Schnell und unkompliziert zum Energieausweis

Der Energieausweis

Die Energiebilanz Ihres Gebäudes auf einen Blick

Der Energieausweis für Ihr Haus

Sie planen die Vermietung oder den Verkauf einer Immobilie? Dann müssen Sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einen Energieausweis für Ihr Gebäude erstellen lassen. Wir kümmern uns schnell und unkompliziert um die Erstellung Ihres Energieausweises!

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweis oder Energiepass Erläuterung

Der Energieausweis oder Energiepass ist die beste Möglichkeit, den Stand der Energieeffizienz eines Gebäudes (sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude) abzubilden. Dieser sollte, da es ein offizielles Dokument ist, durch erfahrene Experten im Bereich der thermischen Gebäudehülle und der Anlagentechnik erstellt werden.

Anhand des Energieausweises können verschiedene Gebäude hinsichtlich des Energiebedarfs bzw. Energieverbrauchs verglichen werden. Als Vergleichswert wird der Primärenergiebedarf (KWh/(m²∙a)) genutzt, der sich auf den Verbrauch pro Jahr und Quadratmeter bezieht. Dieser Wert beschreibt den tatsächlichen Bedarf eines Energieträgers (Primärenergiefaktor) unter Berücksichtigung der gesamten Prozesskette (Gewinnung, Umwandlung, Verteilung). Zudem zeigt das Dokument anhand einer Farbskala von Grün (sehr gut) bis Rot (schlecht) und verschiedener Klassen, wie energieeffizient die Immobilie ist.

Neue Richtlinie

Seit dem 01.11.2020 sind die Vorgaben für energetische Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubauten im Gebäudeenergiegesetz (GEG) neu aufgesetzt worden. Das neue Gesetz löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verbindet deren Inhalte mit dem alten Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer Vorschrift. Von der Novellierung der energetischen Vorgaben an Gebäude ist auch der Energieausweis betroffen, den Hauseigentümer seit 2009 ihren Mietern vorlegen müssen. Auch beim Veräußern einer Immobilie ist der Ausweis Pflicht. Darüber hinaus enthält der neue Energieausweis nun auch Angaben über die CO2-Emissionen des Gebäudes und Modernisierungsvorschläge, die der Eigentümer aber nicht zwingend umsetzen muss. Diese Angaben sind nun verpflichtend nicht nur für Verkäufer und Vermieter, sondern neuerdings auch für Makler, Leasinggeber und Verpächter. Auch für bereits bestehende Gebäude, die die Voraussetzungen erfüllen, sind die zusätzlichen Emissionswerte anzugeben. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von bis zu 10.000 Euro. Sprechen Sie mit unseren Energieberatern. Wir, die Sachverständigen der Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz, sind zertifizierte und unabhängige Experten für die Energiebilanzierung von Gebäuden.

Benötigt jede Immobilie einen Energieausweis?

Nein, es gibt einige Immobilien, die von dieser Pflicht befreit sind. Dazu zählen Gebäude mit einer Nutzfläche kleiner 50m², Ferienhäuser, die maximal vier Monate pro Jahr beheizt werden, Kirchen und denkmalgeschützte Gebäude. Ebenso werden für unbeheizte Gebäude, fliegende Bauten und für Betriebsgebäude zur Tierhaltung keine Energieausweise benötigt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Energieausweis benötige?

Beratung zum Energieausweis

Viele fragen sich: "Wo bekomme ich einen Energieausweis bzw. muss ich einen Energieausweis beantragen?"

Die Antwort ist einfach: Ein Energieausweis wird nicht beantragt, sondern von unabhängigen ausstellungsberechtigten Personen ausgestellt.

Wir als Energie-Effizienz-Experte möchten Ihnen bei der Erstellung behilflich sein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.


Was kostet ein Energieausweis?

Die genauen Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Gebäudes (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und der Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchausweis) ab.

Wer muss den Energieausweis bezahlen?

Grundsätzlich muss der Eigentümer einer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorweisen können. Für die Erstellung des Ausweises und die Kostenübernahme ist somit der Eigentümer verantwortlich. Häufig wird diese Aufgabe jedoch von Hausverwaltungen übernommen, sodass der fertige Ausweis bereits vorliegt. In Eigentümergemeinschaften oder einem Mehrfamilienhaus ist der Eigentümer verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass der Energieausweis für Käufer oder Mieter bereitgestellt wird. Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) trägt die Kosten die Eigentümergemeinschaft.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Bode Experten sind zertifizierte Energieberater

Typischerweise werden Energieausweise, egal ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, von Energieberatern, Bauingenieuren oder Schornsteinfegern erstellt. Bei der Ausstellungsberechtigung muss man jedoch zunächst zwischen Energieausweisen für Neubauten und Energieausweisen für bestehende Gebäude unterscheiden. Energieausweise für Neubauten werden im Rahmen des Wärmeschutznachweises erstellt und müssen somit von sogenannten „staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz“ ausgearbeitet werden. Die Hürden, um einen Ausweis im Bestand erstellen zu dürfen, sind geringer. Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise bestehender Gebäude ist in §21 und §29 der Energieeinsparverordnung geregelt.

Dementsprechend müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden. Neben einer Grundausbildung als Ingenieur, Techniker oder Handwerker ist eine zusätzliche Fortbildung gemäß §21 der EnEV mit vorgegebenen Inhalten zu absolvieren. Unser Team bei Bode erfüllt diese Voraussetzungen und steht Ihnen bei der Erstellung zur Seite.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Energieausweise.

Ein Verbrauchsausweis wird auf Basis der Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser der letzten Jahre erstellt. Ein Bedarfsausweis hingegen wird über den prognostizierten Energiebedarf anhand eines 3-D Gebäudemodells ausgestellt.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Für Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden und weniger als fünf Wohneinheiten umfassen, muss in der Regel ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Für Gebäude, die nach 1977 errichtet wurden bzw. fünf oder mehr Wohneinheiten umfassen, kann die Variante Verbrauchsausweis gewählt werden. Hierzu werden allerdings belastbare Verbrauchsdaten benötigt. Seit November 2020 gelten hier strengere Regeln.

Genauere Informationen zu den unterschiedlichen Energieausweisen finden Sie auf den folgenden Unterseiten.

Welche Daten benötige ich, um einen Energieausweis für mein Gebäude zu erstellen?

Dies ist davon abhängig, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt werden soll. Bei einem Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre benötigt. Genauere Informationen finden Sie auf der Seite Verbrauchsausweis. Bei einem Bedarfsausweis werden die wichtigsten Daten in einem Vor-Ort-Termin ermittelt. Wenn Grundrisse und Bauakten zur Verfügung gestellt werden, ist das jedoch hilfreich.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Diese Regelung gilt für den Bedarfsausweis sowie für den Verbrauchsausweis.

Kann für Gebäude mit gemischter Nutzung ein einzelner Energieausweis erstellt werden?

Nein, für Gebäude mit gemischter Nutzung müssen zwei separate Energieausweise ausgestellt werden. Für den Teil, der als Wohngebäude genutzt wird, werden hierzu Daten zur Gebäudehülle und Anlagentechnik (Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung, Lüftung etc.) benötigt. Für den Bereich, der als Nichtwohngebäude, beispielsweise gewerblich, genutzt wird, sind zusätzlich Angaben zu den Stromverbrauchern nötig. So gehen bspw. die verbauten Leuchtmittel ebenfalls in die energetische Bilanzierung mit ein.

Wieso wird mein Gebäude so schlecht bewertet?

Wurde ein Bestandsgebäude (bspw. Baujahr 1970) noch nicht energetisch saniert bzw. modernisiert, wird die Immobilie meist in die Effizienzklasse G oder H eingestuft. Dies hat häufig mit fehlender Dämmung im Außenwandbereich und einer Anlagentechnik basierend auf fossilen Energien zu tun. Noch immer werden ca. 40% der ausgestellten Bedarfsausweise in die Klasse G und H eingestuft (siehe „dena Gebäudereport 2016“). Erst durch umfangreiche Sanierungen an der Gebäudehülle und/oder der Umrüstung der Anlagentechnik auf Erneuerbare Energien (Biomasse, Sonnenenergie, Erdwärme etc.) wird die Bewertung des Gebäudes deutlich verbessert.

Sind die Modernisierungsempfehlungen bei Ausstellung eines Energieausweises verpflichtend?

Nein, dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung und zeigt mögliche Schwachstellen am Gebäude auf.


Der Energie-Effizienz-Experte in ihrer Nähe

Wir haben jahrelange Erfahrung mit der Erstellung von Energieausweisen und beraten Sie gerne unkompliziert bei der Auswahl des passenden Energieausweises. Anschließend kümmern wir uns um eine schnelle Ausarbeitung, damit Sie Ihre Immobilie ohne Wartezeiten anbieten können.

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