Seit dem Inkrafttreten des novellierten ”Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen” (EDL-G) im Frühjahr 2015 stehen viele Unternehmen in der Pflicht, Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Dies betrifft Unternehmen aller Branchen, die keine kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union sind. KMUs hingegen müssen ein Energieaudit nachweisen, um einen Spitzenausgleich beantragen zu können.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 dient dazu, den Energieverbrauch eines Unternehmens zu analysieren. Dabei soll herausgefunden werden, in welchen Bereichen wie viel Energie verbraucht wird. Es werden energiebezogene Kennzahlen gebildet und Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet, wie effiziente Beleuchtung, effiziente Bürogeräte,effiziente Wärmeproduktion, effiziente Lüftung/Klimatisierung, Druckluft oder auch dämmspezifische Maßnahmen, die dem jeweiligen Unternehmen helfen, den Energieverbrauch zu senken.
Die Anforderungen an ein Energieaudit sind im Gesetz über Energiedienstleitung und andere Energieeffizienzmaßnahmen (kurz: EDL-G) beschrieben. Das Energieaudit muss den Anforderungen nach DIN EN 16247-1 (Ausgabe Oktober 2012) entsprechen. Hinzu kommt die Ermittlung der Energieverbräuche des Unternehmens. Die Grundlage hierfür bilden aktuelle, gemessene und belegbare Betriebsdaten und Lastprofile zu den Energieverbräuchen. Diese Daten werden verwendet, um Energieverbrauchsprofile von Gebäuden, Betriebsabläufen und zusätzlich - in der Industrie - der Beförderung, zu erstellen. Zur Vergleichbarkeit werden Methoden wie eine Lebenszyklus-Analyse verwendet, da diese aussagekräftiger sind als eine einfache Betrachtung der Amortisationszeit. Aus all diesen Faktoren und Anforderungen ergibt sich der Bedarf nach zertifizierten Auditoren, um erfolgreich ein Energieaudit durchführen zu können.
Seit dem Inkrafttreten des novellierten ”Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen” (EDL-G) im Frühjahr 2015 stehen viele Unternehmen in der Pflicht, Energieaudits nach DIN 16247-1 durchzuführen. Verpflichtet sind Unternehmen aller Branchen, die keine KMU nach der Definition der Europäischen Union sind. KMUs hingegen sind verpflichtet ein Energieaudit nachzuweisen, um einen Spitzenausgleich beantragen zu können. Unternehmen, die dieser Erfüllung trotz Verpflichtung nicht nachgehen und kein Audit durchführen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.
Das Ziel der Energieaudits ist, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 % zu steigern.
Weist ein Unternehmen einen Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh oder weniger auf, so muss lediglich ein Online-Formular ausgefüllt werden. Hierzu genügen Basisdaten zum Unternehmen, sowie den Energieverbrauch und Energiekosten. Es sind keine weiteren Dokumente erforderlich. Nichts desto trotz kann das BAFA in einer Stichprobenkontrollen die erforderlichen Belege und Nachweise (z.B. Abrechnungsunterlagen, Tankquittungen, usw) anfordern, um die Angaben zu überprüfen.
Audits des Energiebezugs müssen zur Pflichterfüllung nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) von einem qualifizierten Fachexperten nach DIN 16247 (alternativ: EMAS) durchgeführt werden.
Zudem muss der Energieauditor unabhängig, hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten und darf nicht in die zu auditierenden Tätigkeiten involviert sein, wodurch ein internes Audit erschwert wird. Diese Merkmale müssen bei einer Überprüfung dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine Auditierungsurkunde nachgewiesen werden.
Dann beauftragen Sie einen unabhängigen Energieberater mit der Durchführung des Energieaudits. Durch die Listung als Energieauditoren beim BAFA erfüllen unsere Experten nachweislich die genannten Kriterien und Bedingungen (Bode, Münster unter Energieauditorenliste des BAFA). Wir führen somit den gesamten Prozess vom Erstgespräch bis zum fertigen Auditbericht zur Vorlage beim BAFA durch.
Auch klein- und mittelständische Unternehmen profitieren davon, ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem (EnMS) nach diesen Maßgaben einzuführen. Hierfür bietet der Bund zahlreiche Förderprogramme für die jeweiligen Konzepte, beispielsweise für die Erstzertifizierung, Software oder Messtechnik. Ihr Team vom Bode Planungsbüro aus Münster hilft Ihnen gerne bei der Beratung, Einführung und Umsetzung eines solchen Audits oder Energiemanagementsystems.
Sie sind ein KMU und interessieren sich für ein freiwilliges Energieaudit nach DIN EN 16247-1? Dann besuchen Sie unsere Seite Energieberatung Mittelstand für weitere Informationen.
Katharina Oelerich ist Münsterländerin: Abi in Ahaus, Master in Steinfurt (FH Münster, Wirtschaftsingenieurwesen, Technisches Management mit Fachrichtung Energietechnik) und dann Projektingenieurin in Ahaus bei Bode. Und nicht zuletzt ist sie Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zu Förderprogrammen, dem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, zum Energieaudit und zur Energieberatung im Mittelstand.
Kompetenzen & Interessen: Energieaudits: Datenanalyse, Vor-Ort-Beratung / Energiemanagement / Energietechnik / Taebo / Wandern
Kontakt: +49 (0) 2561 86718-0; info@bode.ms, Betreff: TGA Ahaus
Entwicklung, das ist Marcel Stüers Stichwort: Nach der Ausbildung zum Technischen Zeichner setzte er seine Ambitionen im Umwelt- und Klimaschutz zielstrebig mit dem Master of Engineering im Umweltingenieurwesen fort. Nach dem er als Abteilungsleiter die Sparte Industrie, Handel & Gewerbe erfolgreich aufgebaut hat, ist er nun in der Bode Planungsgesellschaft für das Business Development zuständig – und sorgt jetzt täglich für effektiven Projektfortschritt in allen Geschäftsbereichen. Nach dem Motto: Entwicklungen verfolgen und Erfolge entwickeln.
Kompetenzen & Interessen: BAFA und KfW- gelisteter Energieberater / Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen (BAFA) / Förderungen für Neubau und Sanierung von energieeffizienten Immobilien oder Anlagentechnik / Technologieschwerpunkt Abwärme / Energieaudits nach DIN EN 16247-1 / Einführung der DIN EN ISO 50001 / Bierbrauer / Sport (Fußball, Joggen, Fitness, Squash)
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