Die Stadt Hamburg fördert die Dach- und Fassadenbegrünung

Hamburger Gründachförderung

Hamburger Gründachförderung

Die hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) fördert die freiwillige Durchführung von Dach- und Fassadenbegrünungen.

Hinweis zur Förderung

Die hier abgebildeten Konditionen beziehen sich auf die Förderrichtlinie der IFB / Hamburger Gründachförderung / Stand August 2022.

Dachbegrünung

Anforderungen:

  • Maximale Dachneigung: 30°
  • Der Richtline der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau ist Folge zu leisten.
  • Mindestgröße: 20 m² Nettovegetationsfläche
  • Substartdicke (=Dicke der Vegetationstragschicht)
    • Mindestens 8 cm bei Dachbegrünung auf den folgenden Gebäuden:
      • Gewerbegebäude (Neubau und Bestand)
      • Garagen/Carports (Neubau und Bestand)
      • bestehenden Wohn- und Bürogebäuden
    • Mindestens 12 cm bei Dachbegrünung auf folgenden Neubauten:
      • Wohngebäude
      • Gebäuden mit Büro-, Betreuungs- und Beherbergungsnutzungen

Förderkonditionen:

Selbstgenutztes Wohneigentum von 20 m² bis 100 m² Nettovegetationsfläche (auch Nebengebäude)
Die Begründung einer Dachfläche in dieser Kategorie wird pauschal mit 40% bezuschusst. Der förderfähige Betrag ergibt sich aus den Kosten für die Fertigstellung und den Kosten für die Fertigstellungspflege (siehe Dachbegrünungsrichtlinie). Weitere Zuschläge können für die Verbesserung der Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit, für die Kombination mit solarer Energiegewinnung und für Maßnahmen zur Reduzierung des Abflussbeiwerts beantragt werden.

Alle anderen Gebäudetypen
Die Förderung für die verbleibenden Gebäudetypen setzt sich aus drei Elementen zusammen

  1. Grundförderung
    Die Grundförderung beträgt 10,00 €/m² Nettovegetationsfläche. Jeder Zentimeter Substartdicke zwischen 8 cm und 20 cm wird mit einem zusätzlichen 1 €/m² gefördert. Bei einer Substratdicke zwischen 21 cm und 50 cm wird jeder weitere Zentimeter mit 2 €/m² gefördert.
    BegrünungsartSubstratdickeFörderbetrag je m²
    Extensiv8 cm18,00 €/m²
    ....
    15 cm25,00 €/m²
    Einfach Intensiv16 cm26,00 €/m²
    ......
    24 cm38,00 €/m²
    Intensiv25 cm40,00 €/m²
    ......
    50 cm90,00 €/m²
  2. Fertigstellungspflege
    Die Pflege der Dachbegrünung (gemäß Dachbegrünungsrichtlinie) wird bis zu 12 Monate nach dem Einbringen der Pflanzung gefördert. Je m² Nettovegetationsfläche einschließlich notwendiger Rand-/Sicherheitsstreifen werden 50% der Pflegekosten je m² erstattet.
  3. Zuschläge bei Dachbegrünungen
    Die Förderfähigkeit der Zuschläge wird im Einzelfall geprüft. Die Förderung erfolgt je m² und ist kumulierbar zu den bereits aufgeführten Fördersätzen.
    1. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt (bis zur äußeren Grenze des 2. Grünen Rings) sowie im Innenbereich von Bergedorf erhöht sich die Grundförderung um 15 %.
    2. Bei Dächern mit der Möglichkeit der Freiraumnutzung wird die Fläche der Freiraumnutzung mit 14,00 €/m² nutzbarer Fläche gefördert.
    3. Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit werden bei bestehenden Gebäuden im Rahmen einer Dachbegrünung zu 100% (jedoch maximal mit 5,00 €/m² Nettovegetationsfläche) gefördert.
    4. Der Mehraufwand für die Befestigung von Anlagen zur Nutzung solarer Energiegewinne wird auf Dächern mit einer Extensivbegrünungen zu 100% (jedoch maximal 10 €/m² Bruttokollektorfläche) gefördert.
    5. Die Erhöhung der Abflussverzögerung und die Reduzierung der Abflüsse durch Starkregenereignisse durch den Einsatz von Elementen mit abflussverzögernder Wirkung wird zu 50% (jedoch maximal mit 5,00 €/m² Nettovegetationsfläche) gefördert.

Fassadenbegrünungen

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Maßnahmen an Neu- Bestandsbauten ab Baukosten in Höhe von 1 000,00 €
  • Vorbereitende Maßnahmen (z.B.: das Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen)
  • Boden gebundene Fassadenbegrünung
    • Rankhilfen und Pergolen
    • Aufbereitung bzw. Austausch des Bodens
  • Wandgebundene Fassadenbegrünungssysteme ab 10 m²
  • Kleinkörbe, Kübelbegrünung, soweit sie für eine Fassadenbegrünung notwendig sind.
  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
  • Bewässerungssysteme und Regenwasserspeicher
  • Fertigstellungspflege (für die ersten beiden Jahre)
  • Kosten für Planung und Baubegleitung (maximal 15% der förderfähigen Kosten für Fassadenbegrünung)

Förderkonditionen

Ausführung
Die Ausführung einer Boden- oder wandgebundenen Fassadenbegrünung wird pauschal mit 40% bezuschusst. Die maximale Förderhöhe beträgt 100 000,00 € je Bauwerk.

Fertigstellungspflege
Die Fertigstellungspflege gemäß den Fassadenbegrünungsrichtlinien wird bis zu 24 Monate nach Neupflanzung in Höhe von 50 % der Pflegekosten gefördert.


Gebäudebegrünung PLUS

In der Kategorie Gebäudebegrünung PLUS werden Vorhaben unterstützt, die sich nicht in die Förderprogramme Dach- oder Fassadenbegrünung einordnen lassen.

Folgende Kriterien werden betrachtet, um ein Vorhaben für die Kategorie Gebäudebegrünung PLUS zu qualifizieren:

  • Lage im Stadtgebiet
    • Projekte in der Inneren Stadt (bis zur äußeren Grenze des 2. Grünen Rings) sowie im Innenbereich von Bergedorf
    • In Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
    • In Gebieten mit prioritärem Handlungsbedarf für Freiräume
    • Lage entlang der Magistralen bzw. an stark belasteten Hauptverkehrsstraßen
  • Maßnahmen zur Klimaanpassung
    • Hitzevorsorge
    • Retention
    • Regenwasserbewirtschaftung / Nachhaltige Bewässerung
    • Biodiversität
    • Urban Gardening
  • Gesellschaftliche Mehrwerte
    • Mitwirkungsmöglichkeit von der unmittelbaren Einwohnerschaft und den Eigentumsparteien
    • Kulturelle, integrative und inklusive Projekte
    • Umweltbildung
  • Gestaltung
    • Kombinationen von Gebäudebegrünungslösungen und Denkmalschutz
    • Projekte mit einem hohen künstlerischen Anspruch
    • Projekte mit einer hohen visuellen Qualität und Darbietung eines visuellen Stadterlebnisses
  • Sonstige Aspekte
    • Innovative Projekte
    • Minimierung der CO2 Produktion innerhalb der Herstellungskette
    • Einsatz von recycelten Materialien

Förderkonditionen

Die Förderung der förderfähigen Kosten erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 75% - 100%. Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000,00 € je Bauwerk.


Ihr Ansprechpartner in Hamburg

Alexander Lückge Standortleiter Hamburg
Alexander Lückge B.Eng.
Standortleiter Hamburg