Mit einem Verbrauchsausweis lässt sich der tatsächliche Energieverbrauch abbilden

Verbrauchsausweis

Energieverbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) ist die kostengünstigste Form, die energetische Qualität eines Gebäudes darzustellen. Er eignet sich sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude und basiert auf den tatsächlich gemessenen Energieverbräuchen der vergangenen Jahre.
Da es sich um ein offizielles Dokument nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) handelt, sollte die Erstellung ausschließlich durch qualifizierte Fachpersonen erfolgen.

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis ist eine Form des Energieausweises, bei der der tatsächliche Energieverbrauch der Nutzer bewertet wird. Bei Wohngebäuden werden die Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser der letzten drei zusammenhängenden Jahre, witterungsbereinigt berücksichtigt. Bei Nichtwohngebäuden fließt zusätzlich zu Heizung und Warmwasser der Stromverbrauch (z.B. für Beleuchtung und technische Anlagen) mit in die Bewertung ein.

Wann darf ein Verbrauchausweis ausgestellt werden?

Grundsätzlich kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung eines Bedarfsausweises besteht. Ausnahmen gelten für bestimmte Wohngebäude:

Ein Bedarfsausweis ist verprlichtend, wenn:

  • das Gebäude vor dem 01.11.1977 errichtet wurde,
  • weniger als fünft Wohneinheiten vorhanden sind,
  • und keine energetische Sanierung auf ein vergleichbares Niveau erfolgt ist.

Ein Verbrauchsausweis ist zulässig, wenn:

  • das Gebäude fünf oder mehr Wohneinheiten hat, oder
  • das Gebäude jünger ist bzw. energetisch saniert wurde,
  • und ausreichende Verbrauchsdaten über mindestestens 36 Monate vorliegen.

Liegen keine geeigneten Verbrauchsdaten vor, muss ebenfalls ein Bedarfsausweis ertellt werden.

Anforderungen an Verbrauchsausweise (GEG/ EU ab 2026)

Für neu ausgestellte Verbrauchsausweise gelten erhöhte Anforderungen:

  • Der Eigentümer ist für die Richtigkeit der bereitsgestellten Verbrauchsdaten verantwortlich.
  • Der Aussteller muss diese Daten plausibilisieren und darf sie bei Zweifeln nicht verwenden.
  • Der Verbrauchsausweis wird durch eine Gebäudebegehung oder alternativ eine qualifizierte Fotoanalyse fachlich ergänzt.
  • Sanierungsstände sind detaillierter zu dokumentieren, um belastbare Modernisierungsempfehlungen zu ermöglichen.
  • Die Treibhausgasemissionen (CO₂) des Gebäudes sind verpflichtend auszuweisen.
  • Inspektionsplichtige Klimaanlagen inklusive des nächsten Inspektionstermins sind anzugeben.
  • Energieausweise müssen nicht nur Verkäufern und Vermietern, sondern auch Immobilienmaklern vorgelegt werden.
  • Ab Mai 2026 gilt für Energieausweise eine EU-weit einheitliche Effiziensskala von A bis G. Die bisherige Skala von A+ bis H entfällt für neu ausgestellte Ausweise.

Welche Daten werden für einen Verbrauchsausweises benötigt?

Für die Erstellung eine Verbrauchsausweises werdne folgende Daten benötigt:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohn- bzw. Nutzfläche
  • Verbrauchsdaten der Heizungsanlage aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten*
  • Angabe, ob die Warmwasserbereitung über die Heizungsanlage erfolgt

Für Nichtwohngebäude ist zusätzlich der Stromverbrauch der letzten drei Jahre erforderlich.
Nicht zulässig ist das Zusammenstellen von Verbrauchsdaten aus nicht zusammenhängenden Zeiträumen. Die jüngste Abrechnungspediode muss enthalten sein.

* 36 Monate entsprechen 1.095 Tagen. Geringe Abweichungen von bis zu 2 % (max. 21 Tage) sind zulässig. In diesen Fällen werden die Verbräuche propotional korrigiert.

Können Öltank-Betrankungen als Datengrundlage dienen?

Ja. Unregelmäßige Betankungen sind zulässig, wenn sie lückenlos über mindestens drei Jahre dokumentiert sind. Die Zuordnung der Mengen zu den jeweiligen Zeiträumen erfolgt rechnerisch.

Was passiert bei längerem Leerstand des Gebäudes?

Leerstände werden mithilfe eines Leerstandsfaktors berücksichtigt, der Flächenanteil und Dauer des Leerstands einbezieht. Überschreitet dieser Faktor 0,3, gelten die Verbrauchsdaten als nicht aussagekräftig und es muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Vorteile eine Verbrauchsausweises gegenüber eines Bedarfsausweises

Ein Verbrauchsausweis stellt einen geringeren Aufwand dar, ist kostengünstiger und bildet den bisherigen Energieverbrauch realitätsnäher ab, als ein Bedarfsausweis. Zu beachten ist, dass der ausgewiesene Verbrauch stark vom Nutzerverhalten abhängt und nicht automatisch auf zukünftige Bewohner übertragbar ist.

Ich brauche einen Verbrauchsausweis. An wen kann ich mich wenden?

Wir bei BODE verfügen über langjährige Erfahrung in der Erstellung von Verbrauchsausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Gerne beraten wir Sie persönlich und sorgen für eine schnelle, rechtssichere Austellung, damit Sie Ihre Immobilie ohne Verzögerungen anbieten können.

Nutzen Sie den Download-Link für eine Übersicht der benötigten Unterlagen oder kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.

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