Seit 2023 müssen Neubauten mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Ab 2025 soll diese Pflicht auch Bestandsimmobilien betreffen, sobald eine Sanierung der Dachflächen durchgeführt wird.
Die PV-Pflicht wird im Hamburgischen Klimaschutzgesetzes geregelt. Das Ziele der PV-Pflicht liegt darin, mehr Strom durch die Nutzung erneuerbarer Energien zu erzeugen. Da in der Metropole Hamburg nur begrenzte Flächen für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung stehen, sollen die Dachflächen von Neubauten (ab 2023) und die Dachflächen von Bestandsgebäuden (ab 2025 im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an der Dachhaut) genutzt werden.
Bereits ab 2023 müssen Neubauten mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Eigentümer von neuen Gebäuden mit Baubeginn ab dem 01 Januar 2023 von dieser Pflicht betroffen.
Ab 01 Januar 2025 betrifft die PV-Pflicht auch Bestandsgebäude, sobald die Dachhaut im Rahmen einer Sanierung vollständig erneuert wird.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen werden Eigentümer von der PV-Pflicht entbunden. Ausnahmen gelten in den folgenden Fällen:
Eine Mindestgröße ist nicht vorgeschrieben. Da die Errichtung der nötigen Grundausstattung (Montageschienen, Stromleitungen, Wechselrichter) ohnehin erfolgen muss, trägt eine gewisse Mindestgröße zu einer wirtschaftlichen Betriebsweise bei.
Grundvoraussetzung für die Errichtung einer PV-Anlage ist eine ausreichende Traglastreserve in der Dachkonstruktion. Falls Ihnen hierzu keine aussagekräftige Berechnung vorliegt, sollte ein Statiker die Traglast der Konstruktion überprüfen.
Werden PV-Module auf einem Schrägdach montiert, gibt die Ausrichtung der Dachfläche meist auch die Ausrichtung der PV-Modle vor. Ideal ist hierbei eine Ausrichtung nach Süden, da diese Flächen die höchsten Einstrahlungsmengen generieren. Wird der erzeugte Strom jedoch zur Deckung des Eigenbedarfs genutzt, kann eine Ost-West Ausrichtung sogar vorteilhaft sein. Die ertragreichen Stunden bei einer Ost-West Ausrichtung decken sich häufig mit den Tageszeiten an den der Stromverbrauch in einem Haushalt am höchsten ist.
Für eine erste Einschätzung können Sie auf die Daten aus dem Hamburger Solaratlas zurückgreifen. Die genauere Bewertung des PV-Ertrags und eine bedarfsgerechte Auslegung der Anlage sollte dann im Rahmen einer Simulation erfolgen. ► Bei Bedarf können wir Sie hierbei unterstützen.
Die Erfüllung der Pflicht kann anhand der folgenden Belege nachgewiesen werden: