Seit dem Inkrafttreten des novellierten ”Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen” (EDL-G) im Frühjahr 2015 stehen viele Unternehmen in der Pflicht, Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Dies betrifft Unternehmen aller Branchen, die keine kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union sind. KMUs hingegen müssen ein Energieaudit nachweisen, um einen Spitzenausgleich beantragen zu können.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 dient dazu, den Energieverbrauch eines Unternehmens zu analysieren. Dabei soll herausgefunden werden, in welchen Bereichen wie viel Energie verbraucht wird. Es werden energiebezogene Kennzahlen gebildet und Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet, wie effiziente Beleuchtung, effiziente Bürogeräte,effiziente Wärmeproduktion, effiziente Lüftung/Klimatisierung, Druckluft oder auch dämmspezifische Maßnahmen, die dem jeweiligen Unternehmen helfen, den Energieverbrauch zu senken.
Die Anforderungen an ein Energieaudit sind im Gesetz über Energiedienstleitung und andere Energieeffizienzmaßnahmen (kurz: EDL-G) beschrieben. Das Energieaudit muss den Anforderungen nach DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) entsprechen. Hinzu kommt die Ermittlung der Energieverbräuche des Unternehmens. Die Grundlage hierfür bilden aktuelle, gemessene und belegbare Betriebsdaten und Lastprofile zu den Energieverbräuchen. Diese Daten werden verwendet, um Energieverbrauchsprofile von Gebäuden, Betriebsabläufen und zusätzlich - in der Industrie - der Beförderung, zu erstellen. Zur Vergleichbarkeit werden Methoden wie eine Lebenszyklus-Analyse verwendet, da diese aussagekräftiger sind als eine einfache Betrachtung der Amortisationszeit. Aus all diesen Faktoren und Anforderungen ergibt sich der Bedarf nach zertifizierten Auditoren, um erfolgreich ein Energieaudit durchführen zu können.
Seit dem Inkrafttreten des novellierten ”Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen” (EDL-G) im Frühjahr 2015 stehen viele Unternehmen in der Pflicht, Energieaudits nach DIN 16247-1 durchzuführen. Verpflichtet sind Unternehmen aller Branchen, die keine KMU nach der Definition der Europäischen Union sind. KMUs hingegen sind verpflichtet ein Energieaudit nachzuweisen, um einen Spitzenausgleich beantragen zu können. Unternehmen, die dieser Erfüllung trotz Verpflichtung nicht nachgehen und kein Audit durchführen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.
Das Ziel der Energieaudits ist, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 % zu steigern.
Audits des Energiebezugs müssen zur Pflichterfüllung nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) von einem qualifizierten Fachexperten nach DIN 16247 (alternativ: EMAS) durchgeführt werden.
Zudem muss der Energieauditor unabhängig, hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten und darf nicht in die zu auditierenden Tätigkeiten involviert sein, wodurch ein internes Audit erschwert wird. Diese Merkmale müssen bei einer Überprüfung dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine Auditierungsurkunde nachgewiesen werden.
Dann beauftragen Sie einen unabhängigen Energieberater mit der Durchführung des Energieaudits. Durch die Listung als Energieauditoren beim BAFA erfüllen unsere Experten nachweislich die genannten Kriterien und Bedingungen (Bode, Münster unter Energieauditorenliste des BAFA). Wir führen somit den gesamten Prozess vom Erstgespräch bis zum fertigen Auditbericht zur Vorlage beim BAFA durch.
Auch klein- und mittelständische Unternehmen profitieren davon, ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem (EnMS) nach diesen Maßgaben einzuführen. Hierfür bietet der Bund zahlreiche Förderprogramme für die jeweiligen Konzepte, beispielsweise für die Erstzertifizierung, Software oder Messtechnik. Ihr Team vom Bode Planungsbüro aus Münster hilft Ihnen gerne bei der Beratung, Einführung und Umsetzung eines solchen Audits oder Energiemanagementsystems.
Sie sind ein KMU und interessieren sich für ein freiwilliges Energieaudit nach DIN EN 16247-1? Dann besuchen Sie unsere Seite Energieberatung Mittelstand für weitere Informationen.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Marcel Stüer leitet als gelernter Technischer Zeichner und Master of Engineering im Umweltingenieurwesen die Abteilung der Gewerbekunden und unterstützt Sie im Bereich der Förderungen für Neubau- und Sanierungen Ihrer Immobilie oder Anlagentechnik. Herr Stüer führt Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durch und untertützt Sie bei der Einführung der DIN EN ISO 50001.
Jan Ortmann hat als Master of Engineering im Bereich Energietechnik 5 Jahre Erfahrung in der Energieberatung und Forschung. Bei der Firma Bode leitet er die Abteilung Kommunen & Öffentliche Einrichtungen. Er kann auf erfolgreich umgesetzte Projekte in den Bereichen Klimaschutz für Kommunen, Nutzung von Biomethan und Kleinwindanlagen sowie betriebliche Energieberatung zurückblicken.
Katharina Oelerich hat als Bachelor des Wirtschaftsingenieurwesens und Masterandin im Technisches Management Erfahrungen im Bereich Energiemanagement und Energietechnik. Frau Oelerich ist Ihre Ansprechpartnerin für Fragen Rund um das Thema des Energiemanagemetsystems nach DIN EN ISO 50001, Energieaudit und der Energieberatung im Mittelstand.
Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch über Ihre Pflichten und Chancen.