Lüftungsanlage
Profitieren sie von hohen Förderbeträgen für den Einbau, Austausch oder Optimierung ihrer Lüftungsanlage

Lüftungsanlage

Einzelmaßnahme Lüftungsanlage

Für den Einbau, den Austausch oder die Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen im Gebäudebestand kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Siehe Fördersegment Anlagentechnik (außer Heizung).

Hinweis zur geltenden Förderrichtline

Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Die hier abgebildeten Konditionen und Mindestanforderungen beziehen sich auf den Entwurf vom 09.12.2022. Verbindlich sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinien.

Einbau einer Lüftungsanlage

Grafik vom Einbau einer Lüftungsanlage

Die Installation einer Lüftungsanlage hat zwei große Vorteile:

  • Der Feuchteschutz wird nutzerunabhängig garantiert
  • Ãœber Wärmerückgewinnung werden die Wärmeverluste beim Luftwechsel stark reduziert

Im Gebäudebestand ist der nachträgliche Einbau einer Lüftungsanlage oft mit höherem Aufwand verbunden. Allerdings werden hier inzwischen verschiedene Lösungen (zentrale- und dezentrale Anlagen) angeboten.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt
    • spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m3 /h)
  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmerückgewinnung
    • Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80 %
      • Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m3 /h)
    • Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 %
      • Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m3 /h)
  • Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager mit Abluftwärmepumpe
    • Wärmebereitstellungsgrad ηWBG ≥ 75 %
    • jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz von ηs (ETAs) ≥ 140 % (bei 35 °C)
    • spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m 3 /h)
  • Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe
    • jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von ηs (ETAs) ≥ 140 % (bei 35 °C)
    • spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m3/h)

Bundesförderung für effiziente Gebäude für raumlufttechnische Anlagen

Gebäudebestand / Sanierung

Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG-EM) / Anlagentechnik (außer Heizung)

Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) für den Einbau, den Austausch oder die Optimierung förderfähiger raumlufttechnischer Anlagen setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Fördersatz: 15%
  • iSFP Bonus*: 5%
  • Max. Fördersatz: 20%

* Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) Bonus kann immer dann beantragt werden, wenn die entsprechende Sanierungsmaßnahme vor der Antragstellung im Rahmen eines Energiegutachtens betrachtet wurde.

Welche Anforderungen sind zu beachten?

Neben den technischen Anforderungen (siehe oben) gelten folgende allgemeine Anforderungen:

  • Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein den Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz (DIN 1946-6) des Gebäudes sicherzustellen.
  • Lüftungsanlagen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnungslüftungsanlagen einhalten.
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