Bei der Dämmung industrieller Anlagen und Anlagenteile kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Durch das BAFA Förderprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse bis zu 200.000 € für den Einsatz einer besseren Technologie bezuschusst. Bei der energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen sind bis zu 10 Mio. € Zuschuss je Investitionsvorhaben möglich!
Das Dämmen von einer Anlage oder von Anlagenteilen bewirkt eine Reduzierung der Energieverluste und so der Energiekosten. Dies kann nachträglich erfolgen, jedoch kann auch bereits vohandene Dämmung ausgetauscht und ertüchtigt werden. Ihr Vorteil: Diese Maßnahme kann über das BAFA Förderprogramm Modul 1 Querschnittstechnologien bezuschusst werden.
Beim Dämmen oder der Erneuerung von Dämmung von Anlagen und Anlagenteilen kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Damit können Sie neben den Energiekosten auch eine Einsparung von Treibhausgasemissionen realisieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Durch die Investition in hocheffiziente Systeme sparen Sie durch Bereitstellung von Fördermitteln bei den Investitionskosten und verringern dadurch gleichzeitig die Kosten für den Energiebezug durch die jeweilige Anlage.
Durch das BAFA Förderprogramm Querschnittstechnologien werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse bis zu 200.000 € für den Einsatz dieser besseren Technologie bewilligt.
Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder einen Auszug aus der Handwerksrolle vorweisen kann.
Die Fördermittel müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.
Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt:
Wie bei vielen anderen Förderprogrammen sind die Förderbedingungen nicht trivial. Um eine maximale Förderung Ihrer Maßnahme zu erreichen, empfehlen wir, einen Experten hinzuzuziehen. Hier unterstützt Sie ihr unabhängiger Berater von der Bode Planungsgesellschaft!
Querschnittstechnologien | Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen1 |
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Austausch und Ertüchtigung vohandener Dämmsysteme | Nachweis der Referenzdämmschichtdicke und Wärmeleitfähigkeit des geplanten Dämmstoffes gemäß BAFA-Merkblatt |
Dämmung bisher nicht gedämmter Anlagenteile (Rohrleitungen / Behälter / Flansche / Ventile / Armaturen / etc.) | Fachunternehmererklärung für Dämmmaßnahmen |
Installations- und Montagekosten sind förderfähig |
1Erstellung eines Energieeinsparkonzepts erforderlich
Ausgeschlossen sind:
Für die Förderung des Ersatzes oder der Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen können Sie bis zu 200.000 € Zuschuss erhalten. Die Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen können mit bis zu 10 Mio. € gefördert werden.
Es gilt die Regel: erst die Beantragung, dann die Umsetzung!
Neu- und Ersatzinvestitionen der in der oben aufgeführten Tabelle genannten Maßnahmen werden bezuschusst. Art und Höhe der Förderung setzen sich individuell zusammen.
Die Investitionen für eine Einzelmaßnahme (Modul 1 Querschnittstechnologien) müssen mindestens Netto-Investitionskosten von 2.000 € betragen. Für eine Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4) muss ein Energiesparkonzept vorgelegt werden und die Amortisationszeit muss ohne Förderung mehr als 2 Jahre betragen.
Nach einem Vorgespräch zur Bestimmung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme übernehmen unserer Berater die Antragstellung und Abwicklung zur Akquirierung der Fördermittel. Sie sorgen als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde für den reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens. Ihr Tagesgeschäft wird nicht gestört!
Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit einem gelisteten Energieberater:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)