Für die Neuanschaffung von elektrischen Gabelstaplern gibt es hohe Fördermittelzuschüsse
Förderfähige Neuanschaffung von Gabelstaplern

Fördermittel für Gabelstapler (Flurförderzeuge)

Bei der Neuanschaffung oder dem Austausch von energieeffizienten Gabelstaplern können viel Energie und damit auch Energiekosten und CO2-Emissionen eingespart werden. Dabei gibt es die Möglichkeit, entweder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft) einen Investitionszuschuss oder über die KfW einen Tilgungszuschuss (KfW295) zu erhalten. Der Förderungsanteil für kleine und mittlere Unternehmen kann in beiden Fällen bis zu 40 % der Investitionskosten betragen. Der Anteil für Großunternehmen liegt immerhin noch bei bis zu 30 %.

Wieso gibt es überhaupt Fördergelder für elektrische Gabelstapler?

Ladekabel für einen elektrischen Gabelstabler

Um die Klimaziele der EU zu erreichen, ist es notwendig, den klimaschädlichen CO2-Ausstoß erheblich zu verringern. Darum ist vereinfacht gesagt alles, was hilft, den rasanten Anstieg der Erderwärmung zu verringern auch förderfähig. Auch die Elektro-Mobilität trägt dazu bei, diese ehrgeizigen aber notwendigen Ziele zu erreichen. Dazu werden in Deutschland die zugesagten Fördermittel ständig angepasst und ausgeweitet. UND: Die zu genehmigende Förderhöhe ist immer abhängig von der zu erwartenden CO2-Einsparung. Um diese in Anspruch nehmen zu können, sind allerdings zahlreiche Hürden zu nehmen. Die ständigen Novellierungen der Richtlinien erfordern ein hohes Maß an Fachkenntnissen und oft auch eine Bestätigung eines zertifizierten Energieeffizienz-Beraters, um die optimale Förderfähigkeit der Unternehmen zu erreichen. Die Bode Planungsgesellschaft für Energieeffizienz ist sowohl bei der BAFA als auch bei der KfW als sachverständiger Energieeffizienz-Experte gelistet. Unsere Leistung liegt darin, die optimale Förderhöhe zu prüfen und mögliche Effizienzsteigerung bzw. CO2-Einsparung in erforderlichem Energieeinsparkonzept nachzuweisen.

Wie können die Fördermittel beantragt werden?

Leitfaden von der Energieberatung bis hin zum Antrag der Fördermittel

Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder einen Auszug aus der Handwerksrolle vorweisen kann.

Die Fördermittel müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.

Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt:

  • 40 % der Investitionskosten bei kleinen und mittleren Unternehmen
  • 30 % der Investitionskosten bei sonstigen und großen Unternehmen (nicht KMU)

Wie bei vielen anderen Förderprogrammen sind die Förderbedingungen nicht trivial. Um eine maximale Förderung Ihrer Maßnahme zu erreichen, empfehlen wir, einen Experten hinzuzuziehen. Hier unterstützt Sie ihr unabhängiger Berater von der Bode Planungsgesellschaft!

Für weitere Informationen beraten wir Sie gerne!

Jan Mueller Projektleiter
Jan Müller M.Eng.
Projektleiter

Was muss ich beachten?

Es gilt die Regel: erst die Beantragung, dann die Umsetzung!