Gewerbe zu Wohnen
In vielen deutschen Städten stehen steigende Wohnraumnachfrage und knapper Wohnraum zahlreichen leerstehenden Büro- und Ladenflächen gegenüber. Ursachen sind der strukturelle Wandel im Einzelhandel, die Digitalisierung und neue Arbeitsformen wie Homeoffice.
Das BMWSB setzt hier an und fördert die Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum. Ziel ist es, bestehenden Leerstand zu aktivieren, neuen Wohnraum zu schaffen und dabei zusätzliche Flächenversiegelung zu vermeiden. So werden Wohnungsmärkte entlastet und eine nachhaltige Stadtentwicklung unterstützt.
Programme wie das KfW-Förderprogramm 266 bieten hierfür finanzielle Anreize und erleichtern Investoren sowie Eigentümern die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnimmobilien. So entsteht eine Win-win-Situation: Leerstand wird reduziert, Innenstädte werden belebt und dringend benötigter Wohnraum wird geschaffen. Die Förderrichtlinie erschien am 02. April 2026 im Bundesanzeiger. Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 € förderfähiger Ausgaben pro Wohneinheit. Mit einem Zuschuss von 30.000 € je entstehender Wohneinheit wird ein starker Anreiz gesetzt, es handelt sich hier um einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Förderung für den Umbau ist an klare energetische Anforderungen geknüpft: In der Regel muss die Immobilie im Zuge der Umnutzung mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) gebracht werden. Eine Ausnahme gilt für Baudenkmale sowie andere besonders erhaltenswerte Bausubstanz – hier ist stattdessen das Niveau „EH Denkmal EE“ maßgeblich. Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen auch Ausnahmen von der verpflichtenden Einbindung erneuerbarer Energien (EE-Klasse) zugelassen werden.
Wichtig ist die klare Trennung zwischen Umbaukosten und energetischen Sanierungskosten.
Gefördert werden Maßnahmen zur Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, etwa Grundrissänderungen, der Innenausbau sowie die Umgestaltung von Außenanlagen für Wohnzwecke einschließlich Entsiegelung. Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Einbau einer neuen Heizungsanlage, Dämmung oder neue Fenster und Türen sind hingegen nicht Bestandteil dieser Förderung. Eine Kombination mit anderen Programmen, beispielsweise der BEG, ist jedoch möglich.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg der Förderung. Ohne die Einbindung eines qualifizierten Energieberaters sowie die rechtzeitige Antragstellung vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Förderung nicht möglich. Ebenso gilt: Ohne eine fundierte Energiefachplanung kann kein Antrag bewilligt werden. Daher ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden und alle relevanten Fachplaner wie Energieberater und Architekten rechtzeitig in das Projekt einzubinden. So lassen sich Förderchancen optimal nutzen und unnötige Verzögerungen vermeiden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens, damit Sie rechtzeitig handeln und von den Fördermöglichkeiten profitieren können. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um Ihr Projekt gemeinsam voranzubringen.
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