Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich nach DIN EN 12831:2017-09 ist ein bewährtes Verfahren zur Optimierung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Wir berechnen den hydraulischen Abgleich für Ihre Heizungsanlage gemäß Verfahren B!
Der hydraulische Abgleich nach DIN EN 12831:2017-09 ist ein bewährtes Verfahren zur Optimierung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Ziel des hydraulischen Abgleichs ist eine gleichmäßige Verteilung des Heizwassers in allen Heizkreisen bei einer optimalen Vorlauftemperatur, um eine bedarfsgerechte Wärmeversorgung aller Heizkörper zu gewährleisten.
Ohne hydraulischen Abgleich folgt das Heizungswasser dem Prinzip des geringsten Widerstands: Heizkörper in der Nähe des Heizkessels bzw. der Umwälzpumpe werden bevorzugt mit warmem Wasser versorgt, während weiter entfernte Heizkörper eine unzureichende Wärmemenge erhalten. Als Reaktion darauf werden häufig die Vorlauftemperaturen angehoben – was bei modernen Heizsystemen wie Brennwerttechnik oder Wärmepumpentechnik den Wirkungsgrad senkt und den Energieverbrauch erhöht. Der hydraulische Abgleich löst dieses Problem durch gezielte Anpassung der Thermostatventile und Heizkreisventile, sodass jeder Heizkörper bedarfsgerecht mit Warmwasser versorgt wird.
Bei Heizungen ohne hydraulischen Abgleich folgt die Verteilung des Heizungswassers oft dem Prinzip des geringsten Widerstands. Dies hat zur Folge, dass Heizkörper in der Nähe des Heizkessels bevorzugt mit warmem Wasser versorgt werden, während weiter entfernt liegende Heizkörper eine geringere Wassermenge und damit eine unzureichende Wärmeversorgung erhalten. Um eine effiziente Verteilung des Heizungswassers sicherzustellen, greift hier der hydraulische Abgleich ein. Durch gezielte Anpassung der Ventile wird eine gleichmäßige Durchströmung aller Heizkreise erreicht. Auf diese Weise erhält jeder Heizkörper die bedarfsgerechte Menge an Warmwasser, um den Raum auf die gewünschte Temperatur zu beheizen.
Besonders sinnvoll ist der Abgleich bei:
Mit den aktuellen Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 60c wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs für bestimmte Eigentümer zur Pflicht. Betroffen sind Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder anderen selbstständigen Nutzungseinheiten. Diese Vorschrift gilt für alle Heizungsarten, nicht nur für Gaszentralheizungen.
Die Berechnung der Einstellwerte muss dabei gemäß Verfahren B (auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung) erfolgen.
Der hydraulische Abgleich kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig sein. Förderbedingungen und Förderhöhen ändern sich regelmäßig und richten sich nach den aktuellen Vorgaben von BAFA und KfW.
Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Umsetzung des hydraulischen Abgleichs.
Grundsätzlich gibt es zwei Berechnungsverfahren. Bei der Berechnung des hydraulischen Abgleichs gemäß Verfahren A handelt es sich um ein Näherungsverfahren. Die Einstellwerte und Durchflussmengen werden überschlägig berechnet. Bei dem Verfahren B wird die Heizlast von jedem Raum ermittelt, so dass die Leistung der Heizfläche und der tatsächliche Bedarf des Raumes in die Berechnung einfließen. In einigen Fällen (z.B.: gesetzliche Verordnung, Fördermittelbeantragung) wird eine Berechnung gemäß Verfahren B gefordert.
Die raumweise Heizlastberechnung gemäß Verfahren B ist in vielen Fällen, insbesondere bei der Beantragung von Fördermitteln oder bei gesetzlichen Anforderungen, ausdrücklich vorgeschrieben.
| Verfahren A | Verfahren B | |
| Methode | Näherungsverfahren | Individuelle Heizlastberechnung |
| Grundlage | Vorhandene Heizkörper oder Pauschalwerte | Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (Wandfläche, Dämmung, Fenstergröße etc.) |
| Genauigkeit | Überschlägige Berechnung der Einstellwerte | Präzise Berechnung der Durchflussmengen |
| Pflicht bei | Standardanwendungen | Gesetzlicher Vorgabe gemäß GEG & Fördermittelbeantragung |
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