65-Prozent-Regel
Die sogenannte 65-Prozent-Regel war eine zentrale Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für den Einbau neuer Heizungsanlagen. Sie sah vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden mussten.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde diese Vorgabe zum 29. Juli 2026 abgeschafft. Statt einer einheitlichen 65-Prozent-Vorgabe gilt nun ein technologieoffener Ansatz, der Eigentümern beim Heizungstausch mehr Wahlmöglichkeiten lässt.
Die 65-Prozent-Regel bezeichnete die gesetzliche Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen musste.
Die Regelung gilt seit dem Inkrafttreten des GModG nicht mehr. Eigentümer können grundsätzlich zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen. Dazu gehören unter anderem Wärmepumpen, Wärmenetze, Biomasseheizungen, Solarthermie, Hybridheizungen sowie weiterhin Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen.
Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen gelten jedoch künftig stufenweise Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe.
Mit dem GModG wurde die bisherige Systematik grundlegend geändert. Eigentümer haben beim Austausch einer Heizungsanlage im Gebäudebestand grundsätzlich eine freie Wahl zwischen verschiedenen Heiztechnologien.
Zu den möglichen Optionen gehören unter anderem
Auch Kombinationen verschiedener Technologien sind möglich.
Damit ist die Entscheidung für eine neue Heizungsanlage nicht mehr an eine einheitliche 65-Prozent-Quote gekoppelt. Stattdessen gelten je nach gewählter Technologie unterschiedliche Anforderungen.
Die Neuregelung soll Eigentümern ermöglichen, die Wärmeversorgung stärker an die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes anzupassen. Dabei können beispielsweise der energetische Zustand des Gebäudes, die vorhandene Infrastruktur, die Verfügbarkeit eines Wärmenetzes und die langfristigen Betriebskosten berücksichtigt werden.
Eine fachkundige Planung kann dabei helfen, die technisch und wirtschaftlich passende Lösung für das jeweilige Gebäude zu ermitteln.
Wer sich für eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss künftig einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen.
Für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Anlagen gelten folgende Stufen:
| Jahr | Mindestanteil grüner Brennstoffe |
|---|---|
| ab 2029 | 10 % |
| ab 2030 | 15 % |
| ab 2035 | 30 % |
| ab 2040 | 60 % |
Berücksichtigt werden unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie bestimmte Formen von Wasserstoff. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verpflichtung auch durch den Einsatz einer Solarthermieanlage erfüllt werden.
Die Wahl einer fossilen Heizungsanlage sollte daher nicht nur anhand der Investitionskosten betrachtet werden. Auch die zukünftige Verfügbarkeit und Preisentwicklung der eingesetzten Brennstoffe sowie die steigenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffanteile sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Bestehende Heizungsanlagen müssen nicht allein aufgrund des GModG ausgetauscht werden. Eine funktionierende Heizung kann grundsätzlich weiter betrieben werden.
Auch Reparaturen an bestehenden Heizungsanlagen bleiben möglich. Ein Heizungstausch wird daher nicht automatisch erforderlich, nur weil eine bestehende Anlage mit fossilen Brennstoffen betrieben wird.
Muss eine Heizungsanlage jedoch ersetzt werden, gelten für die neu eingebaute Anlage die dann maßgeblichen Anforderungen des GModG.
Auch nach dem Wegfall der 65-Prozent-Regel werden klimafreundliche Heizsysteme staatlich gefördert. Insbesondere für den Einbau von Wärmepumpen und bestimmte weitere Maßnahmen bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Die konkreten Förderbedingungen, Fördersätze und technischen Anforderungen können sich ändern. Deshalb sollte vor Beginn einer Maßnahme immer geprüft werden, welche Förderung zum jeweiligen Zeitpunkt tatsächlich in Anspruch genommen werden kann.
Unsere Energieberater unterstützen Sie dabei, die passende Heizungsvariante für Ihr Gebäude zu ermitteln und mögliche Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel bedeutet nicht, dass die Wahl der Heizungsanlage ohne weitere Anforderungen möglich ist. Je nach Technologie gelten unterschiedliche Vorgaben. Besonders bei neu eingebauten Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen sind die künftig steigenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe zu berücksichtigen.
Eine langfristig orientierte Entscheidung sollte daher neben den gesetzlichen Vorgaben auch die Energieeffizienz, die Investitionskosten, die zukünftigen Betriebskosten und die Verfügbarkeit der eingesetzten Energieträger berücksichtigen. Wir prüfen die Möglichkeiten für Ihren Fall gerne individuell.
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