Neue Fenster und Außentüren können gefördert werden

Förderung Einzelmaßnahme Fenster und Außentüren

Förderung für Fenster und Außentüren


Für den Einbau neuer Fenster oder Haustüren im Gebäudebestand kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.

Ihr Vorteil: Maximale Förderung für Fenster und Türen

Der Einbau neuer Fenster und Außentüren wird im Rahmen der BEG gefördert. Um Ihnen den Zugang zu diesen Fördermitteln zu ermöglichen, kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung der Beantragung. Dabei prüfen wir auch die Einhaltung der Mindestanforderungen.

Der Austausch von Fenstern und Außentüren in Bestandsgebäuden ist eine häufig gewählte Sanierungsmaßnahme.
Die Erneuerung von Fenstern führt zu zwei Vorteilen:

  • Der bessere Wärmedurchgangskoeffizient reduziert die Wärmeverluste und somit die laufenden Kosten
  • Das bessere Glas führt zu einer höheren Oberflächentemperatur. Diese wirkt sich positiv auf das gesamte Raumklima aus

Ein weiterer Punkt, der bei der Installation neuer Fenster und Türen oft berücksichtigt wird, ist das Thema Einbruchschutz.

Bei der Auswahl der Fenster muss beachtet werden, dass Fenster und Außenwand zueinander passen. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des Fensters sollte immer schlechter sein als der Wert der Außenwand. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Feuchtigkeit immer auf der Fensteroberfläche niederschlägt und nicht an der Wand. Das bedeutet, dass ein Gebäude mit schlecht gedämmten Außenwänden nicht für den Einbau stark isolierender Fenster geeignet ist. Dieses Problem tritt allerdings nur bei älteren Gebäuden auf. In der Regel sind die Dämmwerte von Außenwänden deutlich besser als die Werte eines Fensters.

Als Beispiel haben wir hier die aktuellen EnEV-Anforderungen für einen Neubau aufgeführt:

  • U-Wert Außenwand: 0,24 W/(m²K)
  • U-Wert Fenster: 1,3 W/(m²K)

Neben der Abstimmung von Fenster und Außenwand ist auch die korrekte Einbindung von Fenstern und Türen in die Gebäudehülle mit großer Sorgfalt auszuführen. Die Reduzierung von Wärmebrücken (z.B. schlecht gedämmte Rollladenkästen) muss zwingend Teil der Sanierungsmaßnahme sein.

Bundesförderung für effiziente Gebäude Fenster

Gebäudebestand / Sanierung

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) für den Einbau förderfähiger Fenster setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Fördersatz: 15%
  • iSFP Bonus*: 5%
  • Max. Fördersatz: 20%

* Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) Bonus kann immer dann beantragt werden, wenn die Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle vor der Antragstellung im Rahmen eines Energiegutachtens betrachtet wurde.

Welche Bedingungen Sie für die Förderung Ihrer Fenster und Türen erfüllen müssen

Wie für alle Maßnahmen gibt es auch für die Einzelmaßnahme Fenster bzw. Außentüre Mindestanforderungen, die für die Beantragung der Fördermittel erreicht werden müssen.

Fenster und Türen müssen die geforderten U-Werte erreichen. Dabei darf der U-Wert nie besser sein als der Wert der umliegenden Außenwand oder Dachfläche. Bei Optimierungen an der Gebäudehülle fordert die Förderrichtlinie außerdem die Erstellung eines Lüftungskonzepts. Anhand dieser Ausarbeitung wird geprüft, ob der Luftwechsel über die Gebäudehülle ausreicht um den Feuchteschutz zu gewährleisten. Sollte der Luftwechsel zu gering sein, wird hier der Einbau einer lüftungstechnischen Anlage empfohlen. Die Umsetzung dieser Empfehlung ist dem Bauherrn freigestellt.

Anforderungen an Fenster

Fensterrahmen

Standard Fenster U-Wert 0,95 W /(m²K)
Dieser Wert kann nur mit 3fach Verglasung erreicht werden.
Hier muss besonders auf das Zusammenspiel Außenwand und Fenster geachtet werden.
Für ältere Gebäude ist diese Art der Verglasung oft nicht geeignet.

Sonderverglasung U-Wert 1,1 W(m²K)
Einbruchhemmende Fenster (Widerstandsklasse RC2) oder barrierearme Fenster (müssen mit einem geringen Kraftaufwand bedient werden können). Fenster mit dem hier geforderten U-Wert können in den meisten Gebäuden eingesetzt werden.

Dachfenster

Dachflächenfenster U-Wert 1,0 W/(m²K)
Diese Ausführung kann in den meisten isolierten Dächern eingebaut werden.

Anforderungen an Haustüren

Haustür

Hauseingangstüren U-Wert 1,3 W/(m²K)
Nur Türen von beheizten Räumen werden gefördert.

Wie setzen sich die förderfähigen Kosten zusammen?

Neben den Kosten der neuen Fenster bzw. Türen sind auch alle Nebenkosten förderfähig.
Gerade bei diesen Maßnahmen fallen häufig Kosten für weitere Gewerke (Dachdecker, Trockenbauer, Maler, Elektriker) an, sodass ein interessantes Förderpaket entstehen kann.

50% Zuschuss

Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben BAFA-Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert.
Maximale Förderhöhe je Kalenderjar:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 5.000 €
  • Mehrfamilienhäuser: 2.000 € je Wohneinheit

Ablauf der Fördermittelbeantragung

  • Anhand der Angebote der ausführenden Firmen prüfen wir, ob die technischen Mindestanforderungen gemäß der Förderrichtlinie erreicht werden
  • Wir ermitteln die Höhe der geplanten Kosten
  • Im Auftragsfall stellen wir in Ihrem Namen alle relevanten Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    +++ Hierzu benötigen wir nur Ihre Vollmacht+++
  • Nach Antragseingang können Sie mit der Umsetzung beginnen (auf eigenes Risiko)
  • Der Antrag wird dann durch das BAFA geprüft
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid
  • Wir prüfen die korrekte Ausführung und die relevanten Schlussrechnungen
  • Die Durchführung und die entstandenen Kosten werden im Rahmen eines Verwendungsnachweises bestätigt
  • Der eingereichte Verwendungsnachweis wird durch das BAFA geprüft
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid
  • Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen

Wie kommen Sie an die Fördermittel für Fenster und Türen?

Wenn Sie sich für Fördermittel für die Sanierung von Fenstern oder Türen interessieren, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.

Ihre Vorteile:

  • Maximale Fördersumme nutzen
  • Kein Aufwand bei der Beantragung
  • Einbindung eines unabhängigen Experten

Wir bieten:

  • einen persönlichen Ansprechpartner
  • Teilleistungen nach Maß
  • Unverbindliche Beratung
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