Mit einem Verbrauchsausweis lässt sich der tatsächliche Energieverbrauch abbilden

Verbrauchsausweis

Verbrauchsausweis: Energieverbrauch einfach bewerten

Der Verbrauchsausweis ist eine Form des Energieausweises und bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes anhand der tatsächlichen Energieverbräuche der vergangenen 24 Monate. Er eignet sich insbesondere für viele Wohngebäude und bietet eine kostengünstige Möglichkeit, die gesetzlichen Nachweispflichten beim Verkauf oder bei der Vermietung zu erfüllen.

Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis, der auf den tatsächlichen Energieverbräuchen eines Gebäudes basiert. Grundlage sind die witterungsbereinigten Verbrauchsdaten aus mindestens 24 aufeinanderfolgenden Monaten. Anders als der Bedarfsausweis bewertet er nicht die Bausubstanz und Anlagentechnik, sondern den tatsächlichen Energieverbrauch der bisherigen Nutzung. 

Die hier beschriebenen Regelungen im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) gelten ab dem 01.01.2027.

Wann ist ein Verbrauchsausweis zulässig?

Ein Verbrauchsausweis kann für Wohngebäude ausgestellt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen.
Er ist in der Regel zulässig, wenn:

  • 24 zusammenhängende Monate an Verbrauchsdaten vorliegen,
  • das Gebäude über ausreichende und plausible Verbrauchsdaten verfügt,
  • keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung eines Bedarfsausweises besteht.

Liegen keine geeigneten Verbrauchsdaten vor, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.


Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Vergleich

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gelten unterschiedliche Regelungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.

WohngebäudeNichtwohngebäude
Verbrauchsausweis häufig zulässigGrundsätzlich Bedarfsausweis erforderlich
Bewertung anhand der VerbrauchsdatenEnergetische Bewertung über den Bedarf
24 Monate Verbrauchsdaten als GrundlageVerbrauchsausweis künftig nicht der Regelfall

Wichtig: Für Nichtwohngebäude ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis maßgeblich. Gerne prüfen wir, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist.


Änderungen durch das GModG

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden die Anforderungen an Energieausweise weiterentwickelt. Für neu ausgestellte Ausweise gelten unter anderem:

  • 24 Monate Verbrauchsdaten als Datengrundlage,
  • neue Effizienzklassen von A bis G,
  • verpflichtende Ausweisung der CO2-Emissionen,
  • detailliertere Modernisierungsempfehlungen,
  • strengere Anforderungen an die Plausibilisierung der Gebäudedaten.

Ziel ist es, Energieausweise aussagekräftig und europaweit besser vergleichbar zu machen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises benötigen wir in der Regel folgende Angaben:

  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohnfläche bzw. Gebäudefläche
  • Heizenergieverbrauch der letzten 24 zusammenhängenden Monate
  • Angaben zur Warmwasserbereitung
  • Informationen zu bereits durchgeführten Modernisierungen

Die Verbrauchsdaten müssen einen zusammenhängenden Zeitraum abbilden und plausibel nachvollziehbar sein.

Wir unterstützen Sie

Wir erstellen Verbrauchsausweise für Wohngebäude und beraten Sie, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist. Auch bei Nichtwohngebäuden prüfen wir die gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Ausstellung des passenden Energieausweises.
Sie benötigen einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

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