Fördermittel elektrische Motoren und Antriebe
Bei der Neuanschaffung oder dem Austausch von ineffizienten elektrischen Motoren und Antrieben kann durch den Einsatz hocheffizienter Motoren viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Durch das BAFA Förderprogramm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse bis zu 300.000 € für den Einsatz einer besseren Technologie im Bereich von E-Motoren bezuschusst.
Bei der Neuanschaffung oder Sanierung von Elektromotoren und Antrieben kann durch den Einsatz hocheffizienter Komponenten viel Energie gegenüber ineffizienteren Systemen eingespart werden. Damit können Sie neben den Energiekosten auch eine Einsparung von Treibhausgasemissionen realisieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Durch die Investition in hocheffiziente Systeme sparen Sie durch Bereitstellung von Fördermitteln bei den Investitionskosten und verringern dadurch gleichzeitig die Kosten für den Energiebezug durch die jeweilige Anlage.
Durch das BAFA Fördermodul 1 Querschnittstechnologien werden nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse bis zu 300.000 € für den Einsatz dieser effizienteren Technologie bewilligt.
Der kostenlose Fördermittelcheck der Mitarbeiter/innen unserer Gewerbeabteilung hilft Ihnen dabei, das passende Förderprogramm für Ihr Vorhaben von Hocheffizienzmotoren zu finden! Füllen Sie einfach die nebenstehenden Fragen aus, idealerweise mit einem aktuellen Angebot der Installationsfirma. Sie bekommen innerhalb kurzer Zeit Klarheit im Förderdschungel, inkl. passenden Programm (BAFA, KfW oder weitere) und voraussichtlicher Zuschusshöhe!
Ihre Vorteile in der Zusammenarbeit mit einem gelisteten Energieberater:
Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder einen Auszug aus der Handwerksrolle vorweisen kann.
Die Fördermittel müssen vor der Auftragsvergabe beantragt werden.
Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt:
Wie bei vielen anderen Förderprogrammen sind die Förderbedingungen nicht trivial. Um eine maximale Förderung Ihrer Maßnahme zu erreichen, empfehlen wir, einen Experten hinzuzuziehen. Hier unterstützt Sie ihr unabhängiger Berater von der Bode Planungsgesellschaft!
Nach einem Vorgespräch zur Bestimmung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme übernehmen unserer Berater die Antragstellung und Abwicklung zur Akquirierung der Fördermittel. Sie sorgen als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde für den reibungslosen Ablauf des Antragsverfahrens. Ihr Tagesgeschäft wird nicht gestört!
Ein Elektromotor wandelt elektrische Leistung in mechanische Leistung um und wird zum Antreiben von vielen Maschinen und Fahrzeugen verwendet. Der Elektroantrieb besteht aus einem oder mehreren Elektromotoren und wird oft durch ein Reglungssystem geregelt. Der Einsatz von hocheffizienten Elektromotoren der Effizienzklasse IE 4 oder höher (IE 5) der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 ermöglicht den energieeffizienten Einsatz oder die Optimierung der Energieeffizienz von Elektromotoren.
Die Verordnung definiert Wirkungsgradklassen (IE) für alle Standardanwendungen von Drehstrommotoren mit den folgenden Kriterien:
Querschnittstechnologien | Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen1 |
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Hocheffiziente fabrikneue Elektromotoren und Elektroantriebe (E-Motor + Regelung) | Einbindung in Prozess |
Frequenzumrichter zur Drehzahlregelung von Elektromotoren und Elektroantrieben | Technologieoffen |
Kombination mit weiteren Querschnittstechnologien |
1Erstellung eines Energieeinsparkonzepts erforderlich
Es gilt die Regel: erst die Beantragung, dann die Umsetzung!
Neu- und Ersatzinvestitionen der in der oben aufgeführten Tabelle genannten Maßnahmen werden bezuschusst. Art und Höhe der Förderung setzen sich individuell zusammen.
Die Investitionen für eine Einzelmaßnahme (Modul 1 Querschnittstechnologien) müssen mindestens Netto-Investitionskosten von 2.000 € betragen. Für eine Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4) muss ein Energiesparkonzept vorgelegt werden und die Amortisationszeit muss ohne Förderung mehr als 3 Jahre betragen.
Das Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft der BAFA.