BEG-Reform 2026

BEG-Reform 2026 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen.
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die Förderbedingungen für energetische Sanierungen und den Heizungstausch angepasst. Ziel der Änderung ist es, Fördermittel gezielter und sozialer einzusetzen und die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme weiter voranzutreiben.

Die gute Nachricht: Auch nach der Reform stehen Eigentümerinnen und Eigentümern weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Besonders Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen können künftig von höheren Zuschüssen profitieren. Gleichzeitig wurden einige Förderprogramme weiterentwickelt und an aktuelle technische Anforderungen angepasst.

Damit Sie schnell den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Änderungen der BEG-Reform 2026 für Sie zusammengefasst und anhand von zwei Praxisbeispielen veranschaulicht.

Die wichtigsten Änderungen der BEG-Reform 2026 auf einen Blick

Mit der Reform ergeben sich unter anderem folgende Neuerungen:

  • Höherer Einkommensbonus durch eine neue Einkommensstaffelung
  • Familien profitieren zusätzlich von einem Familienzuschlag
  • Neuer WPB-Bonus für besonders sanierungsbedürftige Gebäude (ab Q1 2027)
  • Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen und wird schrittweise angepasst
  • Neue Anforderungen und Perspektiven für Wärmepumpen
  • Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen aus EU-Fertigung (ab Q1 2027)
  • Anpassungen bei den förderfähigen Investitionskosten
  • Änderungen bei der Förderung von Effizienzhäusern

Unser Tipp: Jede Sanierung ist individuell. Welche Förderung Sie tatsächlich erhalten können, hängt unter anderem vom Gebäude, der geplanten Maßnahme und Ihrer persönlichen Situation ab. Eine frühzeitige Fördermittelberatung hilft dabei, das volle Potenzial auszuschöpfen.


Einkommensbonus: Mehr Haushalte profitieren von höheren Zuschüssen

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Einkommensbonus.
Während bisher nur eine Einkommensgrenze berücksichtigt wurde, erfolgt die Förderung künftig gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Zusätzlich wird Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind ein Familienzuschlag gewährt. Für die Förderberechnung reduziert sich das relevante Einkommen einmalig um 10.000 €.

Dadurch können künftig mehr Eigentümer von attraktiven Zuschüssen profitieren.

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenBonus ohne KindBonus mit Kind
bis 30.000 €40 %40 %
30.001 - 40.000 €30 %40 %
40.001 - 50.000 €10 %30 %
50.001 - 60.000 €10 %
ab 60.001 €

Je nach Ausgangssituation kann der maximale Fördersatz damit auf bis zu 80 % steigen. Gerade Familien können von der neuen Regelung besonders profitieren.


Klimageschwindigkeitsbonus: Jetzt von attraktiven Zuschüssen profitieren

Der Klimageschwindigkeitsbonus unterstützt weiterhin den Austausch alter fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme.

Ab dem 21. Juli 2026 beträgt der Bonus 16 %. In den kommenden Jahren wird dieser schrittweise angepasst. Wer bereits eine Modernisierung plant, kann sich daher frühzeitig attraktive Förderbedingungen sichern.

ZeitraumKlimageschwindigkeitsbonus
ab 21.07.202616 %
ab 01.02.202712 %
ab 01.08.20278 %
ab 01.02.20284 %
ab 01.08.2028entfällt

Förderfähige Investitionskosten bleiben attraktiv

Auch die förderfähigen Investitionskosten werden angepasst.
Für die erste Wohneinheit (WE) stehen ab 21. Juli 2026 bis zu 28.000 € an förderfähigen Kosten zur Verfügung. Die Beträge werden in den kommenden Jahren schrittweise angepasst.

ZeitraumFörderfähige Kosten (1. WE)
bis Juli 202630.000 €
ab 21.07.202628.000 €
ab 01.08.203022.000 €

Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Wer ohnehin eine energetische Modernisierung plant, kann durch eine frühzeitige Umsetzung von aktuell höheren Förderbeträgen profitieren.


Wärmepumpen bleiben ein zentraler Bestandteil der Förderung

Wärmepumpen spielen auch nach der Reform eine wichtige Rolle innerhalb der Heizungsförderung.

Neu ist unter anderem, dass Wärmepumpen künftig über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung verfügen müssen. Außerdem ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich.

Ab 2027 wird zusätzlich ein neuer Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung eingeführt. Damit möchte der Gesetzgeber die europäische Produktion stärken.


Neuer WPB-Bonus für besonders sanierungsbedürftige Gebäude

Ab dem ersten Quartal 2027 ergänzt der neue WPB-Bonus die Förderung von Effizienzmaßnahmen.
Mit einem zusätzlichen Bonus von 5 % werden künftig besonders sanierungsbedürftige Gebäude unterstützt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude die Kriterien eines sogenannten Worst-Performing-Buildings (WPB) erfüllt. Der Bonus gilt für bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmmaßnahmen, jedoch nicht für den Austausch von Fenstern.

Damit werden Eigentümer älterer und energetisch schlechter Gebäude künftig noch gezielter bei einer umfassenden Sanierung unterstützt.


Änderung bei der Sanierung zum Effizienzhaus

Auch bei der Förderung von Effizienzhäusern gibt es Anpassungen.
Der Förderhöchstbetrag für Wohngebäude wird auf einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit angehoben. Zudem ist die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) jetzt Voraussetzung für eine Förderung. Durch das Erreichen der Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) kann zusätzlich ein Bonus von 5 % erzielt werden.

Für Eigentümer bedeutet das weiterhin attraktive Finanzierungsmöglichkeiten bei einer umfassenden energetischen Sanierung.


Praxisbeispiele: So unterschiedlich kann die Förderung ausfallen

Die Höhe der Förderung hängt nicht nur von der gewählten Maßnahme ab, sondern auch von den persönlichen Voraussetzungen. Dazu zählen beispielsweise das zu versteuernde Haushaltseinkommen, die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder und die geplante Heizungsmodernisierung.

Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich die Förderung nach der BEG-Reform 2026

unterscheiden kann. Sie dienen der Veranschaulichung und ersetzen keine individuelle Förderberechnung.

Familie MustermannFamilie Meier
Gebäude

Einfamilienhaus (Baujahr 1974)

Einfamilienhaus (Baujahr 1978)
Wohnfläche145 m2160 m2
Alte HeizungGasheizung (1998)Ölheizung (1995)
Neue HeizungLuft-Wasser-WärmepumpeSole-Wasser-Wärmepumpe
Investitionskosten27.500 €28.000 €
Kinder im Haushalt2keine
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen38.000 €68.000 €


Beispiel 1: Familie Schulze

Familie Schulze möchte ihre alte Gasheizung durch eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzen. Da zwei minderjährige Kinder im Haushalt leben, reduziert sich das für die Förderung relevante Einkommen um 10.000 €. Damit fällt die Familie in die niedrigste Einkommensstufe und profitiert vom maximalen Einkommensbonus.

Fördersätze

  • Grundförderung : 30 %
  • Einkommensbonus: 40 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %

Dadurch ergibt sich der maximale Fördersatz von 80 %.

Obwohl sich die einzelnen Förderbestandteile rechnerisch auf 86 % summieren, begrenzt die BEG die Förderung auf maximal 80 % der förderfähigen Investitionskosten.

Förderberechnung

  • Förderfähige Kosten: 27.500 €
  • Förderquote: 80 %
  • Förderzuschuss: 22.000 €
  • Eigenanteil: 5.500 €

Ergebnis

Durch die neue Einkommensstaffelung und den Familienzuschlag kann Familie Schulze einen Großteil ihrer Investitionskosten fördern lassen und ihre Heizungsmodernisierung mit einem Eigenanteil von lediglich 5.500 € besonders wirtschaftlich umsetzen.


Beispiel 2: Familie Meier

Familie Meier lebt ebenfalls in einem sanierungsbedürftigen Einfamilienhaus und ersetzt ihre über 30 Jahre alte Ölheizung durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe. Da das zu versteuernde Haushaltseinkommen oberhalb der Einkommensgrenze liegt und keine Kinder im Haushalt leben, besteht kein Anspruch auf den Einkommensbonus. Die Familie profitiert dennoch von der Grundförderung und dem Klimageschwindigkeitsbonus.

Fördersätze

  • Grundförderung: 30 %
  • Einkommensbonus: –
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 %

Dadruch ergibt sich ein Gesamtfördersatz von 46 %

Förderberechnung

  • Förderfähige Kosten: 28.000 €
  • Förderquote: 46 %
  • Förderzuschuss: 12.880 €
  • Eigenanteil: 15.120 €

Ergebnis

Auch ohne Einkommensbonus erhält Familie Meier einen attraktiven Zuschuss und investiert in eine zukunftssichere Heizlösung mit dauerhaft niedrigeren Energiekosten.


Direktvergleich

Familie SchulzeFamilie Meier
Förderfähige Kosten27.500 €28.000 €
Förderquote80 %46 %
Förderzuschuss22.000 € 12.880 €
Eigenanteil5.500 €15.120 €

Fazit

Beide Familien profitieren von der Heizungsförderung und investieren in eine moderne, energieeffiziente Wärmeversorgung. Die Beispiele zeigen jedoch, dass die Förderhöhe je nach persönlicher Situation deutlich variieren kann. Eine individuelle Fördermittelberatung hilft dabei, alle verfügbaren Zuschüsse zu berücksichtigen und die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für das eigenene Gebäude zu finden.

Nutzen Sie die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei, die passenden Fördermöglichkeiten zu identifizieren, Förderanträge zu stellen und das volle Potenzial der aktuellen Programme auszuschöpfen.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und finden Sie heraus, welche Förderung Sie für Ihr Sanierungsvorhaben erhalten können.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Heizungsförderung sowie Bundesförderung für effiziente Gebäude finden Sie auf den offiziellen Seiten der KfW und des BAFA.

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