RLT Anlagen auf einem Dach

Fördermittel RLT-Anlagen

Fördermittel für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)

Bei der Neuanschaffung, Aufrüstung oder Sanierung von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen oder auch Lüftungsanlagen, kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Des Weiteren können sie sogar zum Infektionsschutz beitragen. Durch das BAFA Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse und zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss bereitgestellt.

Warum werden Förderungen für raumlufttechnische Anlagen gewährt?

Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Damit kann neben den Energiekosten auch eine Einsparung von Treibhausgasemissionen realisieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem können sie auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Virusinfektionen leisten.

Durch die Investition in hocheffiziente Systeme sparen Sie durch Bereitstellung von Fördermitteln bei den Investitionskosten und verringern dadurch gleichzeitig die Kosten für den Energiebezug durch die jeweilige Anlage.

Durch das BAFA Förderprogramm werden zum einen nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für den Einsatz effizienterer Technologie oder Um- und Aufrüstung für den gerechten Infektionsschutz bewilligt. Alternativ kann ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss in gleicher Höhe bei der KfW beantragt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss für RLT-Anlagen?

Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder einen Auszug aus der Handwerksrolle vorweisen kann.

Die Fördermittel müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.

Förderfähigen Ausgaben werden mit bis zu 15% gefördert, sofern das Mindestinvestitionsvolumen von 300 € erreicht wird. Die Höchstgrenze für förderfähige Ausgaben bei energetischen Maßnahmen einer RLT-Anlage beträgt 500 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche.

Wie bei vielen anderen Förderprogrammen sind die Förderbedingungen nicht trivial. Um eine maximale Förderung Ihrer Maßnahme zu erreichen, empfehlen wir, unsere Experten hinzuzuziehen. Hier unterstützt Sie ihr unabhängiger Berater von der Bode Planungsgesellschaft!

Ihr Fördermittel-QuickCheck!

Der kostenlose Fördermittelcheck der Mitarbeiter/innen unserer Gewerbeabteilung hilft Ihnen dabei, das passende Förderprogramm für Ihre Maßnahme der Raumlufttechnischenanlage zu finden! Füllen Sie einfach die nebenstehenden Fragen aus, idealerweise mit einem aktuellen Angebot der Installationsfirma. Sie bekommen innerhalb kurzer Zeit Klarheit im Förderdschungel, inkl. passenden Programm (BAFA, KfW oder weitere) und voraussichtlicher Zuschusshöhe!

Geldübergabe Piktogramm
Erlaubte Dateiformate sind: pdf, tif, tiff, jpg, jpeg, png, gif

Wie gestaltet sich der Ablauf einer Beantragung?

Nach einem Vorgespräch zur Bestimmung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme übernehmen unsere Berater die Antragstellung und Abwicklung zur Akquirierung der Fördermittel. Unsere Ingenieure sind förderberechtigte Energieeffizienz-Experten und zugleich sorgen wir als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde für den reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens. Ihr Tagesgeschäft wird nicht gestört!

Was ist eine RLT-Anlage?

Raumlufttechnik an der Decke

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) werden zur Belüftung oder Klimatisierung von Räumen oder Prozessen eingesetzt, versorgen diese mit Frischluft oder saugen belastete Luft ab. Diese können als Zu- und/oder Abluftsystem realisiert werden. Ein zusätzlicher Vorteil: Raumwärme kann beim Luftaustausch zurückgewonnen werden, wodurch Energie eingespart werden kann. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern Anlagen zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung mit hohen Summen.

Welche Einzelmaßnahmen einer RLT-Anlage sind förderfähig?

EU Geldkoffer

Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen

  • Bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärme-/Kälterückgewinnung (Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt)
  • Einbau drehzahlgeregelter Ventilatoren
  • Einbau von RLT-Geräten
  • Einbau energieeffizienter, drehzahlgeregelter Motoren
  • Nachrüstung von Frequenzumformern zur stufenlosen Regelung von Bestandsmotoren
  • Einbau einer Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Erneuerung und Instandsetzung von Luftleitungen
  • Nachträgliche Wärmedämmung der Außen- und Fortluftleitungen bei Innenaufstellung oder der Zu- und Abluftleitungen bei Außenaufstellung

Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen

  • Bedarfsgeregelte Zu- und Abluftsysteme mit Wärme-/Kälterückgewinnung (Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt)

Was muss man bei der Antragstellung beachten?

Es gilt die Regel: erst die Beantragung, dann die Umsetzung!

Gefördert werden Neu- und Ersatzinvestitionen für die in der obigen Liste aufgeführten Maßnahmen. Art und Höhe der Förderung setzen sich individuell zusammen.

Um einen Antrag zu stellen, muss ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden. Der Energieeffizienz-Experte führt eine Analyse der energetischen Strukturen durch, gibt Empfehlungen für effiziente Maßnahmen und hilft bei der reibungslosen Abwicklung des Antragsverfahrens.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Sanierungen von Nichtwohngebäuden werden von der BAFA bezuschusst.

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Für weitere Informationen beraten wir Sie gerne!

Sebastian Rickert Abteilungsleiter Gewerbe und Kommunen
Sebastian Rickert M.Sc.
Abteilungsleiter Gewerbekunden
Jan Mueller Projektleiter
Jan Müller M.Eng.
Projektleiter