Entfall des Förderprogramms zum Effizienzhaus 100

KfW-Effizienzhaus 100

KfW-Effizienzhaus 100: Machen Sie aus Ihrem Bestandsgebäude einen Neubau!

Der Effizienzhaus Standard 100 entspricht den gesetzlichen Anforderungen an einen Neubau!
Am 28 Juli 2022 ist die letzte Bekanntmachung zur Anpassung der Förderrichtline in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt entfällt die Förderung für das Effizienzhaus 100 inklusive der EE- und NH Klasse.

Fördermittel für die Sanierung zum Effizienzhaus

Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus beginnt ab der Effizienzhaus Stufe 85. Je besser die Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Fördersatz. Das Erreichen der "Erneuerbare-Energien-Klasse" führt zu einer weiteren Erhöhung der Förderung.

So wird ihre Bestandsimmobilie zum Neubau

Ein Gebäude, das nach der Sanierung den KfW Standard 100 erreicht, entspricht den gesetzlichen Anforderungen an einen Neubau.

Dieser Standard kann nur durch eine energetische Optimierung der Gebäudehülle und durch die Verbesserung der Anlagentechnik erreicht werden. Die Einbindung erneuerbarer Energien ist Voraussetzung, um die Anforderungen an den Primärenergiefaktor zu erfüllen.

Sobald ein KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, sind alle energetischen Maßnahmen förderfähig.

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Dämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung und Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Austausch der Heizung sowie Warmwasseraufbereitung
  • Einbau einer Lüftungsanlage

Auch Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen sind förderfähig

  • Entsorgung
  • Baustoffuntersuchungen
  • Wiederherstellungskosten (z.B. Malerarbeiten)
  • Gerüstbau

Für das KfW Effizienzhaus 100 muss ein energetisches Gesamtkonzept erstellt werden, das alle relevanten Komponenten miteinbezieht.

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