Der Energieausweis
Sie planen die Vermietung oder den Verkauf einer Immobilie? Dann müssen Sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einen Energieausweis für Ihr Gebäude erstellen lassen. Wir kümmern uns schnell und unkompliziert um die Erstellung Ihres Energieausweises!
Was ist ein Energieausweis?
EU-Neuerungen ab Mai 2026
Benötigt jede Immobilie einen Energieausweis?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Energieausweis benötige?
Was kostet ein Energieausweis?
Wer muss den Energieausweis bezahlen?
Wer darf einen Energieausweis erstellen?
Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?
Welche Daten benötige ich, um einen Energieausweis für mein Gebäude zu erstellen?
Kann für Gebäude mit gemischter Nutzung ein einzelner Energieausweis erstellt werden?
Sind die Modernisierungsempfehlungen bei Ausstellung eines Energieausweises verpflichtend?
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Der Energieausweis ist die beste Möglichkeit, den Stand der Energieeffizienz eines Gebäudes (sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude) abzubilden. Dieser sollte, da es ein offizielles Dokument ist, durch erfahrene Experten im Bereich der thermischen Gebäudehülle und der Anlagentechnik erstellt werden.
Anhand des Energieausweises können verschiedene Gebäude hinsichtlich des Energiebedarfs bzw. Energieverbrauchs verglichen werden. Als Vergleichswert wird der Primärenergiebedarf (KWh/(m²∙a)) genutzt, der sich auf den Verbrauch pro Jahr und Quadratmeter bezieht. Dieser Wert beschreibt den tatsächlichen Bedarf eines Energieträgers (Primärenergiefaktor) unter Berücksichtigung der gesamten Prozesskette (Gewinnung, Umwandlung, Verteilung). Zudem zeigt das Dokument anhand einer Farbskala von Grün (sehr gut) bis Rot (schlecht) und verschiedener Klassen, wie energieeffizient die Immobilie ist.
Ab Mai 2026 gelten europaweit neue Vorgaben für Energieausweise. Für neu ausgestellte Ausweise wird eine einheitliche Bewertungsskala von A bis G eingeführt, die die bisherige Skala von A+ bis H ersetzt. Klasse A ist ausschließlich für Nullemissionsgebäude vorgesehen, Klasse G kennzeichnet die energetisch schlechtesten 15 % des Gebäudebestands.
Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit von bis zu 10 Jahren. Künftig müssen die CO₂-Emissionen des Gebäudes ausgewiesen werden. Außerdem ist ein Ausweis nicht nur bei Verkauf, Vermietung und Verpacktung vorzulegen, sondern auch bei Mietvertragsverlängerungen und größere Sanierungsmaßnahmen.
Bei verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Eigentümer, die ihre Immobilie ausschließlich selbst nutzen, sind weiterhin von der Vorlagepflicht ausgenommen.
Nein, es gibt einige Immobilien, die von dieser Pflicht befreit sind. Dazu zählen Gebäude mit einer Nutzfläche kleiner 50 m², Ferienhäuser, die maximal vier Monate pro Jahr beheizt werden, Kirchen und denkmalgeschützte Gebäude. Ebenso werden für unbeheizte Gebäude, fliegende Bauten und für Betriebsgebäude zur Tierhaltung keine Energieausweise benötigt.
Viele fragen sich: "Wo bekomme ich einen Energieausweis bzw. muss ich einen Energieausweis für mein Haus beantragen?"
Die Antwort ist einfach: Ein Energieausweis wird nicht beantragt, sondern von unabhängigen ausstellungsberechtigten Personen ausgestellt.
Wir als Energie-Effizienz-Experten möchten Ihnen bei der Erstellung behilflich sein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Die genauen Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Gebäudes (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und der Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchausweis) ab. In einem unverbindlichen Gespräch, teilen wir Ihnen gerne die anfallenden Kosten mit.
Grundsätzlich muss der Eigentümer einer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorweisen können. Für die Erstellung des Ausweises und die Kostenübernahme ist somit der Eigentümer verantwortlich. Häufig wird diese Aufgabe jedoch von Hausverwaltungen übernommen, sodass der fertige Ausweis bereits vorliegt. In Eigentümergemeinschaften oder einem Mehrfamilienhaus ist der Eigentümer verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass der Energieausweis für Käufer oder Mieter bereitgestellt wird.
Energieausweise (Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise) dürfen nur von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden, die die Anforderungen des § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Energieberater, Bauingenieure, Architekten oder Schornsteinfegern. Die frühere Sonderregelung für Neubauten über "staatlich anerkannte Sachverständige" entfallen zugunsten der einheitlichen GEG-Regelung.
Dementsprechend müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden: Neben einer Grundausbildung als Ingenieur, Techniker oder Handwerker ist eine zusätzliche Fortbildung gemäß den Anforderungen des §88 des GEG erforderlich. Unser Team bei Bode erfüllt diese Voraussetzungen und steht Ihnen bei der Erstellung zur Seite.
Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Energieausweise.
Ein Verbrauchsausweis wird auf Basis der Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser der letzten Jahre erstellt. Ein Bedarfsausweis hingegen wird über den prognostizierten Energiebedarf anhand eines 3-D Gebäudemodells ausgestellt.
Für Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden und weniger als fünf Wohneinheiten umfassen, muss in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Für Gebäude, die nach 1977 errichtet wurden bzw. fünf oder mehr Wohneinheiten umfassen, kann die Variante Verbrauchsausweis gewählt werden. Hierzu werden allerdings belastbare Verbrauchsdaten benötigt. Seit November 2020 gelten hier strengere Regeln.
Genauere Informationen zu den unterschiedlichen Energieausweisen finden Sie auf den folgenden Unterseiten.
Dies ist davon abhängig, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt werden soll. Bei einem Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre benötigt. Genauere Informationen finden Sie auf der Seite Verbrauchsausweis. Bei einem Bedarfsausweis werden die wichtigsten Daten in einem Vor-Ort-Termin ermittelt. Vorhandene Grundrisse und Bauunterlagen erleichtern die Erstellung, sind jedoch nicht zwingend notwendig.
Für Gebäude mit gemischter Nutzung ist in der Regel eine getrennte energetische Bewertung für Wohn- und Nichtwohnanteile erforderlich. Je nach energetischer Trennung können entweder zwei separate Energieausweise oder ein gemeinsamer Ausweis für das Gesamtgebäude erstellt werden. Für Nichtwohnanteile müssen zusätzlich Stromverbraucher wie Beleuchtung und interne Lasten berücksichtigt werden.
Modernisierungsempfehlungen müssen in jedem Energieausweis angegeben werden, sind aber für Eigentümer nicht verbindlich umzusetzen.
Wir haben jahrelange Erfahrung mit der Erstellung von Energieausweisen und beraten Sie gerne unkompliziert bei der Auswahl des passenden Energieausweises. Anschließend kümmern wir uns um eine schnelle Ausarbeitung, damit Sie Ihre Immobilie ohne Wartezeiten anbieten können.
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