Bei der Neuanschaffung, Aufrüstung oder Sanierung von raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen oder auch Lüftungsanlagen, kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Des Weiteren können sie sogar zum Infektionsschutz beitragen. Durch die BAFA Förderprogramme "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) für Nichtwohngebäude und der "Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse und zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss bereitgestellt.
Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Damit kann neben den Energiekosten auch eine Einsparung von Treibhausgasemissionen realisieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem können sie auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Virusinfektionen leisten.
Durch die Investition in hocheffiziente Systeme sparen Sie durch Bereitstellung von Fördermitteln bei den Investitionskosten und verringern dadurch gleichzeitig die Kosten für den Energiebezug durch die jeweilige Anlage.
Durch die BAFA Förderprogramme werden zum einen nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für den Einsatz effizienterer Technologie oder Um- und Aufrüstung für den gerechten Infektionsschutz bewilligt. Alternativ kann ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss in gleicher Höhe bei der KfW beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder einen Auszug aus der Handwerksrolle vorweisen kann.
Die Fördermittel müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.
Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt:
Wie bei vielen anderen Förderprogrammen sind die Förderbedingungen nicht trivial. Um eine maximale Förderung Ihrer Maßnahme zu erreichen, empfehlen wir, unsere Experten hinzuzuziehen. Hier unterstützt Sie ihr unabhängiger Berater von der Bode Planungsgesellschaft!
Der kostenlose Fördermittelcheck der Mitarbeiter/innen unserer Gewerbeabteilung hilft Ihnen dabei, das passende Förderprogramm für Ihre Maßnahme der Raumlufttechnischenanlage zu finden! Füllen Sie einfach die nebenstehenden Fragen aus, idealerweise mit einem aktuellen Angebot der Installationsfirma. Sie bekommen innerhalb kurzer Zeit Klarheit im Förderdschungel, inkl. passenden Programm (BAFA, KfW oder weitere) und voraussichtlicher Zuschusshöhe!
Nach einem Vorgespräch zur Bestimmung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme übernehmen unsere Berater die Antragstellung und Abwicklung zur Akquirierung der Fördermittel. Unsere Ingenieure sind förderberechtigte Energieeffizienz-Experten und zugleich sorgen wir als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde für den reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens. Ihr Tagesgeschäft wird nicht gestört!
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) werden zur Belüftung oder Klimatisierung von Räumen oder Prozessen eingesetzt, versorgen diese mit Frischluft oder saugen belastete Luft ab (Coronaschutz). Diese können als Zu- und/oder Abluftsystem realisiert werden. Ein zusätzlicher Vorteil: Raumwärme kann beim Luftaustausch zurückgewonnen werden, wodurch Energie eingespart werden kann. Das BAFA und die KfW fördern hoch bei Systemen zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung.
Ausnahmen der BAFA-Förderung aufgehoben!
Seit Januar 2021 werden durch das BAFA auch raumlufttechniche Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und somit durch die Energieeinspar-Verordnung (EnEv) abgedeckt werden, wieder gefördert! Die energetische Optimierung von Absauganlagen wird weiterhin höher gefördert, da prozessrelevant. Weitere Informationen finden Sie unter: Absauganlagen
Einzelkomponenten | Systemische Optimierung1 |
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Hocheffiziente Ventilatoren | Hocheffiziente Ventilatoren im Verbund |
Frequenzumrichter und bedarfsabhängige Regelung der Drehzahl | Frequenzumrichter und bedarfsabhängige Regelung inkl. Sensorik |
Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung in RLT-Anlagen | Anlagenperipherie (Lüftungskanäle, Lüftungsklappen etc.) |
Filtertechnologie | Wärmerückgewinnung und Wärmeverteilung bis zur Übergabe inkl. Pumpen und Wärmespeicher |
Regelungstechnik | Dämmung von Lüftungskanälen |
Förderung des Energieeinsparkonzepts |
1Erstellung eines Energieeinsparkonzepts erforderlich
Es gilt die Regel: erst die Beantragung, dann die Umsetzung!
Neu- und Ersatzinvestitionen der in der oben aufgeführten Tabelle genannten Maßnahmen werden bezuschusst. Art und Höhe der Förderung setzen sich individuell zusammen.
Die Investitionen für eine Einzelmaßnahme (Modul 1 Querschnittstechnologien) müssen mindestens Netto-Investitionskosten von 2.000 € betragen. Für eine Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4) muss ein Energiesparkonzept vorgelegt werden und die Amortisationszeit muss ohne Förderung mehr als 2 Jahre betragen.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)