Fördermittelbeantragung
Wir sind Ihre Fördermittelexperten im Bereich der Energieeffizienz! Ob Neubau, Neuanschaffung oder energetische Sanierung Ihres Prozesses, Förderprogramme sind ein wichtiges Instrument, um Unternehmen für die Investition in hocheffiziente Technologien zu bewegen. Mit unserem Energiesparkonzept oder auch Energieeinsparkonzept werden Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen erkannt und Energieeinsparungen, insbesondere durch Förderungen in Form von Zuschüssen, verwirklicht. Das Bundesumweltministerium (BMU / BMUB) fördert die Investition für viele effiziente Technologien. Im neuen Förderprogramm "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft", auch Industrieprogramm genannt, werden die bisherigen Förderungen vom BAFA und der KfW 295 zum 01.01.2019 zusammengefasst. Sowohl die KMUs, größere Unternehmen als auch kommunale Unternehmen können bundesweit Fördermittel beantragen.
Mit einer individuellen Energieberatung und einem Energiesparkonzept bieten wir kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – aber auch größeren Unternehmen – ein wichtiges und aufschlussreiches Instrument: Unsere qualifizierte und unabhängige Fördermittelberatung und Konzepterstellung hilft dabei, Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale zu erkennen, Energieeinsparungen zu realisieren und letztendlich auch Förderungen zu generieren.
Ihr Fördermittel-QuickCheck!
Der kostenlose Fördermittelcheck unserer Mitarbeiter/innen der Gewerbeabteilung, hilft Ihnen das passende Förderprogramm Ihrer Energieeffizienzmaßnahme für Sie zu finden. Füllen Sie einfach die nebenstehenden Fragen aus, idealerweise mit einem aktuellen Angebot. Sie bekommen innerhalb kurzer Zeit Klarheit im Förderdschungel, inkl. passenden Programm (KfW, BAFA oder weitere) und voraussichtlicher Zuschusshöhe!
Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit einem gelisteten Energieberater:
Im neuen Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien, auch Industrieprogramm genannt, werden die bisherigen Förderungen vom BAFA und der KfW für die Wirtschaft zum 01.01.2019 zusammengefasst. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Programm 295) sowie das BAFA haben schon in der Vergangenheit kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch Großunternehmen, mit verschiedenen Förderangeboten zum Thema Energieeffizienz und Erneuerbare Energien unterstützt. Im neuen zusammengelegten Förderangebot werden jedoch mehr Möglichkeiten zur energetischen Optimierung geschaffen und mit einer höheren Fördersumme von bis zu 30 % bis 45 % in Form von nicht rückzahlbare Zuschüssen für Großunternehmen bzw. 40 % bis 55 % für kleine und mittlere Unternehmen unterstützt.
Da diese Förderung ab Anfang Januar gültig ist, werden die Programme der KfW (u.a. KfW 294/494) und BAFA (u.a. QST – Querschnittstechnologien) am 31.12.2018 eingestellt. Antragsberechtigt sind nach wie vor gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie freiberuflich Tätige und Contractoren, unabhängig von Ihrer Umsatzgröße. Die Investitionen in Anlagen- und Prozessmodernisierungen werden in vier Fördermodule gegliedert:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Im Rahmen der Optimierung von technischen Systemen werden auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts der Ersatz, die Erneuerung sowie die Neuinstallation von Querschnittstechnologien, einschließlich der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, durch das BAFA bezuschusst.
Folgenden Arten der Querschnittstechnologien sind förderfähig:
Darüber hinaus wird die Neuinstallation der oben genannten Querschnittstechnologien einschließlich der für die Einbindung in ein technisches System erforderlichen Anlagenteile gefördert.
Gefördert wird bei der KfW ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, bei Nicht-KMU von bis zu 30%. Bei der BAFA wird ein Zuschuss ohne Darlehen gewährt. Das Förderregime ist entweder nach der De-minimis Verordnung oder nach AGVO (Art. 38). Maximal werden 300.000 € je Standort gefördert.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Bei dieser Maßnahme wird Prozesswärmebereitstellung aus folgenden Anlagen gefördert:
Zusätzlich können hierbei noch Kosten für installierte Mess- und Datenerfassungsgeräte zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung, sowie Kosten für eine Integration des Systems in einen bestehenden Prozess bezuschusst werden.
Gefördert wird über einen (Tilgungs-)Zuschuss- bis zu 45 % der förderfähigen Kosten, oder mit KMU-Bonus plus 10 %. Das Förderregime ist entweder die De-minimis Verordnung oder nach AGVO (Art. 41). Maximal werden hierbei 10 Mio. € gefördert.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
In dem dritten Modul wird der Kauf und die Installation von MSR-Technik (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) und Sensorik bezuschusst. Ebenso wird Energiemanagement Software gefördert sowie deren Schulung durch Dritte.
Gefördert werden über einen Tilgungszuschuss bis zu 40% der förderfähigen Kosten, Nicht-KMU 30 %. Das Förderregime ist entweder die De-minimis Verordnung oder nach AGVO (Art. 38). Maximal werden hierbei 10 Mio. € gefördert.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Im vierten Modul werden intensive Maßnahmen zur energetischen Optimierung zur Senkung des Energieverbrauchs gefördert. Damit sind folgende Maßnahmen von industriellen und gewerblichen Prozessen in Unternehmen gemeint:
Für die Antragstellung sind neben dem ausgefüllten Antragsformular weitere Unterlagen einzureichen. Dazu gehört unter anderem ein zu erstellendes Einsparkonzept, das die geplanten Maßnahmen und deren Treibhausgasminderungspotenzial übersichtlich und nachvollziehbar darstellt. Das Einsparkonzept bildet eine wesentliche Grundlage und ist entscheidend für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang eine Förderung des Projektes möglich ist.
Modul 5: Transformationskonzepte
Mit der Förderung von Transformationskonzepten wird das Ziel verfolgt, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zusätzlich ein Antrag auf Fristverlängerung (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben im Rahmen der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ gestellt werden.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen
Das Modul 6 fördert den Ersatz vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit Energieträgern aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) betrieben werden. Hierbei sollen die neuen Anlagen mit Strom oder erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig ist nicht nur der Ersatz, sondern auch die entsprechende Umrüstung bestehender Anlagen.
Fördermittel für die Heizungsoptimierung
Bei ineffizienten Heizungsanlagen kann mittels Einsatz von hocheffizienten Pumpen und der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs deutlich Energie eingespart werden. Das BAFA Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" fördert optimierende Maßnahmen und den Austausch von alten Heizungsanlagen. Informieren Sie sich über die aktuellen Förderrichtlinien und Förderkonditionen:
Bitte beachten Sie, dass die meisten Fördermittel unbedingt vor Umsetzungsbeginn (Beauftragung gilt bereits als Umsetzungsbeginn) beantragt werden müssen!
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung!