Mehrere Pumpen in der Industrie

Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen

Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Mit einer individuellen Beratung bieten wir kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein wichtiges und aufschlussreiches Instrument. Unsere qualifizierte und unabhängige Beratung und Konzepterarbeitung hilft dabei, Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale zu lokalisieren, Energieeinsparungen zu realisieren und lukrative Förderungen für diverse Energieeffizienz-Maßnahmen abzugreifen. Die sogenannte Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) wird zudem mit bis zu 6.000 € bezuschusst.

Fördermöglichkeiten im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme soll dazu dienen, durch unabhängige Beratung die Energieeffizienz zu verbessern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In zertifizierten Energieaudits werden Einsparpotentiale und Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

Energieaudit DIN EN 16247

  • Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs des Unternehmens
  • Ziel: Energieeinflüsse und das Potenzial für Energieeffzienzverbesserungen identifizieren (ggf. Energieeinsparkonzepte für bestimmte Anlagen als Maßnahme)
  • Die Zuwendung für kleine und mittlere Unternehmen beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Der Höchstfördersatz beträgt bei Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 € netto 6.000 €, unterhalb von 10.000 € netto 1.200 €.

Energieberatung DIN V 18599

  • Systematische Inspektion und Analyse Ihres Nichtwohngebäudes (Neubau oder Bestand)
  • Ziel: Neubaukonzept oder energetisches Sanierungskonzept mit aufeinander abgestimmten umfassenden Maßnahmen, um einen bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudestandard zu erreichen
  • Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 8.000 Euro. Die exakte Höhe hängt von der Nettogrundfläche des Gebäudes ab.
    • unter 200 m²: maximal 1.700 Euro
    • 200 m² bis 500 m²: maximal 5.000 Euro
    • mehr als 500 m²: maximal 8.000 Euro

Zuschüsse für die Optimierung von technischen Systemen

Im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme wird auch die Optimierung technischer Systeme vom BAFA mit Fördermitteln unterstützt. Die Fördermittel für KMU zur Optimierung technischer Systeme werden auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts bewilligt. Der Ersatz, die Erneuerung sowie die Neuinstallation von Querschnittstechnologien, einschließlich der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, werden durch das BAFA bezuschusst.

Bis zu 55% Fördermittel für Unternehmen. Folgenden Querschnittstechnologien sind förderfähig:

  • Elektrische Motoren und Antriebe für den stationären Einsatz
    • sowie deren Steuerungs- und Regelungstechnik (Frequenzumrichter etc.)
  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung
    • soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
  • Wärmerückgewinnungs- beziehungsweise Abwärmenutzungsanlagen
  • Dämmung von industriellen Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen

Einsparkonzepte für KMUs und mögliche Fördermittel

Im Rahmen eines Einsparkonzepts für KMUs wird das bestehende System überprüft und mit dem Idealzustand vergleichen. Basierend auf diesem Vergleich werden Möglichkeiten zur Einsparung von Energie und potenzielle Fördermittel empfohlen.

  • Detaillierte Beschreibung des zu optimierenden Systems (Vergleich IST - SOLL)
  • Ziel: Aufzeigen der möglichen Energieeinsparungen
  • Eine Energieberatung muss durch einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten durchgeführt werden
  • Energieberatung ist förderfähig

Bitte beachten Sie, dass die meisten Fördermittel unbedingt vor Umsetzungsbeginn (Beauftragung gilt bereits als Umsetzungsbeginn) beantragt werden müssen!

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung!

Ansprechpartner zum Thema Förderung im Gewerbe

Sebastian Rickert Abteilungsleiter Gewerbe und Kommunen
Sebastian Rickert M.Sc.
Abteilungsleiter Gewerbekunden
Jan Mueller Projektleiter
Jan Müller M.Eng.
Projektleiter