Nahwärmenetze sind ein elementarer Baustein, um die Wärmeversorgung in Deutschland regenerativ zu gestalten. Die Konzeption und auch die Planung solcher zentralen Versorgungssysteme werden seit 2022 staatlich gefördert. Wenn auch Sie das Thema angehen wollen, unterstützen wir Sie von der ersten Idee bis zur Umsetzung kleinerer Wärmeverbünde oder der Versorgung ganzer Quartiere. Informieren Sie sich bei unseren Experten.
Fossiler Brennstoff muss mittelfristig durch erneuerbare Energien ersetzt werden, um die selbstgesteckten Ziele zu erreichen und den Klimawandel zu verlangsamen. Nahwärmenetze sind hier eine hervorragende Möglichkeit, mit innovativen Konzepten eine nachhaltige, zentrale Wärmeversorgung aufzubauen und dabei auch noch Geld zu sparen. Eine weitere gute Nachricht ist: mit der Einführung der neuen BEW - der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze - stellt die Bundesregierung für den Ausbau von Nahwärmenetzen noch mehr Fördergelder zur Verfügung und vereinfacht den Zugang.
Nahwärmenetze sind in vielen Fällen wirtschaftlicher, effizienter und umweltfreundlicher als Einzelsysteme. Für den Anschlussnehmer entfällt die Anschaffung und Wartung der eigenen Heizungsanlage und dadurch auch das Risiko der Unterhalts- und Beschaffungskosten. Da Nahwärmenetze ein wichtiges Element zur Erreichung der Ziele zur Treibhausgasreduktion sind, sind diese auch politisch gewollt und werden durch verschiedene Förderprogramme unterstützt.
Aufgeteilt ist das BEW in mehrere Schritte:
Modul 1 fördert die Erstellung von Machbarkeitsstudien bzw. Transformationsplänen für neue bzw. bestehende Netze. Die Umsetzung kann anschließend entweder über eine systemische Förderung in Modul 2 oder schrittweise über Einzelmaßnahmen in Modul 3 sowie als Kombination der Module erfolgen. Zudem ist eine Betriebskostenförderung (Modul 4) für die ersten 10 Jahre für Solarthermie sowie netzspeisende Wärmepumpen vorgesehen.
Als Mindestanforderungen für eine Wärmenetz-Förderung über das BEW gilt eine Mindestgröße von 17 Gebäuden oder 101 Wohneinheiten sowie die oben genannten Anteile erneuerbarer Energien. Eine Mindesteinspeisemenge wie im Vorgängerprogramm Wärmenetzsysteme 4.0 entfällt.
Netze mit maximal 16 Gebäuden oder 100 Abnehmern sind dagegen als Gebäudenetz bezeichnet und fallen unter die BEG-Richtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude).
Modul | Förderquote | Fördersumme | Bewilligungszeitraum |
Modul 1 | bis zu 50 % | max. 2 Mio. € pro Antrag | 1 Jahr + 1 |
Modul 2 | bis zu 40 % | max. 100 Mio. € pro Antrag/Projekt | 4 Jahre + 2 |
Modul 3 | Bis zu 40 % | max. 100 Mio. € pro Antrag/Projekt | 2 Jahre + 1 |
Modul 4 | Solarthermie: 1 ct/ kWh Wärmeeinspeisung Wärmepumpe (zur Einspeisung in Wärmenetz, mind. SCOP 2,5):
| Ersten 10 Betriebsjahre | |
Gesamtförderung auf Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt |
Die Entscheidung für ein Nahwärmenetz fällt man nicht unüberlegt, es handelt sich schließlich um eine nicht geringe Investition. Damit die erste Idee eines Nahwärmenetzes nicht bereits im Keim durch fehlende Fakten erstickt wird, bieten wir Ihnen einen QuickCheck an. Mit relativ geringem Aufwand können wir anhand verschiedenster Kennwerte darlegen, ob sich die vertiefende Betrachtung einer Nahwärmeversorgung in dem Gebiet lohnt oder ob sie unter den gegebenen Rahmenbedingungen noch nicht in Frage kommt.
Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich per Mail oder Telefon an uns. Wir helfen Ihnen gerne!