Welche Leistungen werden gefördert?
- Begrünung von Dachflächen ab der Oberkante der Dachabdichtung mit Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Dränage-Elemente, Filtervlies und Substrat
- Anwendungsfälle:
- Nachrüstung vorhandener Dachflächen (die Substartschicht muss mindestens 8 cm betragen)
- Garagen und Carports (die Substartschicht muss mindestens 8 cm betragen)
- Neubauten (die Substartschicht muss mindestens 10 cm betragen)
- Kosten für die Fertigstellungspflege
- Bei baurechtlichen Vorgaben für die Errichtung eines Gründachs, werden die Kosten gefördert, die bei einer Übererfüllung der Anforderungen entstehen (z.B.: Erhöhung der Substratdicke).
Wie sind die Förderkonditionen?
- Der Zuschuss für die Durchführung einer Dachsanierung beträgt bis zu 50%
- Der maximale Zuschuss beträgt 40 €/m² gestalteter Dachfläche bzw. maximal 10 000 € je Maßnahme
Welche Anforderungen sind zu beachten?
- Die Dachbegrünung ist auf einer Asbest- und PVC-freien Dachabdichtung zu verlegen.
- Im Gebäudebestand ist die Förderung auf einer PVC-haltigen Dachabdichtung zulässig, wenn eine intakte wurzelfeste Dachabdichtung vorliegt.
- Die Aufbringung einer Dachbegrünung muss gemäß der „Dachbegrünungsrichtlinien - Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau erfolgen.
André Cramer
Abteilungsleiter