Neue Förderrichtlinie EEW
Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) gültig. Das BAFA unterstützt im Auftrag des BMWK Unternehmen, die in fortschrittliche Lösungen zur Optimierung ihrer Abläufe sowie in erneuerbare Energiequellen investieren, um einen effizienten und umweltschonenden Umgang mit Energie und Ressourcen in ihren Unternehmen zu fördern.
Optimierte Antragstellung: Neue Richtlinie macht Förderung marktgerecht
Die Novellierung der Richtlinie legt einen klaren Fokus auf die Anpassung der Fördermaßnahmen an die Bedürfnisse des Marktes. Besonders hervorzuheben ist die Vereinfachung der Antragstellung und Antragsprüfung, um den Förderprozess zu beschleunigen und Unternehmen den Zugang zu den benötigten Mitteln zu erleichtern.
Förderanträge ab sofort möglich
Ab dem 15. Februar können Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Zuschussvariante und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Die Einreichung von Anträgen für Transformationspläne und den Förderwettbewerb ist beim Projektträger VDI/VDE-IT möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Energieexperten der Bode Planungsgesellschaft.
Quelle: www.bafa.de/eew
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