft dabei, versteckte Einsparpotenziale und unnötige Verbräuche aufzudecken, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Das zugrundeliegende Plan-Do-Check-Act-Prinzip sorgt für eine strukturierte und fortlaufende Verbesserung der Energiesituation.
Für die Implementierung empfiehlt sich die Beauftragung spezialisierter externer Berater, die eine objektive Einschätzung liefern, Best-Practice-Ansätze einbringen und optimal auf die Zertifizierung vorbereiten.
Nicht-KMU, die einen durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh aufweisen, müssen laut EnEfG ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem einführen und betreiben, um den Energieverbrauch überwachen und effizienter gestalten zu können.
Nicht-KMU mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch zwischen 2,5 GWh und 7,5 GWh müssen entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder freiwillig ein Umwelt- bzw. Energiemanagementsystem implementieren. Auch bei der Durchführung von Energieaudits unterstützen wir Sie gerne. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch ab 2,5 GWh sind verpflichtet, Umsetzungspläne für Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Pläne müssen durch unabhängige Dritte (z.B. durch BODE) geprüft werden. Die Wirtschaftlichkeit wird dabei nach DIN EN 17463 (VALERI) bewertet. Die Veröffentlichung hat entweder in einem öffentlichen Unternehmensbericht, als separates Dokument auf der Unternehmenswebsite oder im Nachhaltigkeitsbericht zu erfolgen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Unternehmen mit einem Jahresendverbrauch von über 2,5 Gwh sind verpflichtet ihre Abwärmepotenziale zu erfassen und zu melden. Meldepflichtig ist nur geführte Abwärme. Bereits intern oder extern genutzte Abwärme ist nicht zu melden. Die Pflicht entfällt außerdem, wenn:
Die Meldung erfolgt über die Plattform für Abwärme. Kontaktieren Sie uns - wir unterstützen Sie bei der Erfassung, Bewertung und Meldung der Abwärmepotenziale.
Das BAFA führt regelmäßig Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu überprüfen. Betroffene Unternehmen erhalten dazu ein offizielles Anschreiben mit Zugangsdaten zum elektronischen Rückmeldeformular. Abgefragt werden unter anderem der Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre, Angaben zu allen Standorten sowie zum gesamten Fuhrpark. Zur Unterstützung stellt das BAFA ein Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs sowie eine Ausfüllhilfe für das elektronische Rückmeldeformular bereit. Bei Fragen oder zur direkten Unterstützung wenden Sie sich gerne an uns.
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurden die Anforderungen an öffentliche Stellen konkretisieren:
Wir begleiten Sie bei der Auswahl des passenden Systems, unterstützen Sie bei der Einführung und sorgen für eine nachhaltige Umsetzung.
Ob verpflichtendes Energiemanagementsystem oder freiwillige Optimierung: Unsere Experten begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess – vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Zertifizierung. Mit unserem Plan-Do-Check-Act-System sorgen wir für eine kontinuierliche Verbesserung Ihrer energetischen Situation und liefern dabei transparente und nachvollziehbare Ergebnisse.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch – gemeinsam entwickeln wir die beste Lösung für Sie!
Dieser Abschnitt richtet sich ausschließlich an Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe. Für Kommunen und öffentliche Institutionen gelten abweichende gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise das Klimaschutzgesetz NRW.
Großunternehmen (Nicht-KMU), die die Pflicht zur Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 nicht erfüllen, riskieren Bußgelder von bis zu 100.000 €. Die Verpflichtung bleibt in jedem Fall bestehen. Profitieren Sie von unserer Managementsystemberatung, um Bußgelder zu vermeiden.
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