Gebäudemodernisierungsgesetz

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Seit dem 29. Juli 2026 gelten damit neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die energetische Modernisierung von Gebäuden und insbesondere für den Heizungstausch.

Eine der wichtigsten Neuerungen: Die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt. Statt einer einheitlichen Vorgabe setzt das neue Gesetz auf mehr Technologieoffenheit und gibt Eigentümern beim Heizungstausch wieder größere Wahlmöglichkeiten. Gleichzeitig gelten für neu eingebaute Heizungen mit fossilen Brennstoffen künftig stufenweise Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe.

Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer? Welche Heizungen dürfen künftig eingebaut werden, was gilt für bestehende Anlagen und welche Fördermöglichkeiten bleiben bestehen?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt.
  • Beim Heizungstausch besteht wieder eine größere Wahlfreiheit bei der Heiztechnologie.
  • Auch Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen können weiterhin neu eingebaut werden.
  • Für neu eingebaute fossile Heizungen gilt ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe.
  • Bestehende Heizungen müssen nicht allein aufgrund des GModG ausgetauscht werden.
  • Die Förderung klimafreundlicher Heizungen wird fortgeführt.
  • Weitere Änderungen, unter anderem bei Energieausweisen, Solaranlagen und energetischen Anforderungen, folgen ab 2027.

Abschaffung der 65-Prozent-Regel

Die bisherige Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen müssen, wurde mit dem GModG abgeschafft.

Damit ist der Einbau einer neuen Heizung nicht mehr an eine einheitliche Quote für erneuerbare Energien gebunden. Eigentümer können wieder stärker selbst entscheiden, welche Technologie zu ihrem Gebäude passt.

Mögliche Lösungen sind beispielsweise Wärmepumpen, Wärmenetze, Biomasseheizungen, Hybridheizungen sowie Gas- und Ölheizungen.


Neue Anforderungen an Gas- und Ölheizungen

Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel bedeutet jedoch nicht, dass fossile Heizungen langfristig ohne Einschränkungen betrieben werden können.

Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen gilt ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe. Der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe muss schrittweise erhöht werden:

JahrMindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
ab 202910 %
ab 203015 %
ab 203530 %
ab 204060 %

Damit soll der Einsatz fossiler Brennstoffe schrittweise reduziert werden. Bei einer Entscheidung für eine Gas- oder Ölheizung sollten daher neben den Anschaffungskosten auch die langfristige Verfügbarkeit und Preisentwicklung der benötigten Brennstoffe berücksichtigt werden.


Was gilt für bestehende Heizungen?

Für Eigentümer bestehender Gebäude besteht kein unmittelbarer Handlungszwang. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden, und auch Reparaturen bleiben grundsätzlich möglich.

Muss eine bestehende Heizungsanlage ersetzt werden, ist die Wahl der neuen Technologie grundsätzlich wieder freier. Welche Lösung langfristig sinnvoll ist, hängt jedoch von den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes ab.

Dabei können beispielsweise der energetische Zustand, die Heizlast, die vorhandene Wärmeverteilung, die erforderlichen Vorlauftemperaturen und die zukünftigen Betriebskosten berücksichtigt werden.


Förderung bleibt bestehen

Auch nach dem Wegfall der 65-Prozent-Regel werden klimafreundliche Heizsysteme weiterhin staatlich gefördert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde im Juli 2026 angepasst und wird fortgeführt.

Insbesondere für den Einbau von Wärmepumpen bestehen weiterhin Fördermöglichkeiten. Welche Maßnahmen und Kosten förderfähig sind und welcher Fördersatz zum Tragen kommt, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Die gesetzliche Zulässigkeit einer Heizungsanlage und ihre Förderfähigkeit sind zwei unterschiedliche Fragen. Eine Heizung kann grundsätzlich eingebaut werden, ohne dass sie gleichzeitig förderfähig ist.


Weitere Änderungen ab 2027

Nicht alle Änderungen des GModG gelten bereits seit Juli 2026.
Dazu gehören unter anderem neue Anforderungen für Energieausweise, Regelungen zu Solaranlagen, die Umsetzung weiterer Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie sowie Anpassungen bei der energetischen Bewertung von Gebäuden. Die entsprechenden Regelungen treten schrittweise ab 2027 in Kraft.


Was bedeutet das GModG für Eigentümer?

Das GModG schafft beim Heizungstausch wieder mehr Wahlfreiheit. Gleichzeitig wird die individuelle Planung wichtiger: Nicht jede zulässige Heizanlage ist für jedes Gebäude technisch, wirtschaftlich und langfristig gleichermaßen geeignet.

Wer einen Heizungstausch plant, sollte deshalb nicht nur die Investitionskosten betrachten. Auch Energieeffizienz, zukünftige Betriebskosten, gesetzliche Anforderungen, Fördermöglichkeiten und die Entwicklung der Wärmeversorgung vor Ort sollten in die Entscheidung einbezogen werden.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passende Heizungsvariante für Ihr Gebäude zu ermitteln und mögliche Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Heizungstausch mit Weitblick planen

Die neuen Regelungen schaffen mehr Wahlmöglichkeiten, machen die Entscheidung für eine Heizungsanlage aber nicht unbedingt einfacher. Welche Lösung technisch geeignet, wirtschaftlich sinnvoll und langfristig zukunftsfähig ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes ab.

Sie planen einen Heizungstausch oder möchten wissen, welche Heizlösung für Ihr Gebäude sinnvoll ist? Wir beraten Sie individuell, vergleichen mögliche Systeme und prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen. Sprechen Sie uns an.

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