Große Photovoltaikanlage, die von der Sonne angestrahlt wird

Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

Seit 2023 müssen Neubauten mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.
Ab dem 01 Januar 2024 betrifft die Pflicht auch Bestandsimmobilien, sobald "wesentliche Umbauten des Daches" erfolgen.

PV-Pflicht in Hamburg

Die PV-Pflicht wird im Hamburgischen Klimaschutzgesetzes geregelt. Das Ziele der PV-Pflicht liegt darin, mehr Strom durch die Nutzung erneuerbarer Energien zu erzeugen. Da in der Metropole Hamburg nur begrenzte Flächen für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung stehen, sollen die Dachflächen von Neubauten (ab 2023) und die Dachflächen von Bestandsgebäuden (ab 2024 im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an der Dachhaut) genutzt werden.

Geltende Pflicht für Neubauten

3D-Modell eines Eigenheimes umgeben von aufgerollten Architekturplänen

Bereits ab 2023 müssen Neubauten mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Eigentümer von Gebäuden mit Baubeginn nach dem 01 Januar 2023 von dieser Pflicht betroffen. Ab dem 01 Januar 2024 gelten erweiterte Anforderungen an die zu errichtende PV-Anlage:

  • Größe der PV-Anlage: mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche des Gebäudes müssen mit Photovoltaik ausgestattet werden.

Geltende Pflicht für Bestandsgebäude

Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Dach eines Wohngebäudes

Ab 01 Januar 2024 betrifft die PV-Pflicht auch Bestandsgebäude, sobald ein "wesentlicher Umbau des Daches" erfolgt.

  • Größe der PV-Anlage: mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche des Gebäudes müssen mit Photovoltaik ausgestattet werden.

Allgemeine Hinweise

Alternative Erfüllungsoptionen

Die geforderte Mindestfläche einer PV-Anlage muss nicht zwingend auf der Dachfläche installiert werden. Auch andere Gebäudeteile oder versiegelte Flächen auf dem gleichen Grundstück können genutzt werden.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen werden Eigentümer von der PV-Pflicht entbunden. Ausnahmen gelten in den folgenden Fällen:

  • Bruttofläche des Gebäudes ist kleiner als 50 m².
  • Die voraussichtliche Restnutzungsdauer des Gebäudes beträgt weniger als 20 Jahre.
  • Installation einer PV-Anlage ist aus technischen Gründen nicht möglich.
    • Diese Regelung betrifft Bestandsgebäude
      • z.B.: mangelhafte Statik
  • Die Investitionskosten für die Errichtung einer PV-Anlage sind wirtschaftlich nicht vertretbar.

Ist die vorhandene Dachfläche für die Installation einer PV-Anlage geeignet?

Grundvoraussetzung für die Errichtung einer PV-Anlage ist eine ausreichende Traglastreserve in der Dachkonstruktion. Falls Ihnen hierzu keine aussagekräftige Berechnung vorliegt, sollte ein Statiker die Traglast der Konstruktion überprüfen.

Werden PV-Module auf einem Schrägdach montiert, gibt die Ausrichtung der Dachfläche meist auch die Ausrichtung der PV-Modle vor. Ideal ist hierbei eine Ausrichtung nach Süden, da diese Flächen die höchsten Einstrahlungsmengen generieren. Wird der erzeugte Strom jedoch zur Deckung des Eigenbedarfs genutzt, kann eine Ost-West Ausrichtung sogar vorteilhaft sein. Die ertragreichen Stunden bei einer Ost-West Ausrichtung decken sich häufig mit den Tageszeiten an den der Stromverbrauch in einem Haushalt am höchsten ist.

Für eine erste Einschätzung können Sie auf die Daten aus dem Hamburger Solaratlas zurückgreifen. Die genauere Bewertung des PV-Ertrags und eine bedarfsgerechte Auslegung der Anlage sollte dann im Rahmen einer Simulation erfolgen. ► Bei Bedarf können wir Sie hierbei unterstützen.

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