Hamburger Gründachförderung
Die hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) fördert die freiwillige Durchführung von Dach- und Fassadenbegrünungen.
Hinweis zur Förderung
Die hier abgebildeten Konditionen beziehen sich auf die Förderrichtlinie der IFB Hamburg /Gründachförderung / Stand August 2022.
Dachbegrünung
Selbstgenutztes Wohneigentum von 20 m² bis 100 m² Nettovegetationsfläche (auch Nebengebäude)
Die Begründung einer Dachfläche in dieser Kategorie wird pauschal mit 40% bezuschusst. Der förderfähige Betrag ergibt sich aus den Kosten für die Fertigstellung und den Kosten für die Fertigstellungspflege (siehe Dachbegrünungsrichtlinie). Weitere Zuschläge können für die Verbesserung der Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit, für die Kombination mit solarer Energiegewinnung und für Maßnahmen zur Reduzierung des Abflussbeiwerts beantragt werden.
Alle anderen Gebäudetypen
Die Förderung für die verbleibenden Gebäudetypen setzt sich aus drei Elementen zusammen
Begrünungsart | Substratdicke | Förderbetrag je m² |
---|---|---|
Extensiv | 8 cm | 18,00 €/m² |
.. | .. | |
15 cm | 25,00 €/m² | |
Einfach Intensiv | 16 cm | 26,00 €/m² |
... | ... | |
24 cm | 38,00 €/m² | |
Intensiv | 25 cm | 40,00 €/m² |
... | ... | |
50 cm | 90,00 €/m² |
Fassadenbegrünungen
Ausführung
Die Ausführung einer Boden- oder wandgebundenen Fassadenbegrünung wird pauschal mit 40% bezuschusst. Die maximale Förderhöhe beträgt 100 000,00 € je Bauwerk.
Fertigstellungspflege
Die Fertigstellungspflege gemäß den Fassadenbegrünungsrichtlinien wird bis zu 24 Monate nach Neupflanzung in Höhe von 50 % der Pflegekosten gefördert.
In der Kategorie Gebäudebegrünung PLUS werden Vorhaben unterstützt, die sich nicht in die Förderprogramme Dach- oder Fassadenbegrünung einordnen lassen.
Folgende Kriterien werden betrachtet, um ein Vorhaben für die Kategorie Gebäudebegrünung PLUS zu qualifizieren:
Die Förderung der förderfähigen Kosten erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 75% - 100%. Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000,00 € je Bauwerk.