Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

Seit 2023 müssen Neubauten mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Ab 2025 soll diese Pflicht auch Bestandsimmobilien betreffen, sobald eine Sanierung der Dachflächen durchgeführt wird.

PV-Pflicht in Hamburg

Die PV-Pflicht wird im Hamburgischen Klimaschutzgesetzes geregelt. Das Ziele der PV-Pflicht liegt darin, mehr Strom durch die Nutzung erneuerbarer Energien zu erzeugen. Da in der Metropole Hamburg nur begrenzte Flächen für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung stehen, sollen die Dachflächen von Neubauten (ab 2023) und die Dachflächen von Bestandsgebäuden (ab 2025 im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an der Dachhaut) genutzt werden.

Geltende Pflicht für Neubauten

Bereits ab 2023 müssen Neubauten mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Eigentümer von neuen Gebäuden mit Baubeginn ab dem 01 Januar 2023 von dieser Pflicht betroffen.

Pflicht ab 2025 bei Bestandsgebäuden

Ab 01 Januar 2025 betrifft die PV-Pflicht auch Bestandsgebäude, sobald die Dachhaut im Rahmen einer Sanierung vollständig erneuert wird.

Allgemeine Hinweise

Gibt es Ausnahmen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen werden Eigentümer von der PV-Pflicht entbunden. Ausnahmen gelten in den folgenden Fällen:

  • Bruttofläche des Gebäudes ist kleiner als 50 m².
  • Die voraussichtliche Restnutzungsdauer des Gebäudes beträgt weniger als 20 Jahre.
  • Installation einer PV-Anlage ist aus technischen Gründen nicht möglich.
  • Die Investitionskosten für die Errichtung einer PV-Anlage sind wirtschaftlich nicht vertretbar.

Wie groß muss die PV-Anlage sein?

Eine Mindestgröße ist nicht vorgeschrieben. Da die Errichtung der nötigen Grundausstattung (Montageschienen, Stromleitungen, Wechselrichter) ohnehin erfolgen muss, trägt eine gewisse Mindestgröße zu einer wirtschaftlichen Betriebsweise bei.

Ist die vorhandene Dachfläche für die Installation einer PV-Anlage geeignet?

Grundvoraussetzung für die Errichtung einer PV-Anlage ist eine ausreichende Traglastreserve in der Dachkonstruktion. Falls Ihnen hierzu keine aussagekräftige Berechnung vorliegt, sollte ein Statiker die Traglast der Konstruktion überprüfen.

Werden PV-Module auf einem Schrägdach montiert, gibt die Ausrichtung der Dachfläche meist auch die Ausrichtung der PV-Modle vor. Ideal ist hierbei eine Ausrichtung nach Süden, da diese Flächen die höchsten Einstrahlungsmengen generieren. Wird der erzeugte Strom jedoch zur Deckung des Eigenbedarfs genutzt, kann eine Ost-West Ausrichtung sogar vorteilhaft sein. Die ertragreichen Stunden bei einer Ost-West Ausrichtung decken sich häufig mit den Tageszeiten an den der Stromverbrauch in einem Haushalt am höchsten ist.

Für eine erste Einschätzung können Sie auf die Daten aus dem Hamburger Solaratlas zurückgreifen. Die genauere Bewertung des PV-Ertrags und eine bedarfsgerechte Auslegung der Anlage sollte dann im Rahmen einer Simulation erfolgen. ► Bei Bedarf können wir Sie hierbei unterstützen.

Wie kann ich die Erfüllung der PV-Pflicht nachweisen?

Die Erfüllung der Pflicht kann anhand der folgenden Belege nachgewiesen werden:

  • Bestätigung durch Stromnetz Hamburg
  • Rechnung eines Fachbetriebs über die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der PV-Anlage
  • Bestätigung durch einen gelisteten Energieberater

hr Ansprechpartner in Hamburg

Alexander Lückge Abteilungsleiter Neubau
Alexander Lückge B.Eng.
Abteilungsleiter Neubau