Höhere Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus

Sanierung zum Effizienzhaus

Sanierung zum Effizienzhaus

Die KfW fördert die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude zum Effizienzhaus.
Je höher die erreichte Effizienzhaus-Stufe nach Abschluss der Sanierung, desto attraktiver können die Förderkonditionen ausfallen. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich das Erreichen der jeweiligen EE-Klasse. Zusätzliche Förderboni können unter bestimmten Voraussetzungen den Tilgungszuschuss weiter erhöhen.

Fördermittel – Sanierung zum Effizienzhaus (EH 40 EE, EH 55 EE, EH 70 EE, EH 85 EE)

Mit der Förderung für Sanierungen zum Effizienzhaus unterstützt die KfW die energetische Modernisierung bestehender Wohngebäude. Seit dem 21. Juli 2026 ist die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) Voraussetzung für eine Förderung. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) erreicht werden, die einen weiteren Förderbonus ermöglichen kann.
e nach Ausgangszustand und Umfang der Sanierung können Gebäude beispielsweise zum Effizienzhaus 85 EE, 70 EE, 55 EE, 40 EE sowie Effizienzhaus Denkmal EE modernisiert werden.
Die Einstufung erfolgt anhand der energetischen Qualität der Gebäudehülle und des Primärenergiebedarfs nach Abschluss der Sanierung. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe und den geltenden Förderbedingungen können weitere Förderboni gewährt werden.

Fördersätze

Die Förderung erfolgt über das KfW-Programm 261. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nach Abschluss der Sanierung die Anforderungen der jeweiligen Effizienzhaus-EE-Klasse erfüllt.

Die Einstufung erfolgt anhand des Primärenergiebedarfs und der energetischen Qualität der Gebäudehülle. Darüber hinaus können zusätzliche Förderboni berücksichtigt werden.

Effizienzhaus-Stufen

Gefördert werden aktuell die folgenden Effizienzhaus-Stufen:

  • EH Denkmal EE oder EH Denkmal NH
  • EH 85 EE oder EH 85 NH
  • EH 70 EE oder EH 70 NH
  • EH 55 EE oder EH 55 NH
  • EH 40 EE oder EH 40 NH

Was bedeutet die EE-Klasse?

Die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) kennzeichnet Effizienzhäuser, bei denen ein wesentlicher Anteil der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien erfolgt. Sie ist Voraussetzung für eine Förderung der Effizienzhaussanierung.
Welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen, richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen der BEG.

Was bedeutet die NH-Klasse?

Zusätzlich kann eine NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse) erreicht werden. Sie bestätigt, dass neben der Energieeffizienz auch ökologische, ökonomische und soziokulturelle Kriterien des nachhaltigen Bauens berücksichtigt wurden.
Unter den jeweils gültigen Förderbedingungen kann die NH-Klasse zu einem zusätzlichen Förderbonus führen. Voraussetzung ist eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).


Worst-Performing Building Bonus (WPB)

Ein „Worst Performing Building" (WPB) ist ein besonders energetisch unsaniertes Bestandsgebäude, das zu den energetisch schlechtesten Gebäuden zählt. Die Einstufung erfolgt nach den Vorgaben der BEG. Grundlage ist in der Regel die Energieeffizienzklasse des Gebäudes oder der energetische Zustand der Gebäudehülle.

Erfüllt ein Gebäude die Voraussetzungen für ein Worst Performing Building, kann im Rahmen einer förderfähigen Effizienzhaussanierung ein zusätzlicher WPB-Bonus gewährt werden. Die Förderfähigkeit richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen der BEG.

Bonus für Serielle Sanierung (SerSan-Bonus)

Der Bonus für die serielle Sanierung fördert energetische Sanierungskonzepte mit industriell vorgefertigten Fassaden-, Dach- oder anderen Gebäudeelementen. Durch den hohen Vorfertigungsgrad können Bauzeiten verkürzt, die Bauqualität verbessert und Sanierungen effizienter umgesetzt werden.
Der SerSan-Bonus kann bei förderfähigen Effizienzhaussanierungen unter den Voraussetzungen der BEG in Anspruch genommen werden. Der Anwendungsbereich des SerSan-Bonus wurde erweitert und umfasst zusätzliche Effizienzhaus-Stufen sowie erstmals auch Nichtwohngebäude.


Förderkredit

Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit der KfW.

Der maximale Förderkredit beträgt derzeit bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Ob zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt wird und wie hoch dieser ausfällt, richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe und den geltenden Förderbedingungen.

Förderung der Baubegleitung

Im Rahmen einer geförderten Effizienzhaussanierung kann auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung gefördert werden. Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Zuschusshöhen und übernehmen die energetische Fachplanung sowie die notwendige Baubegleitung.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Hinweis zur geltenden Förderrichtlinie

Die Förderbedingungen für die Sanierung zum Effizienzhaus werden regelmäßig aktualisiert. Änderungen können unter anderem die förderfähigen Effizienzhaus-Stufen, Bonusregelungen sowie die Höhe der Förderung betreffen.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten der KfW und des Bundes.

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