Energiemanagementsystem

Begleitung durch den gesamten Energiemanagementprozess - vom Erstgespräch bis zu Zertifizierung

Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001

Gemäß EnEfG und EDL-G sind Großunternehmen (Nicht-KMU) ab 2025 verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einzuführen oder Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Aber auch Kommunen und öffentliche Institutionen profitieren von einem strukturierten Energiemanagement – denn hinter dem Energieverbrauch kommunaler Gebäude verbergen sich oft ungenutzte Einsparpotenziale. Wir unterstützen Sie – ob Unternehmen oder Kommune – mit aktuellsten Leistungen, Technik und Know-how bei der Umsetzung Ihrer Energieeffizienzziele.

Energiemanagementsystem

Was ist ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001?

Grüner Zettel auf dem ein Industriegebäude ausgeschnitten ist um die grüne Industrie widerzuspiegeln

Ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 dient der kontinuierlichen Steigerung der Energieeffizienz – sowohl in Unternehmen als auch in Kommunen und öffentlichen Institutionen. Es hilft dabei, versteckte Einsparpotenziale und unnötige Verbräuche aufzudecken, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Das zugrundeliegende Plan-Do-Check-Act-Prinzip sorgt für eine strukturierte und fortlaufende Verbesserung der Energiesituation.

Kernbestandteile eines EnMS:

  • Erfassung des Energieverbrauchs & Festlegung von Energiezielen
  • Entwicklung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen
  • Regelmäßige Überwachung, Bewertung und Dokumentation
  • Schulung von Mitarbeitern und Verantwortlichen für energieeffizientes Verhalten

Vorteile:

  • Kosteneinsparung durch reduzierten Ressourcenverbrauch
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen & Zugang zu Fördermitteln
  • Verbesserung der Umweltleistung und Steigerung der Nachhaltigkeit
  • Mehr Transparenz und besseres Risikomanagement

Implementierung

Für die Implementierung empfiehlt sich die Beauftragung spezialisierter externer Berater, die eine objektive Einschätzung liefern, Best-Practice-Ansätze einbringen und optimal auf die Zertifizierung vorbereiten.

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit Bode?

Business Meeting

Wirtschaftliche Vorteile

  • Kostensenkung durch Reduzierung von Energie- und Stoffströmen
  • Erkennung von Energieeinsparpotenziale und Gewinnmaximierung
  • Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung auf Strom und Brennstoffe
  • Optimierung der Kostenrechnung durch bessere Transparenz bei Energie- und Stoffströmen

Gesetzliche Anforderungen & Förderungen

  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (u.a. Klimaschutzgesetz NRW, EnEfG)
  • Umfassendes BAFA-Know-how für optimale Förderausschöpfung
  • Förderabschätzung und Antragstellung – alles aus einer Hand

Unser Rundum-Service

  • Datenaufnahme, Antragstellung und Korrespondenz – wir übernehmen alles für Sie
  • Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Reduzierung Ihres Energieverbrauchs
  • Qualifizierung des Energiemanagers und des Energieteams
  • Beratung auch nach der Zertifizierung und Unterstützung bei der Rezertifizierung
  • Durch unsere TGA-Abteilung können wir geplante Maßnahmen fachgerecht planen und vorbereiten
  • Imagegewinn durch sichtbare Aktivitäten im Umwelt- und Klimaschutz

Verpflichtungen für Unternehmen

Verpflichtung zum Betreiben eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems

Nicht-KMU, die einen durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh aufweisen, müssen laut EnEfG ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem einführen und betreiben, um den Energieverbrauch überwachen und effizienter gestalten zu können.

Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits oder freiwilligen Implementierung von Umwelt- bzw. Energiemanagementsystemen

Nicht-KMU mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch zwischen 2,5 GWh und 7,5 GWh müssen entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder freiwillig ein Umwelt- bzw. Energiemanagementsystem implementieren. Auch bei der Durchführung von Energieaudits unterstützen wir Sie gerne. Weitere Informationen finden Sie hier.

Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch ab 2,5 GWh sind verpflichtet, Umsetzungspläne für Energieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Pläne müssen durch unabhängige Dritte (z.B. durch BODE) geprüft werden. Die Wirtschaftlichkeit wird dabei nach DIN EN 17463 (VALERI) bewertet. Die Veröffentlichung hat entweder in einem öffentlichen Unternehmensbericht, als separates Dokument auf der Unternehmenswebsite oder im Nachhaltigkeitsbericht zu erfolgen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Meldung von Abwärmepotenzialen nach § 17 Abs. 4 EnEfG

Unternehmen mit einem Jahresendverbrauch von über 2,5 Gwh sind verpflichtet ihre Abwärmepotenziale zu erfassen und zu melden. Meldepflichtig ist nur geführte Abwärme. Bereits intern oder extern genutzte Abwärme ist nicht zu melden. Die Pflicht entfällt außerdem, wenn:

  • die Abwärmemenge < 200 MWh/a,
  • < 1.500 Betriebsstunden,
  • < 25 °C Temperatur erreicht wird,
  • oder die Gesamtabwärme am Standort < 800 MWh/a beträgt.

Die Meldung erfolgt über die Plattform für Abwärme. Kontaktieren Sie uns - wir unterstützen Sie bei der Erfassung, Bewertung und Meldung der Abwärmepotenziale.

Stichprobenkontrolle durch das BAFA

Das BAFA führt regelmäßig Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu überprüfen. Betroffene Unternehmen erhalten dazu ein offizielles Anschreiben mit Zugangsdaten zum elektronischen Rückmeldeformular. Abgefragt werden unter anderem der Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre, Angaben zu allen Standorten sowie zum gesamten Fuhrpark. Zur Unterstützung stellt das BAFA ein Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs sowie eine Ausfüllhilfe für das elektronische Rückmeldeformular bereit. Bei Fragen oder zur direkten Unterstützung wenden Sie sich gerne an uns.

Verpflichtungen für öffentliche Stellen nach EnEfG § 6

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurden die Anforderungen an öffentliche Stellen konkretisieren:

  • Öffentliche Einrichtungen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von 3 GWh oder mehr (innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre) sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen.
  • Öffentliche Einrichtungen mit 1 GWh bis unter 3 GWh Verbrauch müssen im gleichen Zeitraum ein vereinfachtes Energiemanagementsystem einführen. Dieses entspricht den Anforderungen von Level 2 der ISO 50005 (Ausgabe September 2021).

Wir begleiten Sie bei der Auswahl des passenden Systems, unterstützen Sie bei der Einführung und sorgen für eine nachhaltige Umsetzung.


Jetzt aktiv werden – wir unterstützen Sie beim Energiemanagement!

Ob verpflichtendes Energiemanagementsystem oder freiwillige Optimierung: Unsere Experten begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess – vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Zertifizierung. Mit unserem Plan-Do-Check-Act-System sorgen wir für eine kontinuierliche Verbesserung Ihrer energetischen Situation und liefern dabei transparente und nachvollziehbare Ergebnisse.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch – gemeinsam entwickeln wir die beste Lösung für Sie!

Was passiert, wenn die Pflicht nicht erfüllt wird?

Dieser Abschnitt richtet sich ausschließlich an Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe. Für Kommunen und öffentliche Institutionen gelten abweichende gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise das Klimaschutzgesetz NRW.

Großunternehmen (Nicht-KMU), die die Pflicht zur Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 nicht erfüllen, riskieren Bußgelder von bis zu 100.000 €. Die Verpflichtung bleibt in jedem Fall bestehen. Profitieren Sie von unserer Managementsystemberatung, um Bußgelder zu vermeiden.

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