Energetische Optimierung der Gebäudehülle

Wärmeschutz im Gebäudebestand

Wärmeschutz im Gebäudebestand

In diesem Fördersegment wird die energetische Optimierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden gefördert, wenn deren Baugenehmigung älter als 20 Jahr ist.

Hinweis zur Förderung

Die hier abgebildeten Konditionen beziehen sich auf die Förderrichtlinie der IFB / Wärmeschutz im Gebäudebestand / Stand April 2023.

Bauteilförderung

Die Förderhöhe ist abhängig von der geplanten Maßnahme und der zu sanierenden Fläche. Für jede Maßnahme gelten Mindestanforderungen an den zu erreichenden Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert).

Bauteilmax.U-Wert (W/m²K)Zuschusshöhe
Außendämmung Außenwände0,2036,50 €/m²
Innendämmung von Außenwänden¹0,4545,90 €/m²
Kerndämmung zweischaliger AußenwändeWLG 0,035 W/mk5,40 €/m²
Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich0,2511,00 €/m²
Dämmung von Steildächern0,1437,70 €/m²
Dämmung von Flachdächern0,1450,50 €/m²
Dämmung der obersten Geschossdecke0,1422,00 €/m²
Dämmung von Gaubenwangen und Gaubendächern0,2037,70 €/m²
Dämmung mit Einblasdämmung bei Schräg, -Flachdächern und oberster Geschossdecke0,149,00 €/m²
Dämmung mit Einblasdämmung bei Gaubenwangen und Gaubendächern0,209,00 €/m²
Austausch von Fenstern und Fenstertüren²0,95141,50 €/m²
Austausch von Dachflächenfenstern²1,00141,50 €/m²
Austausch von Außentüren³1,30200,00 €/Stück

¹bei Denkmälern, sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze
²Bei Fenstern beziehen sich die Anforderungen auf die Kombination aus Glas und Rahmen (Uw-Wert)
³Bei Außentüren beziehen sich die Anforderungen auf die gesamte Tür (UD-Wert)

Der Einsatz von besonders nachhaltigen Dämmstoffen an Fassaden, auf Flachdächern, auf obersten Geschossdecken, sowie an Kellerdecken bzw. Sohle führt zu einer Erhöhung der Förderung um 15 €/m² Bauteilfläche. Dämmstoffe, die durch ein Einblasverfahren eingearbeitet werden, sind von dieser Zusatzförderung ausgeschlossen.
Das verwendete Material muss mit einem der folgenden Gütezeichen gekennzeichnet sein:

  • Blauer Engel
  • natureplus-Siegel

Eine neu aufgebrachte Mischkonsturktion von zertifizierten und nicht zertifizierten Dämmstoffen in einem Bauteil ist nicht förderfähig.

Weitere Anforderungen

  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs ►das macht BODE
    • Der Abgleich muss gemäß Verfahren B berechnet werden.
    • Förderung des hydraulischen Abgleichs:
      • Gefördert wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B bei Wohngebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeugungsanlagen mit Erdgas betrieben werden sowie bei Wohngebäuden mit sonstigen Energieträgern.
        • Zuschuss 75% ► maximaler Zuschuss je Wohneinheit 7 500 €
  • Nachweis/Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten ►das macht Bode

Modernisierungsbonus

Bei der parallelen Durchführung verschiedener Maßnahmen an unterschiedlichen Bauteilen erhöht sich der zuvor genannte Förderbetrag. Dabei ist jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils zu sanieren.

  • 20% bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis)
  • 30% bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus)

Erweiterte Anforderungen für den Modernisierungsbonus:

  • Einreichung eines Sanierungsfahrplans (durch eine oder einen von der IFB Hamburg autorisierte Energieexpertin oder Energieexperten)
  • Einbindung eines baubegleitenden Sachverständigen
  • Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle beim Modernisierungsbonus Plus

Baubegleitende Dienstleistungen und Qualitätssicherung

Bei der einer maximalen Zuschusshöhe von 5 000 € ist die Durchführung einer Baubegleitung freiwillig. Ab einer Zuschusshöhe über 5 000 € oder bei der Beantragung des Modernisierungsbonus ist eine Baubegleitung zwingend erforderlich.

Baubegleitung durch Sachverständigen

Zugelassene Sachverständiger müssen auf der Liste der autorisierten Energieexperten (IFB) oder auf der Energieeffizienz-Experten Liste (für Förderprogramme des Bundes) gelistet sein.
Im Rahmen einer geförderten Baubegleitung muss der Sachverständige mindestens die folgenden Leistungen erbringen bzw. deren fachgerechte Durchführung bestätigen:

  • Erstellung eines Luftdichtheitskonzepts
  • Erstellung eines Lüftungskonzepts
  • Prüfung der Leistungsverzeichnise/ Angebote bezüglich Einhaltung der Mindestanforderungen
  • Abgleich der Sanierungsvariante mit der im Sanierungsfahrplan beschriebenen Ausführung
  • Baustellenbegehung zur Prüfung der Ausführung

Die Baubegleitung wird mit einem Zuschuss in Höhe von 50% des Honorars gefördert.

Hydraulischer Abgleich

Gefördert wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B bei Wohngebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeugungsanlagen mit Erdgas betrieben werden sowie bei Wohngebäuden mit sonstigen Energieträgern. Folgende Optimierungsmaßnahmen sind durchzuführen und nachzuweisen:

  • Absenkung der Vorlauftemperatur und Optimierung der Heizkurve
  • Aktivierung der Nachtabsenkung
  • Optimierung des Zirkulationsbetriebes
  • Absenkung der Warmwassertemperatur
  • Absenkung Heizgrenztemperatur

Förderung: Zuschuss 75% ► maximal 7 500 € je Wohneinheit

Luftdichtheitsmessung

Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Messung) ist nur erforderlich, wenn Modernisierungsbonus Plus beantragt wird. Unabhängig von der Förderung ist die Durchführung einer solchen Messung jedoch in vielen Fällen ein gutes Mittel zur Qualitätskontrolle von Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Die Durchführung einer Luftdichtheitsmessung wird mit einem Zuschuss in Höhe von 40% des Honorars gefördert.

Backsteinfassaden und Qualitätssicherung Backstein

Für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten, die bereits vor der Sanierung über eine Backsteinfassade verfügen, kann eine zusätzliche Backsteinförderung beantragt werden. Um diese Förderung beanspruchen zu können, muss ein Fassadenkonzept mit der Qualitätssicherung Backstein abgestimmt werden. Die Verfahrenskosten für das Qualitätssicherungsverfahren Backstein übernimmt die IFB Hamburg.

Wird ein Gebäude von der Qualitätssicherung Backstein als backsteinrelevant eingestuft, gelten folgende Förderkonditionen:

ZuschüsseFassade mit normalem AufwandFassade mit hohem AufwandEinheit
Vollsteine50,00 €/m²65,00 €/m²Bauteilfläche mit Vollsteinen
Klinkerriemchen40,00 €/m²45,00 €/m²Bauteilfläche mit Klinkerriemchen
Fugensanierung*42,50 €/m²47,50 €/m²Bauteilfläche je Fugensanierung

*Nur in Verbindung mit der Durchführung einer Innendämmung, wenn das Gebäude als backsteinrelevant eingestuft wurde.


Ihr Ansprechpartner in Hamburg

Alexander Lückge Standortleiter Hamburg
Alexander Lückge B.Eng.
Standortleiter Hamburg