Wärmepumpenanlagen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Eine Klassifizierung kann über die genutzte Wärmequelle erfolgen. Wärmepumpen in Wohngebäuden nutzten in den allermeisten Fällen die Energie aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft.
Im Gebäudebestand liegt der Fördersatz bei bei 35%. Beim Austausch einer Ölheizung erhöht sich dieser Zuschuss um 10%. Ein weiter Bonus von 5% wird gewährt, wenn die Maßnahme zuvor in einem Sanierungsfahrplan (iSFP) abgebildet wurde.
Als Antragsteller können Sie zwischen einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss auswählen.
Im Neubau ist eine Förderung der Wärmepumpe nur im Rahmen einer Effizienzhaus-Förderung möglich.
Wärmepumpen nutzen die in der Umgebung (Erdreich, Grundwasser, Außenluft) gespeicherte Energie (Anergie). Um diese Energie für die Raumheizung und Warmwasseraufbereitung nutzen zu können, muss das Temperaturniveau erhöht werden. Diese Anhebung wird durch den Prozess, der innerhalb der Wärmepumpe abläuft, herbeigeführt. Hierzu wird weitere Energie benötigt (Exergie in Form von Strom oder Gas). Je geringer die Temperaturdifferenz zwischen der Wärmequelle (Umgebung) und der Abnehmerseite (Wärmeverteilung innerhalb des Gebäudes), desto geringer ist der zusätzliche Energieaufwand. Aus diesem Grund sollte bei der Planung einer Wärmepumpenanlage immer auf eine möglichst niedrige Systemtemperatur geachtet werden.
Wer einen möglichst hohen Grad der Unabhängigkeit (Autarkie) erreichen möchte, kann die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage kombinieren. Auf diese Weise kann (je nach Anlagengröße) ein Anteil des benötigten Stroms regenerativ und kostenfrei generiert werden.
Die Installtion einer Wärmepumpe wird mit 35% gefördert.
Beim Austausch einer Öl betriebenen Heizungsanlage steigt der Fördersatz um 10 % (Austauschprämie)
Ein weiterer Förderbonus von 5% wird gewährt, wenn die Maßnahme Teil eines Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
Bei der Installation einer Wärmepumpe im Rahmen einer Vollsanierung (Heizungsanlage + Gebäudehülle) bietet sich ggf. eine Förderung als Effizienzhaus an.
Hier kann die Wärmepumpe zur einer Erhöhung des Fördersatzes beitrag (EE-Klasse).
Eine Förderung als Einzelmaßnahme ist im Neubau nicht möglich. Hier wird ausschließlich die Errichtung eines Effizienzhauses gefördert. Die Installation einer Wärmepumpe kann sich jedoch positiv auf die Bewertung eines Gebäudes auswirken und somit zu einem höheren Fördersatz führen.
Im Neubau werden häufig Wärmepumpen eingesetzt. Hier können optimale Bedingungen für eine effiziente Betriebsweise geschaffen werden. Idealerweise sollte die Wärmeverteilung über eine Fußbodenheizung erfolgen. Auf diese Weise kann die Wärmeversorgung bei geringen Systemtemperaturen erfolgen. Bei der Auswahl der richtigen Wärmequelle sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen (siehe Tabelle).
Wer bei der Errichtung seines Neubaus eine Effizienzhaus-Förderung nutzen möchte, ist mit einer Wärmepumpe bestens aufgestellt. Da diese Anlagen in der Bewertung (Primärenergiefaktor) zu einem guten Ergebnis führen.
Über die Erdsonden wird eine Soleflüssigkeit in einem geschlossenen Kreislauf durch das Erdreich zirkuliert. Dabei nimmt das Medium die Wärme des Erdreichs auf, um diese dann dem Wärmepumpenprozess zuzuführen. Je größer die benötigte Wärmepumpenleistung, desto tiefer bzw. öfter muss gebohrt werden. Hier empfiehlt sich eine Heizlastberechnung zur bedarfsgerechten Auslegung der Wärmepumpen, um auf diese Weise Kosten für nicht benötige Bohrmeter zu sparen.
Bei der Auswahl der Wärmequelle sollte auch die Option der Kühlung durch die Wärmepumpe berücksichtigt werden. Die Erdsondenbohrung kann hier das natürliche Temperaturgefälle zum Erdreich nutzen, so dass eine Kühlung (passive Kühlung) bei geringem Energieaufwand möglich ist.
Selbst bei niedrigen Außentemperaturen ist eine Restenergie in der Außenluft enthalten. Mit der Hilfe von Luft/Wasser-Wärmepumpen kann diese Energie für Heizwecke genutzt werden. Für den Wärmeaustausch stehen verschiedene Ausführungen zur Verfügung. Meistens findet die Übertragung in einer außenaufgestellten Einheit statt. Auch innenaufgestellte Anlagen, denen die Luft über Kanäle zugeführt wird, sind verfügbar.
Anlagen, bei denen alle Komponenten des Wärmepumpenprozesses (Verdampfer, Verdichter, Verflüssiger, Expansionsventil) in der Außeneinheit integriert sind nennt man auch Monoblock-Wärmepumpen. Bei Splitanlagen findet nur die Verdampfung in der Außeneinheit (siehe Bild) statt. Die weiteren Komponenten sind in einem innenaufgestellten Gehäuse untergebracht.
Die bereits erwähnte Prüfung der benötigten Systemtemperatur hat im Gebäudebestand oberste Priorität. Heizsysteme im Gebäudebestand benötigen oft hohe Vorlauftemperaturen, da die Dämmung der Gebäudehülle nicht den heuteigen Standards entspricht und die Wärmeverteilung über Heizkörper mit geringen Übergabeflächen erfolgt. Auch wenn es inzwischen Wärmepumpen gibt, die höhere Vorlauftemperaturen erreichen, muss der effiziente Einsatz einer Wärmepumpe vorab geprüft werden. In einigen Fällen bietet sich auch die Errichtung einer Hybridanlage an.
Viele Gebäude im Bestand erfüllen jedoch die Voraussetzung für den effizienten Einsatz einer Wärmepumpe. Für die Auswahl der Wärmequelle gelten zunächst die gleichen Faktoren wie im Neubau (siehe Tabelle oben).
Im Gebäudebestand kann der Einbau einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme gefördert werden. Je Wohneinheit können förderfähige Kosten in Höhe von 60 000 € angesetzt werden. Auf diese Kosten werden die folgenden Fördersätze gewährt:
Neben der Errichtung der Wärmepumpenanlage werden im Gebäudebestand auch sämtliche Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umstellung der effizienten Wärmeversorgung erforderlich sind. Hierzu zählen z.B.:
Die Energieeffizienz einer Wärmepumpenanlage wird an der Kennzahl "jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz" (ƞs) gemessen. Für die unterschiedlichen Wärmepumpen gelten folgende Anforderungen:
Elektrisch betriebene Wärmepumpen | ||
Vorlauftemperatur | ƞs bei 35°C | ƞs bei 55°C |
Wärmequelle Luft | 135 % | 120% |
Wärmequelle Erdreich | 150 % | 135% |
Wärmequelle Wasser | 150 % | 135 % |
Für das gesamte Heizungssystem muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.