Fördermitteltabelle BEG EM 2024

Einzelmaßnahmen

Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen

Die Förderung von Einzelmaßnahmen ist in vier Bereiche unterteilt:

► Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
► Anlagentechnik (außer Heizung)
► Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
► Heizungsoptimierung

WAS SIND BEG EM - EINZELMASSNAHMEN BEI DER GEBÄUDESANIERUNG?

Die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) umfasst verschiedene Förderprogramme. Die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein Baustein der bundesweiten Förderstrategie zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms. Im Rahmen dieser Förderung werden Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand gefördert. Gebäudebestand bedeutet hier, dass die Errichtung eines Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegen muss. Die Abwicklung der Fördermittelbeantragung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung wird nach der Umsetzung der Maßnahme und Prüfung durch das BAFA als Zuschuss ausgezahlt. Die Antragstellung muss dabei zwingend vor der Durchführung und vor der Beauftragung der ausführenden Firmen erfolgen.

Was ändert sich konkret durch die BEG Reform in 2023?

2022 hat es zahlreiche Anpassungen in der BEG-Richtlinie gegeben. Die jüngste Änderung fand im September des Jahres statt. Sie soll bis Anfang 2023 umgesetzt sein. Die Neubauförderung wird ab 2023 in einer eigenen Richtlinie geregelt. Ein Teil der Änderungen der Einzelmaßnahmen wurde auf Juli/August 2022 vorgezogen und durch eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen für dieses und kommendes Jahr werden auf dieser und den verlinkten Seiten genannt und kursiv dargestellt.

  • Eine wichtige Neuerung ist, dass die Antragsberechtigung auf alle Investorinnen und Investoren erweitert wird.
    Die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird also aufgehoben.
  • Wieder eingeführt wurde auch die Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen der Eigentümer. Dabei spielt aber der Energieberater als Baubegleiter und Abnehmer der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen eine große Rolle, um die zugesagten Fördergelder abrufen zu können.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Die förderfähigen Maßnahmen im Bereich der Gebäudehülle lassen sich in drei Bereiche aufteilen.

  • Dämmung der Gebäudehülle
    • Außenwände
    • Dachflächen
    • Geschossdecken
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
  • Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz

Einzelmaßnahmen Anlagentechnik (außer Heizung)

In diesem Fördersegment werden folgende Maßnahmen gefördert

  • Einbau, Austausch und Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Integration digitaler Systeme zur Optimierung technischer Anlagen innerhalb eines Gebäudes (Smart Home)

Einzelmaßnahmen Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

In diesem Fördersegment wird der Einbau effizienter Wärmeerzeuger im Gebäudebestand gefördert. In der reformierten Fördermittelrichtlinie 2023 sind weitere Fördermöglichkeiten vorgesehen:
Bei Heizungsdefekt werden für provisorische Zwischenlösungen (z.B. Mietanlagen) die (Miet-)Kosten gefördert, wenn innerhalb der Befristung des Zuwendungsbescheids ein förderfähiger Netzanschluss erfolgt oder eine förderfähige Heizungsanlage eingebaut wird, die die gesamte Versorgung des Gebäudes übernimmt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mietkosten dabei erst ab Antragstellung gefördert werden (Vorhabenbeginn). Die entstehenden Kosten für die provisorische Heizungsanlage werden erst im Zusammenhang mit der Errichtung einer förderfähigen Heizung gefördert.

Einzelmaßnahme Heizungsoptimierung

Gefördert wird die Optimierung eines Heizungssystems, wenn der vorhandene Wärmeerzeuger mindestens 2 Jahre alt ist.

Fördermitteltabelle BEG Wohngebäude Einzelmaßnahmen

Wenn es schnell gehen soll:

Für eine besonders schnelle Bearbeitung nutzen Sie unseren Fördermittel-QuickCheck (s.u.) oder senden Sie uns die relevanten Unterlagen direkt per E-Mail an info@bode.ms:

  • Checkliste (siehe Download unten)
  • Angebote der ausführenden Firmen
  • Vollmacht zur Antragstellung finden Sie auf der BAFA-Homepage

► Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot von uns
► Nach der Beauftragung stimmen wir die letzten Details mit Ihnen ab und kümmern uns um eine schnelle Antragstellung

Ihr Fördermittel-QuickCheck!

Der kostenlose Fördermittelcheck unserer Mitarbeiter/innen der Privatkundenabteilung hilft Ihnen dabei, das passende Förderprogramm für Ihr Vorhaben zu finden! Füllen Sie einfach die Fragen aus, idealerweise mit aktuellen Angebot und der Checkliste (Download unten). Sie bekommen innerhalb kurzer Zeit Klarheit im Förderdschungel, inkl. passenden Programm (KfW, BAFA oder weitere) und voraussichtlicher Zuschusshöhe!

Wurde mit der Maßnahme schon begonnen?

Fördermittel müssen vor der Bestellung beauftragt und in vielen Fällen auch bewilligt werden.

Erlaubte Dateiformate sind: pdf, tif, tiff, jpg, jpeg, png, gif
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