Profitieren sie von hohen Kreditbeträgen beim Neubau und Erwerb eines klimafreundlichen Neubaus

Klimafreundlicher Neubau

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Seit dem 01.03.2023 wird die Förderung für den Bereich Neubau unter der Bezeichnung "Klimafreundlicher Neubau" weitergeführt.
Gefördert wird die Errichtung von klimafreundlichen Neubauten sowie der Ersterwerb.
Die bereits bekannten Anforderungen an ein Effizienzhaus werden erweitert. Die neue Förderrichtline stellt zusätzliche Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit von Wohngebäuden.
Die Förderung erfolgt über einen Kreditbetrag. Der Zinssatz enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

In den bisherigen Förderrichtlinien wurden ausschließlich Anforderungen an die Betriebsphase eines Wohngebäudes gestellt.

  • Mindestanforderungen an die Gebäudehülle zur Reduzierung der Wärmeverluste (Transmissionswärmeverluste)
  • Anforderungen an die Anlagentechnik, um den Anteil erneuerbarer Energieträger zu erhöhen und zur Steigerung der Effizienz (Primärenergiebedarf)

Diese Anforderungen werden nun um neue Nachhaltigkeitsstandards erweitert. Bei der Aufstellung der Ökobilanz werden die einzelnen Baumaterialien betrachtet.

  • Treibhausemmissionen über den gesamten Lebenszyklus
  • Inanspruchnahme von Ressourcen
  • Einsatz von Schad- und Risikostoffen

Wer kann Anträge stellen?

Die Förderung für die Errichtung eines klimafreundlichen Wohngebäudes kann von Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) und von Ersterwerbern (erstmaliger Käufer einer Immobilie) beantragt werden. Antragsteller werden in die folgenden Kategorien unterteilt.

KFN Wohngebäude - private Selbstnutzung (Produktnummer 297)

  • Natürliche Personen (Privatpersonen), die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit selbst bewohnen.
  • Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheit selbst bewohnen

KFN Wohngebäude (Produktnummer 298)

  • Natürliche Personen, die das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheit nicht selbst bewohnen.
  • Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheit nicht selbst bewohnen.
  • Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Wohngebäuden, die in den Anwendungsbereich des gültigen Gebäudeenergiegesetztes fallen und die Anforderungen der Förderrichtline erfüllen. Geförderte Gebäude sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Es erfolgt eine Aufteilung in die folgenden Förderstufen:

  • Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)
    • Anforderungen:
      • Effizienzhaus 40 (EH 40)
      • Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100), die unter Anwendung der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind.
        • weitere Infos zur Lebenszyklusanalyse
      • Für die Wärmeerzeugung dürfen keine fossilen Energieträger oder Biomasse eingesetzt werden.
    • Förderhöhe:
      • Maximaler Kreditbetrag 100 000 € je Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG (KFWG-Q)
    • Anforderungen
    • Förderhöhe:
      • Maximaler Kreditbetrag 150 000 € je Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude KFWGKFWG-Q
LCAGWP100 (Kg CO2 Äqu. / (m²NRF*a)2424
EH 40QP in % von QP REF4040
T in % von H´T REF5555
QNGNachhaltigkeitszertifizierung Plus oder Premium
max. Kreditbetrag je Wohneinheit in €100 000150 000

Wie ist der Ablauf einer Fördermittelbeantragung?

Einbindung eines Energieberaters

Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, ist nach wie vor die Einbindung eines Energieeffizienz Experten erforderlich. Dieser übernimmt die folgenden Teilleistungen:

  • Entwicklung eines energetischen Konzepts das den Anforderungen "EH 40" gerecht wird
    • Ausführung der Gebäudehülle
    • Ausführung der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Stromerzeugung)
  • Antragstellung
    • Bereitstellung der Bestätigung zum Zuwendungsantrag (BzA-ID)
      • Beid der Förderstufe KFWG-Q muss an dieser Stelle bestätigt werden, dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gemäß QNG erfolgt.
  • Ausarbeitung der benötigten Dokumentation
  • Baubegleitung zur Dokumentation der Ausführung
  • Bestätigung der korrekten Ausführung gegenüber der Kreditanstalt
    • Bereitstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD-ID)

Konzepterstellung

Der Energieberater erstellt ein softwaregestütztes 3D-Modell. Hierzu werden die Grundrisse und Schnitte zu der Immobilie benötigt. Im Anschluss werden die geplanten Bauteilaufbauten auf das 3D-Modell übertragen. Durch die anschließende Simulation wird schnell sichtbar ob die Anforderungen an die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverluste) eingehalten werden. Falls die Voraussetzungen nicht erreicht werden, muss nachgebessert werden. Dies passiert am besten in Abstimmung mit dem beteiligten Architekten. In einem zweiten Schritt wird die Anlagentechnik (Wärmeerzeuger, Lüftungsanlage, Stromerzeugung- und speicherung) eingepflegt. Durch eine erneute Simulation wird deutlich, ob der benötigte Primärenergiefaktor erreicht wird. Die beiden Kategorien Transmissionswärmeverlust und Primärenergiefaktor sind entscheidend für die EH Stufe 40.

Parallel kann die Betrachtung der Nachhaltigkeit erfolgen.

  • KFWG: Ausarbeitung der Lebenszyklusanalyse
  • KFWG-Q: Die Anforderungen der ausgewählten Zertifizierungsstelle werden angewendet

Wenn das Gesamtkonzept den jeweiligen Anforderungen gerecht wird, kann die Antragstellung erfolgen.

Antragstellung

Aus dem zuvor erstellten 3D-Modell wird eine Datei exportiert. Diese Datei enthält alle relevanten Daten zur geplanten Ausführung. Zusammen mit den Angaben zum Antragsteller, den Angaben zum Investitionsobjekt und einer Angabe zur Höhe der geplanten Kosten werden diese Daten in das Antragsformular der KfW überführt. Nach einer automatischen Plausibilitätsprüfung kann das Dokument "Bestätigung zum Antrag" erstellt werden. Dieses Dokument muss der Antragsteller an die zuständige Hausbank weiterleiten. Die Hausbank leitet die Beantragung mit der Antragsnummer (BzA-ID) weiter an die Kreditanstalt. Nun ist der Antrag gestellt und die Ausführung kann beginnen. Der Kreditbetrag wird bereitgestellt und kann ab jetzt als Gesamtsumme oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Während der tilgungsfreinen Laufzeit (je nach Vereinbarung mit der Hausbank) zahlen lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit monatlich in Annuitäten zurückgezahlt oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.

Fachplanung und Nachweisführung

Gemäß der Förderrichtline sind folgende Nachweise zu erbringen:

Auch wenn diese Unterlagen nicht unmittelbar von der KfW angefordert werden, empfiehlt es sich diese Teilleistungen bereits vor Baubeginn zu erbringen. Nur so können kritische Ausführungsdetails frühzeitig erkannt und bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Bauphase

Während der Bauphase muss eine Dokumentation erstellt werden. Die Ausführung von Bauteilen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr einsehbar sind, muss durch aussagekräftige Fotos dokumentiert werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Bauausführung der beantragten Qualität entspricht. Das betrifft die Anfordergen des Effizienzhauses genauso wie die Anforderungen an die Nachhaltigkeit.
Zum Ende der Bauphase (luftdichte Ebene ist fertig) kann die Blower-Door-Messung erfolgen. Durch diese Messung wird geprüft, ob die angestrebte Luftdichtheit erreicht wurde. Gleichzeitig dient diese Maßnahme zur Lokalisierung von Leckagen in der luftdichten Ebene.
Vordem Bezug der Wohnungen wird eine Messung der Luftqualität durchgeführt um die Schadstoffbelastung innerhalb der Wohnräume zu prüfen. Das Messergebnis wird mit den Anforderungen des QNG-Siegels abgeglichen.

Bestätigung nach Durchführung

Sobald das Gebäude fertiggestellt wurde, müssen alle Unterlagen, die für eine vollständige Dokumentation erforderlich sind, zusammengestellt werden. Noch einmal wird geprüft, ob das fertige Gebäude dem beantragten Standard entspricht. Die Dokumentation des Auditors wird an die Zertifizierungsstelle weitergeleitet. Die Zertifizierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Zertifizierungsstelle das QNG-Siegel aus.
Im Anschluss kann der Energieberater das Dokument "Bestätigung nach Durchführung" (BnD-ID) erstellen. Anhand dieses Formulars wird bestätigt, dass die Effizienzhaus Stufe 40 erreicht wurde und die Nachhaltigkeitsklasse anhand des QNG-Siegels bescheinigt wurde. Die BnD wird nun über Hausbank an die KfW weitergeleitet.


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