Verbrauchsausweis
Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) ist die kostengünstigste Form, die energetische Qualität eines Gebäudes darzustellen. Er eignet sich sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude und basiert auf den tatsächlich gemessenen Energieverbräuchen der vergangenen Jahre.
Da es sich um ein offizielles Dokument nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) handelt, sollte die Erstellung ausschließlich durch qualifizierte Fachpersonen erfolgen.
Inhalt
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Wann darf ein Verbrauchausweis ausgestellt werden?
Anforderungen an Verbrauchsausweise (GEG/ EU ab 2026)
Welche Daten werden für einen Verbrauchsausweises benötigt?
Vorteile eine Verbrauchsausweises gegenüber eines Bedarfsausweises
Ich brauche einen Verbrauchsausweis. An wen kann ich mich wenden?
Checkliste Verbrauchsausweis
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Der Verbrauchsausweis ist eine Form des Energieausweises, bei der der tatsächliche Energieverbrauch der Nutzer bewertet wird. Bei Wohngebäuden werden die Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser der letzten drei zusammenhängenden Jahre, witterungsbereinigt berücksichtigt. Bei Nichtwohngebäuden fließt zusätzlich zu Heizung und Warmwasser der Stromverbrauch (z.B. für Beleuchtung und technische Anlagen) mit in die Bewertung ein.
Grundsätzlich kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung eines Bedarfsausweises besteht. Ausnahmen gelten für bestimmte Wohngebäude:
Ein Bedarfsausweis ist verprlichtend, wenn:
Ein Verbrauchsausweis ist zulässig, wenn:
Liegen keine geeigneten Verbrauchsdaten vor, muss ebenfalls ein Bedarfsausweis ertellt werden.
Für neu ausgestellte Verbrauchsausweise gelten erhöhte Anforderungen:
Für die Erstellung eine Verbrauchsausweises werdne folgende Daten benötigt:
Für Nichtwohngebäude ist zusätzlich der Stromverbrauch der letzten drei Jahre erforderlich.
Nicht zulässig ist das Zusammenstellen von Verbrauchsdaten aus nicht zusammenhängenden Zeiträumen. Die jüngste Abrechnungspediode muss enthalten sein.
* 36 Monate entsprechen 1.095 Tagen. Geringe Abweichungen von bis zu 2 % (max. 21 Tage) sind zulässig. In diesen Fällen werden die Verbräuche propotional korrigiert.
Ja. Unregelmäßige Betankungen sind zulässig, wenn sie lückenlos über mindestens drei Jahre dokumentiert sind. Die Zuordnung der Mengen zu den jeweiligen Zeiträumen erfolgt rechnerisch.
Leerstände werden mithilfe eines Leerstandsfaktors berücksichtigt, der Flächenanteil und Dauer des Leerstands einbezieht. Überschreitet dieser Faktor 0,3, gelten die Verbrauchsdaten als nicht aussagekräftig und es muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Ein Verbrauchsausweis stellt einen geringeren Aufwand dar, ist kostengünstiger und bildet den bisherigen Energieverbrauch realitätsnäher ab, als ein Bedarfsausweis. Zu beachten ist, dass der ausgewiesene Verbrauch stark vom Nutzerverhalten abhängt und nicht automatisch auf zukünftige Bewohner übertragbar ist.
Wir bei BODE verfügen über langjährige Erfahrung in der Erstellung von Verbrauchsausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Gerne beraten wir Sie persönlich und sorgen für eine schnelle, rechtssichere Austellung, damit Sie Ihre Immobilie ohne Verzögerungen anbieten können.
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