Eines der Ziele des Überflutungsnachweises ist die deutliche Zunahme von Überflutungen entgegenzusetzen

Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100

Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100: Schutz vor Starkregenereignissen

Überflutungen sind ein Naturphänomen, das seit jeher auftritt. In den letzten Jahren ist jedoch eine deutliche Zunahme von Überflutungen in Deutschland zu verzeichnen. Sowohl die Anzahl der Hochwasserereignisse als auch die Schäden durch Hochwasser und die Intensität der Ereignisse haben deutlich zugenommen. Angesichts dieser wachsenden Herausforderungen wird der Überflutungsnachweis zu einem entscheidenden Instrument im Umgang mit diesen Naturereignissen. Der Überflutungsnachweis ist ein Planungsdokument gemäß der Norm DIN 1986-100, das sicherstellt, dass ein Grundstück selbst bei extremen Regenereignissen nicht unkontrolliert überflutet wird. Die Norm legt dabei den Fokus darauf, die Einleitung von sauberem Regenwasser in die Kanalisation zu minimieren und setzt auf dezentrale Maßnahmen wie Speicherung, Nutzung oder Versickerung. Ziel ist es, eine kontrollierte schadlose Überflutung zu fördern, indem überschüssiges Regenwasser vor Ort zurückgehalten oder auf nachhaltige Weise genutzt wird.

Erstellung des Überflutungsnachweises: Fachliche Schritte für optimales Ergebnis

Die Erstellung eines Überflutungsnachweises erfolgt in mehreren Schritten, darunter die Definition von Regeneinzugsgebieten, die Bestimmung abflusswirksamer Flächen und die Berechnung von Retentionsvolumina. Diese Schritte sind maßgeblich entscheidend, um eine kontrollierte schadlose Rückhaltung des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück, einschließlich der umliegenden Gebäude, sicherzustellen.

Überflutungsnachweis: Abflussbeiwerte bestimmen Sicherheit

Ein Baum, der vom Wasser überschwemmt wird

Ein Überflutungsnachweis prüft, ob die vorhandene Infrastruktur ausreichend ist und berechnet, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Grundstück bei einem bestimmten Regenereignis überflutet wird. Hierbei wird kalkuliert, wie viel Wasser vom Grundstück abfließen kann und wie viel Wasser auf dem Grundstück anfällt. Die Menge des abfließenden Wassers hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Bodenbeschaffenheit, der Bepflanzung und der Hangneigung des Grundstücks. Diese Faktoren werden durch Abflussbeiwerte berücksichtigt. Diese Werte sind Zahlen, die angeben, wie viel Niederschlag von einer bestimmten Fläche abfließen kann. Man unterscheidet zwischen mittleren Abflussbeiwerten und Spitzenabflussbeiwerten.

Mittlere Abflussbeiwerte werden zur Berechnung der Wassermengen verwendet, die bei einem Regenereignis mit einer Jährlichkeit von 2 Jahren abfließen können. Spitzenabflussbeiwerte dienen zur Berechnung der Wassermengen, die bei einem Regenereignis mit einer Jährlichkeit von 30 Jahren abfließen können. Das 30-jährige Regenereignis dient i.d.R. als Grundlage für die Berechnung des Überflutungsnachweises.

Vorteile des Überflutungsnachweises nach DIN 1986-100: Schutz, Anpassung, Einhaltung von Vorschriften

Ein Überflutungsnachweis bietet mehrere Vorteile, darunter Schutz vor Schäden, Anpassung an den Klimawandel, Reduzierung der Kanaleinleitung und die Einhaltung behördlicher Anforderungen. Zudem kann er bei Versicherungsansprüchen und Haftungsfragen eine entscheidende Rolle spielen.

Wann ist ein Überflutungsnachweis erforderlich?

Ein Überflutungsnachweis ist für Grundstücke mit einer an den Kanal angeschlossenen, abflusswirksamen Fläche größer als 800 m² erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach lokalen Vorschriften und der spezifischen Situation variieren, daher ist eine frühzeitige Abklärung mit der zuständigen Behörde ratsam.

Konsequenzen bei fehlendem Überflutungsnachweis: Behördliche Anforderungen und Haftungsfragen

Fehlt der Überflutungsnachweis, können verschiedene Konsequenzen eintreten, von behördlichen Ablehnungen über Schwierigkeiten bei Versicherungsansprüchen bis hin zu Haftungsfragen für Bauherren und Fachplanenden. Daher ist die ordnungsgemäße Erstellung und Dokumentation des Überflutungsnachweises von entscheidender Bedeutung.


Exkurs KOSTRA-Daten

KOSTRA-DWD steht für "Koordinierte Starkniederschlagsregionalisierung und -auswertung des DWD" und wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) erstellt. Diese umfassenden Datensätze bieten Informationen zu erwartbaren Starkregenereignissen, die flächendeckend für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügbar sind. Die Daten spielen eine wesentliche Rolle bei der Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken. Sie enthalten detaillierte Informationen über die Intensität und Dauer von Starkregenereignissen für verschiedene Wiederkehrperioden.

Aktualisierte Versionen der KOSTRA-DWD-Daten

Die KOSTRA-DWD-Daten wurden mehrmals aktualisiert, wobei die aktuellste Version, KOSTRA-DWD-2020, seit dem 01.01.2023 gültig ist und den Bezugszeitraum 1951–2020 abdeckt. Diese Version wurde grundlegend überarbeitet, bietet eine höhere räumliche Auflösung und erweiterte Dauerstufen.

Verwendung der Niederschlagsdaten gemäß DIN 1986-100 für den Überflutungsnachweis

Gemäß DIN 1986-100 werden für den Überflutungsnachweis die Niederschlagsdaten verwendet, die auf den sogenannten "Starkniederschlagshöhen für Deutschland" basieren. Diese statistischen Daten über Starkregenereignisse in Deutschland enthalten Informationen über Intensität und Dauer für verschiedene Wiederkehrperioden.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genaue Anwendung dieser Daten Fachwissen erfordert und daher in der Regel von qualifizierten Fachplanenden durchgeführt werden sollte. Die aktuellsten Niederschlagsdaten sind die KOSTRA-DWD-2020-Daten, die seit dem 01.01.2023 gültig sind und eine umfassende Überarbeitung erhalten haben.

Entscheidung für KOSTRA-DWD-2020-Daten beim Überflutungsnachweis

Für den Überflutungsnachweis sollten die aktuellen KOSTRA-DWD-2020-Daten verwendet werden. Diese ersetzen die Vorgängerversion KOSTRA-DWD-2010R und bieten neben einer aktualisierten räumlichen Auflösung auch erweiterte Dauerstufen von 5 Minuten bis 7 Tage, mit besonderem Fokus auf die maßgebende Regendauer. Die genaue Anwendung erfordert Fachwissen und kann mithilfe der Anwendungshilfe des Deutschen Wetterdienstes optimiert werden.


Auch ohne Verpflichtung sinnvoll

Selbst wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, einen Überflutungsnachweis zu führen, bietet dies Schutz vor Schäden, Anpassung an den Klimawandel und erleichtert den Umgang mit Versicherungen. Die Erstellung sollte jedoch stets von qualifizierten Fachplanenden erfolgen.

Wie finde ich einen qualifizierten Fachplanenden?

Die Frage "Wer ist ein qualifizierter Fachplaner?" ist entscheidend, insbesondere wenn es um den Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 geht. Eine bewährte Bezeichnung für geeignete Anbieter auf diesem Gebiet ist der DWA-geprüfte Fachplaner für Grundstücksentwässerung, ein spezielles Programm der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).

Dieses Programm fokussiert sich gezielt auf die Herausforderungen, die durch den Klimawandel und die Grundstücksentwässerung in Zusammenhang mit der zunehmenden Urbanisierung entstehen. Die DWA-geprüften Fachplanenden sind auf die Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen spezialisiert, die einen zielgerichteten Umgang mit Niederschlagswasser auf Grundstücken ermöglichen.

Aufgaben und Kompetenzen der DWA-geprüften Fachplanenden

Die DWA-geprüften Fachplanenden übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben im Zusammenhang mit der Grundstücksentwässerung:

  • Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung unter Berücksichtigung quantitativer und qualitativer Anforderungen.
  • Normgerechte Bemessung und Planung von Grundstücksentwässerungen gemäß DIN 1986-100 (2016-12) und satzungsrechtlichen Vorgaben.
  • Genehmigung und Bau von Grundstücksentwässerungen unter Einbindung von Eigentümern, Genehmigungsbehörden und der planenden sowie ausführenden Fachöffentlichkeit.
  • Enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern, um eine effektive Überflutungsvorsorge zum Schutz von Immobilien zu gewährleisten.

Julian Rehne Abteilungsleiter TGA
Julian Rehne
Abteilungsleiter TGA