Förderung Wohngebäude

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)

Bezahlbarer Wohnraum und wirtschaftliche Neubauten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) richtet sich an Bauherren und Investoren, die energieeffiziente Wohn- und Nichtwohngebäude im unteren und mittleren Preissegment errichten oder erwerben möchten.
Je nach Bauvorhaben und Antragsteller stehen unterschiedliche KfW-Förderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen zur Verfügung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Förderprogramms und begleiten Sie von der ersten Beratung über die Fördermittelbeantragung bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Fördervorhabens.

Fördermittel – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) fördert die KfW den Neubau und den Ersterwerb energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude im unteren und mittleren Preissegment.
Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Förderkredite oder Zuschüsse. Voraussetzung ist, dass das Bauvorhaben die technischen Mindestanforderungen sowie die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Flächeneffizienz erfüllt. 

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich unter anderem an:

  • Privatpersonen,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • Unternehmen,
  • Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften,
  • Freiberufler und Einzelunternehmer,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Kommunen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Welche Antragsteller für das jeweilige Förderprogramm antragsberechtigt sind, richtet sich nach den aktuell gültigen Förderbedingungen.


Was wird gefördert?

Klimafreundlicher Neubau

Für Privatpersonen

  • Neubau klimafreundlicher Wohngebäude im Niedrigpreissegment,
  • Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude im Niedrigpreissegment,
  • Förderung über das KfW-Programm 296.

Für Unternehmen

  • Neubau klimafreundlicher Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment,
  • Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment,
  • Förderung über das KfW-Programm 596.

Für Kommunen

  • Neubau klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment,
  • Ersterwerb entsprechender Gebäude,
  • Förderung über die KfW-Programme 498 und 499.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt über zinsgünstige KfW-Förderkredite oder Zuschüsse.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm, der Gebäudeart sowie den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des passenden Förderprogramms und informieren Sie über die aktuell möglichen Förderhöhen.


Fördervoraussetzungen

Berechnung eines Baukredits

Für eine Förderung müssen die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen KfW-Förderprogramms erfüllt werden. Je nach Förderprogramm können diese Anforderungen variieren.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen zählen insbesondere:

  • Erreichen des geforderten Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Standards,
  • Begrenzung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus,
  • Einhaltung der Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Flächeneeffizienz,
  • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik,
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, sofern dies im jeweiligen Förderprogramm vorgesehen ist.

Je nach Förderprogramm können unterschiedliche Effizienzhaus-Standards gefördert werden. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen der einzelnen Effizienzhaus-Standards finden Sie auf unseren Seiten zum Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 55 und zum Klimafreundlichen Neubau (KFN).

Wichtiger Hinweis zur KNN-Förderung

Die Förderprogramme der KfW sowie die BEG werden regelmäßig angepasst. Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und technische Anforderungen können sich ändern.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.

Aktuelle Informationen zu den KfW-Programmen 296, 596, 498 und 499 finden Sie auf den offiziellen Seiten der KfW.

Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Förderprogramms sowie bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

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