Der KfW Standard 100 entspricht den gesetzlichen Anforderungen an einen Neubau!
Durch die Einbindung der KfW Fördermittel können Sie die Kosten der Sanierung erheblich reduzieren.
Nutzen Sie Zuschüsse in Höhe von bis zu 33 000 € je Wohneinheit. Auch eine Finanzierung zu attraktiven Konditionen (ab 0,75%) ist möglich.
Die KfW hat seit dem 24.01.2022 all ihre Zuschüsse aus dem BEG-Fördermittelprogramm vorerst gestoppt.
Die BAFA-Direktzuschüsse für Einzelmaßnahmen sind davon nicht betroffen und laufen weiter.
Über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit berichten wir an dieser Stelle.
Ein Gebäude, das nach der Sanierung den KfW Standard 100 erreicht, entspricht den gesetzlichen Anforderungen an einen Neubau.
Dieser Standard kann nur durch eine energetische Optimierung der Gebäudehülle und durch die Verbesserung der Anlagentechnik erreicht werden. Die Einbindung erneuerbarer Energien ist Voraussetzung um die Anforderungen an den Primärenergiefatkor zu erfüllen.
Sobald ein KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, sind alle energetischen Maßnahmen förderfähig.
Auch Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen sind förderfähig
Für das KfW Effizienzhaus 100 muss ein energetisches Gesamtkonzept erstellt werden, das alle relevanten Komponenten miteinbezieht.
Ab dem 24.01.2019
Wird der KfW-Standard 100 erreicht können folgende Fördermittel über die KfW beantragt werden:
Alternativ
Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben KfW- Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert.
Pro Bauvorhaben erhalten Sie eine Förderung von bis zu 4 000 €.