Referenzen der Bode Planungsgesellschaft im Gebäudesektor für Privatpersonen

Sanierung eines Altbaus im Münsterland

Sanierung eines Altbaus im Münsterland

Der Kunde wohnt in einem Gebäude im ländlichen Münsterland, das 1989 gebaut wurde. 2018 kam der Wunsch auf, die Immobilie umfassend zu sanieren und dafür auch die Energieberatung von Bode in Anspruch zu nehmen.

Feedback des Kunden

"Die fachlich kompetente Erarbeitung des Konzepts zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 und die Umsetzung mit der Vor-Ort-Betreuung haben überzeugt. Die Abwicklung der Anträge für die Zuschüsse durch die KfW lief reibungslos. Im Ganzen war die Leistung empfehlenswert." - Der Bauherr

Schnelle Fakten

Baujahr Gebäude1989
Wohneinheit1
Genutzte Förderprogramme
  • KfW 151 und 431
  • Basisförderung BAFA (Wärmepumpen)
Förderbeträge
  • 17.500 € (Tilgungszuschuss für Effizienzhaus 85 - KfW 151)
  • 2.023 € (Zuschuss für energetische Baubegleitung - KfW 431)
  • 4.500 € (Zuschuss Wärmepumpe - BAFA)
AnlagentechnikSole-Wasser-Wärmepumpe
Sanierungsmaßnahmen Gebäudehülle
  • Fenster
  • Haustür
  • Dämmung oberste Geschossdecke
  • Ersatzneubau mit Raumverbund
Gebäudeheizlast nach Sanierung8,8 kW
Wärmebrückenfaktor0,007 W/m²K
Primärenergiebedarf nach Sanierung46 kWh/(m²a)

Welche Leistungen hat der Kunde bekommen?

Um die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigen, haben wir einen teilweisen Austausch der Fenster sowie der Haustüren auf Neubauniveau, die Erneuerung der Heizungstechnik und die Dämmung der obersten Geschossdecke empfohlen und in enger Zusammenarbeit mit ausführenden Betrieben umgesetzt.

Auf Grundlage der bestehenden Grundrisspläne sowie nachträglich angefertigter Zeichnungen haben wir das Gebäude zunächst in ein 3D-Model überführt. Dabei flossen die exakten Bauteilaufbauten des Bestandgebäudes und die geplanten Sanierungsmaßnahmen in das Gebäudemodell mit ein. Der digitale Gebäudezwilling diente als Grundlage für alle weiteren Berechnungsschritte.

Als besondere Herausforderung haben sich die großen Dachflächenfenster im Wohnbereich erwiesen, welche im Zuge der Sanierung erneuert wurden. Mit Abmessungen von je 0,84m x 4,35m handelt es sich dabei um eine Sonderbauform. Um den Anforderungen der KfW gerecht zu werden, wurde ein Wärmeschutz-Isolierglas mit einem Ug-Wert von 0,7 W/(m²K) verwendet, was einer 3-fach-Verglasung entspricht.

Die veraltete Heizungsanlage wurde durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe ersetzt, die nun die Beheizung der Räume und die Trinkwarmwasseraufbereitung übernimmt. Die Größe der Wärmepumpe sowie die entsprechende Tiefe der benötigen Bohrung wurden anhand der berechneten Gebäudeheizlast ermittelt. Durch die bedarfsgerechte Bestimmung der Parameter wird einer überdimensionierten Auslegung der Wärmepumpe sowie der benötigten Tiefe der Bohrung entgegengewirkt und somit unnötige Kosten vermieden. Schlussendlich wurden 2 Bohrungen á 99m ausgeführt.

Die Wärmepumpe wird zum Teil über die auf dem Dach installierten Photovoltaikmodule versorgt. Durch diese Kombination kann die Wärmeversorgung teilweise autak stattfinden. Die Wärmeübergabe im Gebäude wird ausschließlich über eine Fußbodenheizung gewährleistet. Um einen effizienten Betreib der Heizungsanlage zu gewährleisten, wurde das Heizungssystem hydraulisch abgeglichen. Hierbei wurden die optimalen Systemtemperaturen sowie die idealen Ventilstellungen ermittelt.

Bei der Sanierung wurde besonders auf eine wärmebrückenarme Konstruktionsweisen geachtet, die im Vorfeld durch eine detaillierte Wärmebrückenbetrachtung gewährleistet wurde. Durch eine gute Datengrundlage sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, welcher selbst in der Baubranche tätig ist, konnte neben dem Anbau auch das Bestandsgebäude wärmebrückentechnisch bewertet werden.

Da Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt wurden, musste ein Lüftungskonzept zur Bestimmung der Notwendigkeit einer mechanischen Lüftungsanlage notwendig ist. Dieses hat ergeben, dass keine mechanische Lüftung nötig ist, um dem Gebäude ausreichend Frischluft zuzuführen.

Während der Bauausführung wurden wir vom Bauherrn laufend über den Baufortschritt informiert und konnten während vereinbarter Vor-Ort-Termine die ausgeführten Arbeiten dokumentieren. Dies gab dem Bauherrn eine erhöhte Sicherheit, dass die bestellten Leistungen der Fachfirmen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Welche Vorteile haben sich für den Kunden durch die Energieberatung ergeben?

  • Verbesserung des Gebäudezustands
  • Günstige Sanierung durch Fördermittel
  • Einbau zukunftsfähiger Technologien durch die Kombination aus Photovoltaik (erzeugt Strom) und Wärmepumpe (nutzt den selbst erzeugten Strom zu Beheizung)

Von welchen Förderungen hat der Kunde profitiert?

Nach Abschluss der Sanierung wurden in einem abschließenden Termin die durchgeführten Maßnahmen von uns abgenommen. Nun konnten wir gegenüber der KfW bestätigen, dass die beantragten Maßnahmen und somit das KfW-Effizienzhaus 85 auch tatschlich ausgeführt wurden.

Der Kunde hat sich für einen Kredit (KfW-Programm 151) entschieden und bekommt einen Tilgungszuschuss in einer Höhe von 17,5% der förderfähigen Kosten gutgeschrieben. Da es sich bei dem Bauvorhaben um 1WE handelte und die förderfähigen Kosten eine Summe von 100.000€ überschritten haben, wurde dem Bauherrn ein Tilgungszuschuss von 17.500 € gewährt. Zusätzlich wurden unsere Leistungen über das KfW-Förderprogramm 431 zur Hälfe gefördert, wodurch dem Bauherrn weitere 2.023 € zu Gute kommen. Außerdem konnte eine Förderung von 4.500 € vom BAFA für die elektrische Sole-Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung eingeworben werden.