Durch die Novellierung der BEG-Förderung zum 1.1.2023 erhält nun auch die Serielle Sanierung mit klar definierten Fördersätzen Einzug in die Förderlandschaft.
Die Veröffentlichung der EnSimiMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen) im September 2022 sorgte dafür, dass die Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 6 Wohneinheiten deutlich in die Pflicht genommen werden.
Bis September 2024 (ab 10 Wohneinheiten schon bis September 2023) sind Eigentümer von Gebäuden mit 6 und mehr Wohneinheiten verpflichtet einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Wenn aber 6 Monate nach dem jeweiligen Stichtag eine geplante Sanierung ansteht, welche mindestens 50% der Gebäudehülle energetisch aufwertet, kann von dieser Verpflichtung abgesehen werden.
Um den Sanierungsstau und den Fachkräftemangel auszugleichen, ist es empfehlenswert bei gleichen und sich wiederholenden Gebäudetypologien einen anderen Sanierungsansatz zu finden. Genau hier setzt die serielle Sanierung an:
Der Fokus der seriellen Sanierung liegt im Moment noch im Bereich der Mehrfamilienhäuser. Durch das Baukasten-Prinzip werden im Werk vorgefertigte Module für die Fassade (inkl. Fenster) und das Dach industriell produziert. Diese werden zur Baustelle verbracht und dort an die bestehende Fassade montiert.
Die Bewohner des Gebäudes haben durch diese effiziente Sanierungsvariante nur geringfügige Einschränkungen. Durch einen vorab durchgeführten 3D-Laserscan, welcher ein Millimeter genaues 3D-Abbild erstellt, können beispielsweise Fenster und Türen und zum Teil auch Technik in den Fassadenmodulen genau eingeplant werden. Das bietet den großen Vorteil, dass die Wohnungen nicht verlassen werden müssen. Ausschließlich die Demontage der alten Fenster und die Anbindung an die neuen Fenster erfolgt innerhalb der Wohnung. Wenn zusätzlich die Haustechnik saniert werden soll, lassen sich Planungsfehler und spätere Unklarheiten bei der Umsetzung auch hier nahezu vollständig durch einen 3D-Laserscan vermeiden. Nachrüstungen im Bestand bei Industriehallen, aber auch die Größe von möglichen Technikflächen in Wohnhäusern, gerade aus den 1950er-1970er Jahren sind bei heutigen Installationen - ohne detaillierte Vor-Ort-Aufnahme - sehr zeitintensiv zu koordinieren.
Durch die energetische Aufwertung der Gebäudehülle und wenn möglich den zeitgleichen Ersatz und Erneuerung der Gebäudetechnik im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro- und Nachrichtentechnik lässt sich die Dekarbonisierung von Wohnquartieren beschleunigen und die Wohnqualität verbessern.
Durch eine Durchführbarkeitsstudie nach Modul I (Art. 49 AGVO) lässt sich bestimmen, welche Sanierungsentscheidung getroffen werden sollte. Dieses Projekt lässt sich in der Umsetzung dann nach Modul II als Pilotprojekt fördern.
Seit dem 1.1.2023 gibt es den SerSan-Bonus bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40. Bei dieser Förderung liegt der Tilgungszuschuss nicht nur bei 20% (EH55: 15% + EE-Bonus 5%), es wird zusätzlich noch der SerSan-Bonus ausgeschüttet, dieser liegt bei kumulativen 15%.
Somit ist ein maximaler Tilgungszuschuss von 35% möglich. (Bei Klassifizierung des Gebäudes in die Kategorie als Worst-Performance-Building (WPB) sogar kumulativ max. 40%)
Wie bei allen KFW-Krediten werden sämtliche Planungsleistungen mit 50% gefördert. Unter anderem kann über die Planungsleistungen auch der verpflichtende 3D-Laserscan gefördert werden.
Fördern lässt sich nicht nur die Erstellung und Durchführung einer seriellen Sanierung, auch eine vorherige IST-Zustands Aufnahme und Planung der Maßnahme lässt sich Fördern. Hier setzt das seit 2021 ins Leben gerufene Fördermodul „Bundesförderung Serielles Sanieren“ des BMWK an. Um für ein Quartier die besten Ansätze der Seriellen Sanierung zu finden, wird nach Modul I eine Durchführbarkeitsstudie gefördert.
Diese Studien werden als Pilotprojekt nach Art. 49 AGVO mit 50% bzw. 60% der Kosten gefördert. Bestandteil können hier zum Beispiel sein:
Die abschließende Aufstellung erfolgt als Sachbericht, welcher eine Einschätzung gibt, welche Maßnahme für das Objekt am wirtschaftlichsten ist.
Durch die modulare Bauweise der Fassadenelemente lässt sich auch direkt die Sanierung der Gebäudetechnik denken. Häufig liegen Ver- und Entsorgungsleitungen im Inneren des Gebäudes. Diese zu sanieren und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, verlangt während des Bauablaufs einen hohen planerischen und baubegleitenden Aufwand.
Bei einer Seriellen Sanierung lässt sich die Gebäudetechnik je nach Gegebenheiten in der Fassade unterbringen. Steiger-Sanierungen sind ebenfalls bei Elementen aus der industriellen Vorfertigung möglich. Diese Module enthalten Zuleitungen für die Wasserversorgung, Lüftungs- oder Heizungstechnik.
Bestehende Leitungen und Verkleidungen im Gebäude werden in den meisten Fällen nicht geöffnet, was sonst bei Gebäude aus den 1960er und 1970er Jahren zu Problemen führen kann. Hier wurden üblicherweise Baustoffe verbaut, welche Asbest enthalten.
Wenn Sie Unterstützung bei der lasergestützten Aufnahme Ihres Objektes benötigen, sprechen Sie uns gerne an.