Neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Aktualisierte Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) tritt in Kraft

Am 28. Mai 2024 ist die Neufassung der EPBD in Kraft getreten. Sie beinhaltet unter anderem die Forderung nach nationalen Sanierungsfahrplänen, energetischen Mindeststandards für Nichtwohngebäude sowie die Einführung des Nullemissionsgebäudes als Neubaustandard. Diese Maßnahmen sind entscheidende Schritte für eine nachhaltige Zukunft in der EU.

Die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU/2024/1275) wurde am 8. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Bis Ende Mai 2026 müssen die Mitgliedsstaaten die neuen Regelungen in nationales Recht umsetzen.

Das klare Ziel der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie ist die Verbesserung der Energieeffizienz und die Erreichung eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050. Die Richtlinie trägt dazu bei, die Renovierungsrate in der EU zu erhöhen, insbesondere bei den am wenigsten energieeffizienten Gebäuden in jedem Mitgliedsstaat. Darüber hinaus fördert sie die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz, die Digitalisierung von Energiesystemen für Gebäude und den Ausbau nachhaltiger Mobilitätsinfrastrukturen.

Thermische Gebäudesimulation

Die wichtigsten Anforderungen für die Umsetzung sind:

  • Erstellung nationaler Sanierungspläne für Wohngebäude mit Schwerpunkt auf die energetisch ineffizientesten Gebäude
  • Schrittweise Einführung von Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden
  • Einführung von Nullemissionsgebäuden als neuer Standard für Neubauten
  • Verbesserung der Verlässlichkeit, Qualität und Digitalisierung von Energieausweisen
  • Schrittweise Einführung der Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie in Neubauten und öffentlichen Gebäuden
  • Ende der Förderung von ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln ab dem 1. Januar 2025
  • Schrittweise Einführung der Verpflichtung zur Berechnung und Darstellung des Treibhausgaspotenzials über den gesamten Lebenszyklus für Neubauten
  • Einrichtung zentraler Anlaufstellen für energetische Gebäudesanierung für Hauseigentümer sowie kleine und mittlere Unternehmen (One-Stop-Shops)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU-Kommission zur EPBD.

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