Eine industrielle Absauganlage

Fördermittel Absauganlagen

Fördermittel für Absauganlagen

Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Absauganlagen oder Schweißrauchabsaugungen kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Durch das BAFA Förderprogramm "Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse bis zu 300.000 € für den Einsatz einer besseren Technologie bezuschusst. Bei der energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen sind bis zu 15 Mio. € Zuschuss je Investitionsvorhaben möglich!

Was sind Absauganlagen und wieso müssen diese saniert werden?

Eine Absauganlage die giftige Dämpfe absaugt

Absauganlagen sind Anlagen, die über Luft Gase, Staub, Rauch und weitere störende Partikel entfernen. Oft sind Anlagenteile einer Absauganlage oder Schweißrauchabsaugung veraltet, verstopft oder sogar beschädigt und verbrauchen so mehr Energie als eigentlich angenommen. So steigen dann ebenfalls die Energiekosten an. Durch eine Sanierung von Anlagenteilen oder sogar die Neuinstallation einer Absauganlage können der Energieverbrauch und so auch die Energiekosten deutlich gesenkt werden.

Energie sparen und Förderung bis zu 300.000 Euro sichern

Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Absauganlagen kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Damit können Sie neben den Energiekosten auch eine Einsparung von Treibhausgasemissionen realisieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Durch die Investition in hocheffiziente Systeme sparen Sie durch Bereitstellung von Fördermitteln bei den Investitionskosten und verringern dadurch gleichzeitig die Kosten für den Energiebezug durch die jeweilige Anlage.

Durch das BAFA Förderprogramm Querschnittstechnologien werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse bis zu 300.000 € für den Einsatz dieser effizienteren Technologien bewilligt.

Wie können die Fördermittel beantragt werden?

Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder einen Auszug aus der Handwerksrolle vorweisen kann.

Die Fördermittel müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.

Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt:

  • 50 % der Investitionskosten bei kleinen Unternehmen
  • 40 % der Investitionskosten bei mittleren Unternehmen
  • 30 % der Investitionskosten bei sonstigen und großen Unternehmen (nicht KMU)

Wie bei vielen anderen Förderprogrammen sind die Förderbedingungen nicht trivial. Um eine maximale Förderung Ihrer Maßnahme zu erreichen, empfehlen wir, einen Experten hinzuzuziehen. Hier unterstützt Sie ihr unabhängiger Berater von der Bode Planungsgesellschaft!

Welche Komponenten der Absauganlagen werden hoch bezuschusst?

Absauganlage Piktogramm
QuerschnittstechnologienEnergetische Optimierung von Anlagen und Prozessen1
Hocheffiziente VentilatorenFörderung von Ventilatoren und Elektromotoren
Ventilatoren und Elektromotoren gemäß BAFA-MerkblattFörderung der Steuerungs- und Regelungstechnik inkl. Sensorik
Frequenzumrichter zur bedarfsabhängigen RegelungFörderung Anlagenperipherie (Lüftungskanäle / Lüftungsklappen / Filter)
Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung in
raumlufttechnischen Anlagen
Förderung von Wärmerückgewinnung und Wärmeverteilung bis zur Übergabe
inkl. Pumpen und Wärmespeicher (wenn als WRG beantragt)
Dämmung von Anlagenteilen (wenn als Dämmung beantragt)

1Erstellung eines Energieeinsparkonzepts erforderlich

Geldübergabe Piktogramm

Welche Förderhöhe kann ich für Querschnittstechnologien und eine energetische Optimierung technischer Systeme erhalten?

Für die Förderung des Ersatzes oder der Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen können Sie bis zu 300.000 € Zuschuss erhalten. Die Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen können mit bis zu 15 Mio. € gefördert werden.

Was muss ich beachten?

Hinweishand Piktogramm

Es gilt die Regel: erst die Beantragung, dann die Umsetzung!

Neu- und Ersatzinvestitionen der in der oben aufgeführten Tabelle genannten Maßnahmen werden bezuschusst. Art und Höhe der Förderung setzen sich individuell zusammen.

Die Investitionen für eine Einzelmaßnahme (Modul 1 Querschnittstechnologien) müssen mindestens Netto-Investitionskosten von 2.000 € betragen. Für eine Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4) muss ein Energiesparkonzept vorgelegt werden und die Amortisationszeit muss ohne Förderung mehr als 3 Jahre betragen.

Wie gestaltet sich der Ablauf einer Beantragung?

Nach einem Vorgespräch zur Bestimmung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme übernehmen unserer Berater die Antragstellung und Abwicklung zur Akquirierung der Fördermittel. Sie sorgen als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde für den reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens. Ihr Tagesgeschäft wird nicht gestört!

Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit einem gelisteten Energieberater:

  • Übernahme der Antragstellung
  • Bis zu 300.000 € Investitionszuschuss für Ihre hocheffiziente Anlage
  • Listung des Energieberaters befähigt zur Fördermittelbewilligung
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Das Bode Team