KfW: Wenn Sie Ihre bestehende Heizungsanlage optimieren oder den Erstanschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz planen, gibt es Fördermittel von der KfW, die Sie dabei unterstützen können. Wir helfen Ihnen dabei, die Fördermittel zu beantragen. Je nach Programm bekommen Sie einen Zuschuss von 20 % der Gesamtkosten oder einen Kredit ab 0,75% zuzüglich eines Tilgungszuschusses von 20% von der KfW.
BaFa: Nutzen Sie einen Zuschuss von 30% für die Optimierung Ihrer Heizungsanlage! Gefördert werden neue Pumpen und die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.
Neben dem Wärmeerzeuger sollte aber auch die Wärmeverteilung betrachtet werden. Oft haben kleine Maßnahmen einen großen Einfluss auf die Effizienz des gesamten Systems. Hierzu zählen zum Beispiel folgende Optimierungsmaßnahmen:
Dieses Förderprogramm kann für Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Heizungsanlagen genutzt werden. Hier geht es nicht um den Austausch des Wärmeerzeugers sondern ausschließlich um die Optimierung der Wärmeverteilung.
Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben KfW- Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert.
Pro Bauvorhaben erhalten Sie eine Förderung von bis zu 4 000 €.
Wenn Sie sich für Fördermittel für die Optimierung Ihrer Heizung interessieren, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent weiter.
Ihre Vorteile:
Wir bieten:
30 % der Nettoinvestitionskosten werden in Form eines Zuschusses erstattet.
Vor Beginn der Durchführung muss eine Registrierung erfolgen.
Diese Registrierung erfolgt online über die Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Bestätigung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung erfolgen.
Im Rahmen der Bestätigung müssen Sie alle relevanten Rechnungen und Nachweise hochladen oder postalisch an die Prüfstelle übermitteln.
Die komplette Beantragung und Bestätigung können Sie eigenständig durchführen.
Die BAFA hat eine Liste der förderfähigen Pumpen erstellt. Vergewissern Sie sich ob die geplante Pumpe auf dieser Liste aufgeführt wird.
Kosten im Bereich des hydraulischen Abgleichs werden nur gefördert, wenn die Durchführung des Abgleich von Ihrem Fachunternehmen anhand einer Fachunternehmererklärung ((VdZ-Formular) bestätigt wird.
Oft ist eine Kombination von verschieden Programm möglich. Hier müssen allerdings die Richtlinien zur Kumulierung eingehalten werden. Wir zeigen Ihnen wie Sie die maximalen Zuschüsse erhalten!
Neben dem Einbau neuer Ventile, müssen auch die Einstellwerte dieser neuen Ventile berechnet werden. Wir erfassen die benötigten Daten und stellen Ihrer ausführenden Fachfirma die fertige Berechnung zur Verfügung. Die Kosten für die Berechnung sind ebenfalls förderfähig.