Viele Vorteile und Fördermöglichkeiten für ein Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 55

Effizienzhaus 55 für Neubauten

Das Effizienzhaus 55 gehört aktuell wieder zu den förderfähigen Effizienzhaus-Standards für effiziente Neubauten. Die Förderstufe ist Bestandteil der Produktfamilie Klimafreundlicher Neubau (KFN) und steht Bauherren und Investoren zeitlich befristet zur Verfügung.
Der Förderzeitraum für die Förderstufe Effizienzhaus 55 endet spätestens zum 31. Dezember 2026. Eine Förderung ist nur möglich, solange die bereitgestellten Fördermittel verfügbar sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung Ihres Neubaus sowie bei der Auswahl der passenden Fördermöglichkeiten.

Fördermittel – Effizienzhaus 55

Die Förderstufe Effizienzhaus 55 (EH 55) ermöglicht die Förderung von energieeffizienten Neubauten im Rahmen der Produktfamilie Klimafreundlicher Neubau (KFN). Je nach Förderprogramm können Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie kommunale Bauvorhaben gefördert werden. Die Förderung erfolgt derzeit über die KfW-Programme 296, 297, 298, 498 und 499.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW. 

Wie wird die Förderstufe erreicht?

Um den Effizienzhaus-55-Standard zu erreichen, müssen die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen KfW-Förderprogramms erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • energieeffiziente Gebäudehülle,
  • effiziente Anlagentechnik,
  • Erfüllung weiterer programmspezifischer Anforderungen.

Welche technische Lösung für Ihr Bauvorhaben geeignet ist, hängt von den individuellen Anforderungen des Gebäudes ab. Bereits in der Planungsphase sollte daher ein passendes Energiekonzept entwickelt werden, das die Fördervoraussetzungen erfüllt und langfristig wirtschaftlich ist.


Fördervoraussetzungen

Für eine Förderung müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens,
  • gültige Baugenehmigung beziehungsweise genehmigungsfreies Bauvorhaben,
  • Einhaltung der technischen Mindestanforderungen des jeweiligen KfW-Förderprogramms,
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, sofern dies im jeweiligen Förderprogramm vorgesehen ist.

Unsere Energieeffizienz-Experten begleiten Sie von der energetischen Fachplanung über die erforderlichen Nachweise bis hin zur erfolgreichen Beantragung der Fördermittel.

Wichtiger Hinweis zum EH 55

Der Förderzeitraum für die Förderstufe Effizienzhaus 55 endet spätestens zum 31. Dezember 2026. Eine Förderung ist nur möglich, solange die bereitgestellten Fördermittel verfügbar sind.

Die Förderprogramme der KfW sowie die BEG werden regelmäßig angepasst. Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und technische Anforderungen können sich ändern. Daher sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen maßgeblich.

Aktuelle Informationen zu den KfW-Programmen 296, 297, 298, 498 und 499 finden Sie auf den offiziellen Seiten der KfW.

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