Unter dem Begriff "Hybrid" werden Systeme zusammengefasst, die zwei unterschiedliche Technologien miteinander kombinieren. Eine Gas- Hybridheizung ist demnach eine Gasheizung, die mit einem zweiten Wärmeerzeuger erweitert wird. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht vor, dass dieser zweite Wärmeerzeuger auf Basis einer regenerativen Energiequelle (Solar, Wärmepumpe, Biomasse) betrieben wird.
Im Gebäudebestand liegt der Fördersatz bei bei 30%. Beim Austausch einer Ölheizung erhöht sich dieser Zuschuss um 10%. Ein weiter Bonus von 5% wird gewährt, wenn die Maßnahme zuvor in einem Sanierungsfahrplan (iSFP) abgebildet wurde.
Als Antragsteller können Sie zwischen einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss auswählen.
Die Errichtung einer Gas-Hybridheizung wird mit 30% gefördert.
Beim Austausch einer Öl betriebenen Heizungsanlage steigt der Fördersatz um 10 % (Austauschprämie)
Ein weiterer Förderbonus von 5% wird gewährt, wenn die Maßnahme Teil eines Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
Bei der Installation einer Gas-Hybridheizung im Rahmen einer Vollsanierung (Heizungsanlage + Gebäudehülle) bietet sich ggf. eine Förderung als Effizienzhaus an.
Eine Förderung als Einzelmaßnahme ist im Neubau nicht möglich. Hier wird ausschließlich die Errichtung eines Effizienzhauses gefördert. Hier muss geprüft werden, ob die Anforderungen an ein Effizienzhaus mit dieser Anlagenkonfiguration erreicht werden.
Im Gebäudebestand ist eine Umstellung der Heizungsanlage auf 100% regenerative Energie aus technischen Gründen nicht immer umsetzbar. Jede Technologie bringt gewisse Grundvoraussetzungen mit, die in alten Gebäuden nicht immer erfüllt werden.
Ein Hybridsystem ist hier in vielen Fällen die optimale Lösung.
Bei der Variante „Gas-Hybridheizung“ wird eine Gasbrennwertanlage mit einem weiteren Wärmeerzeuger gekoppelt. Für die Erweiterung der Anlage kommen folgende Techniken in Frage:
Eine Solaranlage wird nie in der Lage sein den Wärmebedarf eines Gebäudes zu 100% zu decken (ausgenommen sind Systeme mit sehr großen Puffervolumen). Diese Anlagen erzielen den höchsten Deckungsanteil in der Übergangszeit. Über den Solarertrag in diesen Monaten kann die Laufzeit der Brennwertanlage reduziert und der Gasverbrach gesenkt werden. Sobald der Solarertrag nicht mehr ausreicht wird die Brennwerttherme hinzugeschaltet, so dass eine ganzjährige Bereitstellung der benötigen Systemtemperaturen garantiert ist.
Wärmepumpenanlagen sind durchaus in der Lage die komplette Heizlast eines Gebäudes allein zu decken. Die Effizienz einer Wärmepumpe hängt jedoch direkt mit der benötigten Systemtemperatur des Heizungssystems zusammen. Je größer die Temperaturdifferenz zwischen Wärmequelle (Luft, Erdreich oder Grundwasser) und Heizungsvorlauf, desto schlechter der Wirkungsgrad einer Anlage.
Einige Bestandsgebäude benötigen jedoch hohe Temperaturen, da die Auslegung der Heizflächen (Heizkörper) und die Ausführung der Gebäudehülle nicht dem heutigen Standard entsprechen. Diese Spitzentemperaturen werden allerdings nur an besonders kalten Tagen benötigt, die oftmals nur einen geringen Anteil an der Heizperiode ausmachen. Es bleiben also viele Tage, an denen optimale Bedingungen für den Einsatz einer Wärmepumpe herrschen. Bei Spitzenlast kommt dann die Gasbrennwertanlage zum Einsatz. Diese Kombination wird häufig eingesetzt, wenn die Wärmepumpe die Wärmequelle Außenluft nutzt. Anhand einer hybridfähigen Regelungstechnik erkennt das System automatisch ab welcher Außentemperatur die Effizienz der Wärmepumpe nachlässt und die Umstellung auf den zweiten Wärmeerzeuger aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist.
Biomasseanlagen werden häufig so ausgelegt, dass kein weiterer Wärmeerzeuger benötigt wird. Allerdings kann eine Kombination dazu führen, dass die Dimensionierung der Biomasseanlage geringer ausfällt. Auf diese Weise kann der Platzbedarf (Pufferspeicher, Brennstofflager) verringert werden.
Ein weiterer Vorteil der Kombination aus zwei Wärmeerzeugern ist die Betriebssicherheit. Sollte die Biomasseanlage ausfallen kann die Brennwertanlage einspringen und die Wärmebereitstellung übernehmen.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt. Die Zuschusshöhe hängt auch von der aktuellen Situation ab. Wird im Zuge der Sanierung eine Ölheizung deinstalliert, steigt die Förderung um 10%. Auch die Erweiterung einer Gasbrennwertanlage zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.
Je Wohneinheit können maximal 60 000 Euro angerechnet werden. Grundsätzlich können die Bruttokosten angesetzt werden.
Welchen Kosten können berücksichtigt werden?
Der regenerative Anteil der Heizlast muss 25% betragen. Wir berechnen für Sie die Heizlast gemäß EN 12831. Auf dieser Basis kann eine genaue Auslegung für beide Wärmeerzeuger erfolgen. Die Heizlast dient ebenfalls als Grundlage zur Ausarbeitung des hydraulischen Abgleichs. Für ein optimales Ergebnis erstellen wir die Berechnung deshydraulischen Abgleichs gemäß Verfahren B. Die Antragstellung bei dem BAFA kann direkt durch den Antragsteller erfolgen. Hierzu muss ein elektronisches Antragsformular ausgefüllt werden. Alternativ kann die Antragstellung auch durch einen bevollmächtigten Antragsteller erfolgen. Hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.