Effizienzhaus 55
Das Effizienzhaus 55 gehört aktuell wieder zu den förderfähigen Effizienzhaus-Standards für effiziente Neubauten. Die Förderstufe ist Bestandteil der Produktfamilie Klimafreundlicher Neubau (KFN) und steht Bauherren und Investoren zeitlich befristet zur Verfügung.
Der Förderzeitraum für die Förderstufe Effizienzhaus 55 endet spätestens zum 31. Dezember 2026. Eine Förderung ist nur möglich, solange die bereitgestellten Fördermittel verfügbar sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung Ihres Neubaus sowie bei der Auswahl der passenden Fördermöglichkeiten.
Die Förderstufe Effizienzhaus 55 (EH 55) ermöglicht die Förderung von energieeffizienten Neubauten im Rahmen der Produktfamilie Klimafreundlicher Neubau (KFN). Je nach Förderprogramm können Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie kommunale Bauvorhaben gefördert werden. Die Förderung erfolgt derzeit über die KfW-Programme 296, 297, 298, 498 und 499.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW.
Um den Effizienzhaus-55-Standard zu erreichen, müssen die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen KfW-Förderprogramms erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere:
Welche technische Lösung für Ihr Bauvorhaben geeignet ist, hängt von den individuellen Anforderungen des Gebäudes ab. Bereits in der Planungsphase sollte daher ein passendes Energiekonzept entwickelt werden, das die Fördervoraussetzungen erfüllt und langfristig wirtschaftlich ist.
Für eine Förderung müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Unsere Energieeffizienz-Experten begleiten Sie von der energetischen Fachplanung über die erforderlichen Nachweise bis hin zur erfolgreichen Beantragung der Fördermittel.
Der Förderzeitraum für die Förderstufe Effizienzhaus 55 endet spätestens zum 31. Dezember 2026. Eine Förderung ist nur möglich, solange die bereitgestellten Fördermittel verfügbar sind.
Die Förderprogramme der KfW sowie die BEG werden regelmäßig angepasst. Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und technische Anforderungen können sich ändern. Daher sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen maßgeblich.
Aktuelle Informationen zu den KfW-Programmen 296, 297, 298, 498 und 499 finden Sie auf den offiziellen Seiten der KfW.
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