Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle

Förderung für die Dämmung der Gebäudehülle

Förderung für die Dämmung der Gebäudehülle

Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Die Dämmung folgender Elemente wird gefördert:

• Außenwände
• Dachflächen
• Geschossdecken
• Bodenflächen

DÄMMARBEITEN AN WÄNDEN, DÄCHERN UND GESCHOSSDECKEN

Dachpfannen

Ein Großteil der Energie geht über die Außenwände und Dachflächen verloren. Sanierungsmaßnahmen in diesen Bereichen bringen deshalb in den meisten Fällen eine hohe Einsparung mit sich. Das Gleiche gilt für Geschossdecken, die an unbeheizte Räume angrenzen (Keller und Dachraum). Dämmarbeiten an diesen Bauteilen werden von der BAFA in Form von Einzelmaßnahmen gefördert. Durch die Fördermittel-Reform 2023 werden einige Rahmenbedingungen verbessert. Zum Beispiel wird die Verwendung nachhaltiger Baustoffe zukünftig dadurch erleichtert, dass der Lambda-Wert für nachwachsende Rohstoffe bei Kerndämmung auf 0,04 W/(m K) erhöht wird. Bisher lag der Wert bei 0,035 W/(m K). Davon verspricht sich die Regierung einen erhöhten Anreiz zum Einsatz von nachhaltigen Dämmstoffen und Baumaterialien. Zudem werden zukünftig die entstandenen Materialkosten auch bei Eigenleistung ersetzt, was bis dato ausgeschlossen war. Bei der Mangellage am Handwerkermarkt ist dies für viele sanierungswillige Eigenheimbesitzer eine gute Nachricht.

VORAUSSETZUNG BEI FÖRDERUNG VON MATERIALKOSTEN BEI EIGENLEISTUNG

Allerdings ist die Förderung an einige Bedingungen geknüpft. Rechnungen für die anfallenden Sanierungsmaterialien sind gesammelt und komplett dem beauftragten Energieberater zu übergeben. Ein Nachreichen einzelner Rechnungen ist dann nicht möglich. Zudem muss der Energieberater, wie bei den Arbeiten der Fachunternehmer, auch hier die durchgeführten Maßnahmen begleiten, um die ordnungsgemäße Durchführung der Einzelmaßnahmen zur Einhaltung der Emmissionsgrenzwerte zu dokumentieren.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Gebäudebestand / Sanierung

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) für förderfähige Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Fördersatz: 15%
  • iSFP Bonus*: 5%
  • Max. Fördersatz: 20%

* Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) Bonus kann immer dann beantragt werden, wenn die Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle vor der Antragstellung im Rahmen eines Energiegutachtens betrachtet wurde.

Anforderungen: Welche Bedingungen Sie für die Förderung der Sanierung von Dächern, Wänden und Decken erfüllen müssen

Das BAFA hat folgende Mindestanforderungen definiert, die für die Förderung der Sanierung von Dach, Wänden oder Decken erfüllt sein müssen:

  • Außenwand: U-Wert = 0,20 W/(m²K)
  • Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk: Wärmeleitfähigkeit: λ 0,035 W/(m∙K)
  • Wandflächen gegen unbeheizte Räume: U-Wert = 0,25 W/(m²K)
  • Wandflächen gegen Erdreich: U-Wert = 0,25 W/(m²K)
  • Schrägdächer: U-Wert = 0,14 W/(m²K)
  • Dachflächen von Gauben: U-Wert = 0,20 W/(m²K)
  • Gaubenwangen: U-Wert = 0,20 W/(m²K)
  • Flachdächer: U-Wert = 0,14 W/(m²K)
  • Oberste Geschossdecke: U-Wert = 0,14 W/(m²K)
  • Kellerdecke: U-Wert = 0,25 W/(m²K)
  • Bodenflächen gegen Erdreich: U-Wert = 0,25 W/(m²K)

Gut zu wissen

Bei der Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen muss beachtet werden, dass die neu gedämmten Bauteile zu dem Bestandsgebäude passen. Die Reduzierung von Wärmebrücken und die Vermeidung von Feuchteausfall innerhalb des Bauteils sind zwingend zu berücksichtigen. Da die oben aufgezählten Maßnahmen auch immer dazu führen, dass die Luftdichtheit eines Gebäudes erhöht wird, fordert das BAFA die Ausarbeitung eines Lüftungskonzepts. Anhand dieser Ausarbeitung wird geprüft, ob der Luftwechsel über die Gebäudehülle ausreicht um den Feuchteschutz zu gewährleisten. Sollte der Luftwechsel zu gering sein, wird hier der Einbau einer lüftungstechnischen Anlage empfohlen. Die Umsetzung dieser Empfehlung ist dem Bauherrn freigestellt.

Im Rahmen des Förderprogramms werden auch Nebenleistungen gefördert. Hierzu zählen beispielsweise folgende Arbeiten:

  • Gerüstbau
  • Entsorgungskosten
  • Klempnerarbeiten (z.B. neue Regenrinnen)

50% Zuschuss

Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben BAFA-Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert.
Maximale Förderhöhe je Kalenderjahr:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 5.000 €
  • Mehrfamilienhäuser: 2.000 € je Wohneinheit

Ablauf der Fördermittelbeantragung

  • Anhand der Angebote der ausführenden Firmen prüfen wir, ob die technischen Mindestanforderungen gemäß der Förderrichtlinie erreicht werden
  • Wir ermitteln den möglichen Zuschussbetrag
  • Im Auftragsfall stellen wir in Ihrem Namen alle relevanten Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    +++ Hierzu benötigen wir nur Ihre Vollmacht+++
  • Nach Antragseingang können Sie mit der Umsetzung beginnen (auf eigenes Risiko)
  • Der Antrag wird dann durch das BAFA geprüft
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid
  • Wir prüfen die korrekte Ausführung und die relevanten Schlussrechnungen
  • Die Durchführung und die entstandenen Kosten werden im Rahmen eines Verwendungsnachweises bestätigt
  • Der eingereichte Verwendungsnachweis wird durch das BAFA geprüft
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid
  • Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen

So kommen Sie an die Fördermittel für die Sanierung von Dächern, Wänden und Decken

Wenn Sie sich für Fördermittel für die Sanierung von Fenstern oder Türen interessieren, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.

Ihre Vorteile:

  • Maximale Höhe an Fördermitteln für die geplante Sanierung und die Nebenkosten
  • Zuschuss von 50% zu den energetischen Baubegleitungskosten
  • Einbindung eines unabhängigen Experten

Wir bieten:

  • einen persönlichen Ansprechpartner
  • Teilleistungen nach Maß
  • Unverbindliche Beratung durch sachverständige Experten
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