Intelligente Gebäudeautomatisierung mittels Smart Home Geräten

Gebäudeautomatisierung

Wir gestalten die Zukunft mit der Planung von intelligenten Gebäudeautomationssystemen.

Gebäudeautomation: Anforderungen, Vorteile und Pflichten nach GModG

Gebäudeautomation ermöglicht die automatische Steuerung, Überwachung und Optimierung der technischen Anlagen eines Gebäudes. Durch die intelligente Vernetzung von Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung und weiteren gebäudetechnischen Systemen können Energieverbräuche reduziert, Betriebskosten gesenkt und der Gebäudebetrieb effizienter gestaltet werden.

Für Nichtwohngebäude gewinnt die Gebäudeautomation auch aus gesetzlicher Sicht zunehmend an Bedeutung. Mit dem § 56 des Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden die bisherigen Anforderungen aus § 71a GEG fortgeschrieben und erweitert. Künftig betrifft die Ausstattungspflicht bereits Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW. Die betroffenen Gebäude müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 mit einem System für Gebäudeautomation und Gebäudesteuerung ausgestattet werden.

Gebäudeautomation

Gebäudeautomation bezeichnet die technische Vernetzung und automatische Steuerung verschiedener Anlagen und Funktionen eines Gebäudes. Dazu gehören beispielsweise Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Beleuchtung, Beschattung sowie Mess- und Überwachungssysteme.

Ziel ist es, den Gebäudebetrieb möglichst bedarfsgerecht und energieeffizient zu steuern. Sensoren erfassen beispielsweise Temperaturen, Belegungen und Energieverbräuche. Die Gebäudeautomation verarbeitet diese Informationen und kann die angeschlossenen technischen Anlagen entsprechend anpassen. 

Vorteile der Gebäudeautomation

Eine professionell geplante Gebäudeautomation bietet sowohl energetische als auch wirtschaftlich Vorteile.

Der Mehrwert einer sorgfältigen Planung der Gebäudeautomation ist vielseitig und kann sich auf Gebäude, Bewohner und Nutzer positiv auswirken.

Energieverbrauch reduzieren

Automatisierte Systeme können den Betrieb der Gebäudetechnik an die tatsächliche Nutzung anpassen. Dadurch lassen sich unnötige Heiz-, Kühl- und Lüftungsverluste vermeiden und Energieverbräuche reduzieren.

Betriebskosten senken

Eine bedarfsgerechte Steuerung kann dazu beitragen, Energie- und Betriebskosten dauerhaft zu reduzieren. Gleichzeitig lassen sich Betriebszustände überwachen und Optimierungspotenziale frühzeitig erkennen.

Raumkomfort verbessern

Temperatur und Beleuchtung können automatisch an die Nutzung des Gebäudes angepasst werden. Dadurch lassen sich Komfort und Raumklima für Nutzerinnen und Nutzer verbessern.

Anlagen überwachen und optimieren

Die kontinuierliche Erfassung von Betriebs- und Verbrauchsdaten ermöglicht es, Abweichungen und Effizienzverluste frühzeitig zu erkennen. Auf dieser Grundlage können technische Anlagen gezielt optimiert werden.

Zukunftssicher planen

Eine gut geplante Gebäudeautomation ermöglicht die Integration weiterer Systeme und Technologien. Dadurch kann das Gebäude leichter an zukünftige Anforderungen angepasst werden.

Wann ist die Gebäudeautomation Pflicht?

Mit dem GModG werden die bisherigen Anforderungen aus § 71a GEG weiterentwickelt. Für Nichtwohngebäude wird der Anwendungsbereich der Gebäudeautomation deutlich erweitert.

Nach § 56 GModG müssen Nichtwohngebäude mit einer Heizungsanlage, einer kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage, einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 mit einem System für Gebäudeautomation und Gebäudesteuerung ausgestattet werden.

Damit sinkt die bisherige Schwelle von mehr als 290 kW nach § 71a GEG auf mehr als 70 kW.

Wichtig: Die Anforderungen richten sich insbesondere an Nichtwohngebäude. Für Wohngebäude gelten diese konkreten Ausstattungspflichten nach § 56 GModG nicht in gleicher Weise.

Welche Anforderungen gelten nach dem GModG?

Das Gebäudeautomations- und Steuerungssystem muss verschiedene Funktionen erfüllen. Dazu gehören insbesondere:

  • kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Energieverbräuche
  • Erfassung der Verbräuche der wesentlichen gebäudetechnischen Systeme
  • Möglichkeit zur firmen- und herstellerunabhängigen Auswertung der Daten
  • Erstellung von Vergleichswerten zur Bewertung der Energieeffizienz
  • Erkennung von Effizienzverlusten gebäudetechnischer Anlagen
  • Information des Betreibers über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz
  • Überwachung der Raumklimaqualität

Damit geht es bei der neuen Regelung nicht lediglich darum, einzelne Anlagen automatisch zu steuern. Vielmehr soll die Gebäudeautomation eine übergreifende Überwachung und Optimierung des Gebäudebetriebs ermöglichen.


Gebäudeautomation bei Neubauten

Für neu errichtete Nichtwohngebäude gelten zusätzliche Anforderungen.

Bei Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 290 kW ist ein Gebäudeautomationssystem mit einem entsprechenden höheren Automationsgrad vorgesehen.

Wichtig ist außerdem, dass die verschiedenen gebäudetechnischen Systeme miteinander kommunizieren können. Die Gebäudeautomation soll daher nicht als Insellösung einzelner Gewerke geplant werden, sondern die technischen Anlagen möglichst systemübergreifend zu vernetzen.

Bei Neubauten ist zudem ein technisches Inbetriebnahmemanagement für die gebäudetechnischen Anlagen vorgesehen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die geplanten Funktionen tatsächlich umgesetzt und die Anlagen ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden.

Übergangsfrist bis 2029

Für die Ausstattung betroffener Nichtwohngebäude gilt grundsätzlich eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2029.

Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits vorhandene Monitoring-Systeme von einer längeren Übergangsfrist profitieren. Wurde innerhalb von drei Jahren vor Inkrafttreten des GModG bereits entsprechende Monitoringtechnik installiert, kann für die vollständige Nachrüstung eine verlängerte Frist gelten.

Damit soll verhindert werden, dass bereits vorhandene technische Lösungen unmittelbar ersetzt werden müssen.


Gebäudeautomation und Energieeffizienz

Gebäudeautomation kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz leisten. Die internationale Norm DIN EN ISO 5210-1 beschreibt dabei den Einfluss der Gebäudeautomation und technischen Gebäudeausrüstung auf die Energieeffizienz von Gebäuden.

Mithilfe definierter Effizienzklassen kann bewertet werden, welchen Einfluss unterschiedliche Automations- und Steuerungslösungen auf den Energieverbrauch eines Gebäudes haben.

Für eine individuelle Bewertung ist es sinnvoll, den bestehenden Gebäudezustand, die technische Ausstattung und die tatsächliche Nutzung gemeinsam zu betrachten.

Gebäudeautomation: So helfen wir

Eine funktionierende Gebäudeautomation beginnt bereits bei der Planung. Entscheidend ist, dass die verschiedenen technischen Systeme aufeinander abgestimmt und die notwendigen Schnittstellen frühzeitig berücksichtigt werden.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

Funktionsschemata

  • übersichtliche Darstellung der Gebäudeautomation
  • Visualisierung der Zusammenhänge zwischen den technischen Anlagen
  • Darstellung der Regelungs- und Steuerungsfunktionen

Datenpunktlisten

  • Erstellung detaillierter Datenpunktlisten
  • Definition der erforderlichen Mess-, Steuer- und Regelgrößen
  • Grundlage für eine strukturierte Umsetzung der Gebäudeautomation

Kabelzugpläne mit Codierung

  • Erstellung von Kabelzugplänen
  • eindeutige Codierung der Systemkomponenten
  • Unterstützung bei Installation und Inbetriebnahme

Grundrisse und Anlagenschemata

  • Darstellung der Positionen und Funktionen der Automationskomponenten
  • übersichtliche Darstellung der technischen Anlagen
  • Unterstützung für Installation, Betrieb und spätere Wartung

Gebäudeautomation professionell planen

Die Anforderungen an Gebäudeautomation werden mit dem GModG deutlich ausgeweitet. Gleichzeitig bietet eine gut geplante Automatisiertung die Möglichkeit, Energieverbräuche zu reduzieren, Betriebskosten zu senken und den Gebäudebetrieb langfristig zu optimieren.

Sie planen ein neues Nichtwohngebäude oder möchten prüfen, ob Ihr bestehendes Gebäude von der Ausstattungspflicht betroffen ist?

Wir unterstützen Sie bei der Planung, Bewertung und Umsetzung Ihrer Gebäudeautomation und berücksichtigen dabei sowohl gesetzliche Anforderungen als auch die individuellen technischen Gegebenheiten Ihres Gebäudes. Sprechen Sie uns gerne an.

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