Zum 01.01.2016 ist die aktuelle Förderrichtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ in Kraft getreten.
Ziel ist es, kommunale Einrichtungen sowie gemeinnützigen Organisationsformen eine Energieberatung möglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen.
Insbesondere stellt die Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Wesen eine große Herausforderung dar. Alle Gemeinden und Landkreise der Bundesrepublik stehen zusammen für zwei Drittel des Endenergieverbrauchs. Dies bedeutet gleichzeitig große Einsparpotenziale. Durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Energieeinsatzminimierung in den Kommunen kann ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Welche Förderungen können Kommunen in Anspruch nehmen?
Zur Info: hier bezieht sich die Förderung eines nicht vorsteuerabzugs-berechtigten Antragstellers auf den Bruttobetrag.
Bode Energieberatung bietet hier umfangreiche Hilfestellung für ihre Kommune und ist zudem berechtigt Fördermittel für ihre Liegenschaft, Gebietskörperschaft, Eigenbetriebe oder Unternehmen zu beantragen. Haben Sie weitere Fragern? Wir helfen ihnen gerne!
Weitere Infos vom BAFA finden Sie hier…